Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was darf eine Kontrollbeauftrage vom Jugendamt und was darf Sie nicht?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Was darf eine Kontrollbeauftrage vom Jugendamt und was darf Sie nicht?

siggi2906

Beitrag melden

Hallo! Wir haben eine vom Jugendamt beauftragte Frau als Kontrollbeauftragte. Jetzt hat sie vor 2 Wochen eine Familienaufstellung/Psychodrama mit den Kindern gemacht, ohne die Erziehungsberechtigte Mutter davon in Kenntnis zu setzen, noch der Erziehungsberechtigten Mutter Sinn und Zweck zu erklären. Des Weiteren hat sie ohne die Erlaubnis von anwesenden Erwachsenen die Kinderzimmertüre geschlossen. Zum guten Schluss hat sie in dem Zimmer, wo das Psychodrama stattfand, mit ihrem Smartphone Bilder gefertigt ohne um Erlaubnis zu fragen. Hat diese Person das Recht das in unserem Haus zu tun? Und wenn nein, was kann ich tun und wie gehe ich am Besten vor? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, meinen Sie eine SPFH? Den Gesetzestext mit Erläuterungen finden Sie hier: http://www.spfh-online.de/hze-und-spfh.html Liebe Grüße NB


luvi

Beitrag melden

Hallo, Was ist eine Kontrollbeauftragte vom Jugendamt? Meinst du eine Sozialpädagogische Familienhilfe? Normalerweise stimmt man als Eltern einer Jugendhilfe Maßnahme zu und dann kommt jemand regelmäßig zu euch. Wahrscheinlich habt ihr das im Hilfeplan unterschrieben. Oder kontrolliert sie euch, da bei euch der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht? LG luvi


siggi2906

Beitrag melden

Danke für den Beitrag. Es ist ein Kontrollauftrag des Jugendamtes wegen einer vermeintlichen Kindeswohlgefährdung.


luvi

Beitrag melden

Danke für die Erläuterung. Naja irgendwie muss das Jugendamt ja auch rausbekommen, ob was am Verdacht der Kindeswohlgefährdung dran ist oder nicht. Ich würde versuchen, kooperativ mit dem Jugendamt zusammenzuarbeiten, damit der Verdacht ausgeräumt werden kann. Das Jugendamt muss auch alleine mit den Kindern sprechen, könnte ja sein, dass sie durch die Anwesenheit der Eltern eingeschüchtert sind. Wenn ihr nichts zu verbergen habt, rate ich euch, die Maßnahmen zu ermöglichen und nicht zu torpedieren. Nicht dass ein falscher Eindruck entsteht. LG luvi


siggi2906

Beitrag melden

Danke für die Info, das ist schon alles klar und wir handhaben das auch so. Aber deine Antwort beantwortet leider meine Frage nicht. Ich frage ja ganz explizit, was darf jemand, der den Kontrollauftrag ausführt, und was darf er nicht.


luvi

Beitrag melden

Hallo, Du musst zwischen den Zeilen lesen. Du kannst dich jetzt beschweren, weil nicht gefragt wurde, ob die Türe zugemacht werden darf, aber es macht den Anschein, dass du was zu verbergen hast. Warum sollte eigentlich die Türe offen bleiben? Das Jugendamt geht bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung auch in Schulen und befragt dort die Kinder, Lehrer usw. Luvi


siggi2906

Beitrag melden

Guten Morgen, danke für den Post. Alle diese Dinge sind bekannt, mit allem wenn und aber. Es geht auch nicht um die Türe, sondern man muss diesen Ablauf im Gesamten betrachten. Auch geht es nicht darum, irgendwen in seinem Auftrag zu hindern. Es geht darum, welche Rechte das JA hat, und wo meine Rechte bleiben. Denn es ist und bleibt mein Haus. Und wenn der Kontrollbeauftragte in mein Haus kommt, dann darf er einfach nicht fotografieren, oder irgendwelche Türe öffnen oder schließen. Ich denke, es wurden hier Rechte verletzt.


