Mitglied inaktiv
Bin noch ein Jahr im Erziehungsurlaub, jetzt aber erneut schwanger geworden. 1. Wann muß ich spätestens den Arbeitgeber von dieser Schwangerschaft unterrichten? Auch der Geburtstermin wird noch innerhalb des Erziehungsurlaubes liegen. 2.Wann muß ich die Dauer des Erziehungsurlaubes für das zweite Kind melden? Ganz verbindliche Auskünfte wären mir sehr wichtig, weil ich sicher weiß, daß mir bei Nichteinhalten bestimmter Fristen bzw. Formalitäten der Arbeitgeber kündigt. (Diese wird nach Beendigung des Erziehungsurlaubes definitiv erfolgen, doch ich möchte diesen nicht vorher verlieren). Recht herzlichen Dank für Ihre Auskünfte.
Liebe Meike, bitte lesen Sie die Ausführungen im Forum unter "wichtige Hinweise". "Ganz verbindliche Auskünfte darf ich Ihnen auf dieser Seite nicht geben, da ich sonst selber Ärger bekommen kann. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder auf die www.homepage-recht.de N. Bader
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, gern möchte ich wissen, ob es einen festgesetzten Termin gibt, zu wann man dem Arbeitgeber spätestens mitteilen muss, dass man schwanger ist. Vielen Dank.
Hallo Frau Bader, ich habe einen un-befristeten Vertrag mit 6 Monate Probezeit. Die Probezeit ist am 15.12.11 abgelaufen. Genügt es, wenn ich meinen AG dann erst im neuen Jahr von der Schwangerschaft in Kenntnis setze; wäre dann 13.SSW. Oder gelten andere Regeln bezüglich Kündigung da es sich um einen un-befristeten Vertrag handelt? Würd ...
Hallo Frau Bader,, ist diese Aussage korrekt? Kündigungsschutz gilt immer in der Schwangerschaft, auch in der Probezeit. Wenn es also eine normale Probezeit ist, die automatisch in den normalen Arbeitsvertrag über geht, kann dir garnichts passieren. Mein Vertrag ist un-befristet 6monatige Probezeit läuft am 15.12 aus wenn ich ein BV ...
Hi Ich bin in der 9+3 Woche und habe meinem Arbeitgebern nocht nichts über die Schwangerschaft erzählt. Ist es schlimm, wenn ich es erst in der 12./13. Woche mitteile? Und wenn dann, muß ich es begründen, warum ich so lange gewartet habe? Danke für eine kurze Info. LG
Hallo, ich bin noch bis Dezember 2012 in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Im Juni 2012 bekomme ich das zweite Kind. Wann muss ich meinem Arbeitgeber die erneute Schwangerschaft mitteilen? Wann muss ich eine erneute Elternzeit beantragen? Besteht die Möglichkeit z.b. bis September 2013 Elternzeit zu beantragen, oder kann nur ab Geburt des Ki ...
Hallo Frau Bader, ich bin seit Juli 2010 bis Juli 2013 in Elternzeit. Seit August 2011 hab ich bei meinem AG eine Aushilfstätigkeit auf 400 EUR Basis begonnen. Ich habe nun Anfang Mai meine nächste Schwangerschaft mitgeteilt woraufhin mir schriftlich mitgeteilt wurde, das ab sofort auf meine Aushilfstätigkeit verzichtet werden kann. Da wir in de ...
Hallo, ich befinde mich in der einen SSW und bin noch bis April in EZ. Ab wann bin ich verpflichtet meinen Arbeitgeber über die erneute SS zu unterrichten? Da ich in dieser Firma nicht weiterarbeiten werden will... Kündigen ja oder nein? Aufgrund von Mobbing geht es mir darum daß ich die Firma auch nicht für die ab April weiteren 3 Monate besuch ...
Hallo Frau Bader, ist es rechtlich in Ordnung, meinem Arbeitgeber erst in der SSW14 über meine Schwangerschaft zu informieren? Ich habe leider erst in der SSW13 einen Termin für den Harmony Test beim Frauenarzt bekommen und das Testergebnis kann bis zu 7 Werktage dauern und ich möchte die Schwangerschaft nicht vor dem Testergebnis öffentlich ma ...
Hallo Frau Bader, Ich arbeite zur Zeit 