Felica

Beitrag melden

Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben. Mein Rat aber, lasse dieses unbedingt gegen lesen von jemanden der da emotional nicht dran hängt. Und das JA darf sicherlich alleine mit dem Kind reden und auch Bilder machen zwecks Beweisbarkeit. Notfalls holen die sich dann halt eine richterliche Erlaubnis dazu. Spätestens dann musst du die gewähren lassen. Das der Richter dazu sein OK gibt ist zu 99,99% wahrscheinlich. Das Wohl des Kinde wird höher gewertet als deine Rechte. Es wird ja eine Begründung dafür geben warum man bei euch kontrolliert. Den einfach so kommen die eben nicht und wenn sie nicht wenigstens im Ansatz auch was sehen, machen die auch kaum so viel. Wie gesagt, du kannst eine Beschwerde schreiben, auf deine Rechte pochen, dann holen die sich im Zweifel demnächst direkt den Wisch vom Richter. Spätestens dann bist du aber durch.


Felica

Beitrag melden

Ich bezweifel übrigens ganz stark das der Mutter nicht gesagt wurde warum und weshalb. Da wird die Mutter geschummelt haben. Wenn ich deine Wortwahl Psychodrama, Kontrollbeauftragte usw. lese wird auch recht deutlich warum das wohl unterschlagen wurde.


siggi2906

Beitrag melden

Guten Morgen und danke für deine Meinung. Aber es hilft nicht wirklich weiter, wenn Du "annimmst, vermutest oder interpretierst". Und die Angelegenheit mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu regeln ist auch bekannt, aber wenig sinnvoll. Lange Rede, kurzer Sinn, es geht zum Anwalt.


Felica

Beitrag melden

Dann viel Erfolg.


luvi

Beitrag melden

Ob der Gang zum Anwalt den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung aus dem Weg räumen kann? Andere Maßnahmen wären sicher sinnvoller. Kümmert euch um das, was wichtig ist! Und das ist sicher keine geschlossene oder offene Tür. Das Jugendamt kommt zu euch ins Haus, weil sie sich um eure Kinder sorgen! Sie möchten das Beste für die Kinder! Meinst du das Wohl der Kinder hängt von einer offenen oder geschlossenen Türe ab? Oder von Fotos, das das Jugendamt von euren Räumlichkeiten macht? Luvi


siggi2906

Beitrag melden

Guten Morgen und danke für deine Meinung. Ich bitte zu beachten, dass hier 2 unterschiedliche Dinge beschrieben werden. Keine Frage und Diskussion bezüglich des Kontrollauftrages und der Arbeit des JA, das ist vollkommen klar. Mir ging es darum, ob die im ersten Post beschrieben Abläufe rechtlich so in Ordnung sind. Nicht mehr und nicht weniger!


Felica

Beitrag melden

Darauf hast du aber eine Antwort bekommen, deine war, dann geht es zum Anwalt. War also nicht die passende Antwort


ALF0709

Beitrag melden

Wenn es um kindeswohlgefährdung geht, hat das JA alle und du keine Rechte. Das JA kann seine Rechte auch mit Hilfe der Polizei oder des Gerichts durchsetzen. Das geht schneller als du bis 3 zählen kannst


Briefkopf

Beitrag melden

1. Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die es der SPFH verbietet, eine Tür in einer fremden Wohnung zu schließen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich mit Einverständnis des Hausrechtsinhabers in der Wohnung aufhält. 2. Bilder: Bei den Fotos von Sachen einer Wohnung hängt die rechtliche Beurteilung davon ab, ob der Inhaber identifizierbar ist oder nicht. Wenn der Eigentümer nicht identifizierbar ist, ist es kein Eingriff in die Intimsphäre der Sozialsphäre der Bewohner. Entscheidend ist also, was genau fotografiert wurde.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Wohnverhältnisse. Leider kann ich mir als Freiberufler nur eine 2-Zimmer-Wohnung leisten. Ich suche schon ewig eine 3-ZImmer-Wohnung, kann aber 1300 Euro monatlich nicht stemmen. Zumal der Kindesvater nicht regelmäßig Unterhalt und auch nur den geringsten Betrag von 355 Euro bezahlt, ob ...

Hallo Frau Nicola Bader ich habe da eine frage mein mann und ich hatten letztes jahr  sehr viele Streitigkeiten haben uns aber immer vernünftig um unsere 6 jährige Tochter gekümmert wir haben dann darauf hin freiwillig eine Familien Hilfe genommen haben immer gut mit mit gemacht aber die Familien Hilfe weil wir hatten zwei gleichzeitig war Dan vor ...

Sehr geehrte Frau Bader ,   Ich habe am Freitag meinen Sohn (9) notfallmässig in die Kinder und jugendpsychatrie gebracht , da er zum wiederholten Male in wutanfällen eine Tür zerschlagen hat. Hierbei äußerte mein Sohn selbst, dass er das endlich in den Griff bekommen möchte nicht mehr so zu reagieren und ich möchte ihm helfen lassen, da ich ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 3 Jahren getrennt lebend und von Anfang an nur Problemen mit meinem Ex Partner .Letzendlich ist der Stand mittlerweile ,dass er die Kinder alle 14 Tage am Wochenende hat und die Ferienzeit geregelt wurden mit dem ( Jugendamt )und nur bei schlimmen Fällen verschoben /abgesagt wird . Die Termine bei dem Ju ...

Sehr geehrte Frau Bader , Ich habe beim Jugendamt angegeben , dass die Mutter meiner Kinder Drogenkonsum im Beisein der Kinder betreibt und nun nun meint das Jugendamt, dass das dann offiziell gemacht werden muss und übers Gericht laufen muss .  Wie läuft das dann ab ?   Mit freundlichen Grüßen  Watergate 

Sehr geehrte frau Bader, Ich habe Probleme mit dem Jugendamt. Die versuchen mir die ganze zeit in meinen job einzumischen und wollen mir vorschreiben wie lange ich als mama arbeiten darf,und wo ich nicht arbeiten darf wie viele stunden ich arbeiten darf . Ich frage mich ob es ein gesetzt gibt das dem jugendamt das verbietet. Und ob die da ...

Guten Tag, ich habe 5 Kinder mit meiner Ex Frau, es ist sehr kompliziert mit ihr. Sie behauptet in der Sule und Kita, ich darf die kids nur unter aufsicht sehen und und und. Leider haben wir jetzt den 6ten Sachbearbeiter innerhalb von 4 Jahren und ich komme einfach nciht weiter. Sie entfremdet mir die kinder immer mehr. Wie kann ich vorgehen od ...

Hallo Frau Bader, Der Kindsvater will nun plötzlich das gemeinsame Sorgerecht (das ASR lag bisher bei mir, Sohn ist 5 Jahre alt, KV hatte bisher das GSR nie beantragt/beantragen wollen.) Unser Sohn lebt seit Geburt bei mir alleine. 1. Termin beim Jugenamt musste abgesagt werden da unser Sohn krank wurde und ich ihn und meine 1 jährige Tochte ...

Hallo wir haben das Jugendamt bei uns und sie sehen wegen einem Polizeibericht eine Kindeswohlgefährdung bei meinem Freund und Kindsvater dabei stimmt das was ihm dem Bericht steht nicht. Wie können wir trotz Jugendamt mit unserem Kind zusammenziehen?

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe fördert finanziell die Plätze bei  Betreuung von Kindern bis 3 Jahre bei Kindertagespflegepersonen. Die Auszahlung erfolgt ab 2025 an die Eltern, diese sollen dann die Förderleistungen an die Tagesmutter weiterleiten.  ist dies Zulässig? Wenn nein, bitte ich um das AZ des Urteils.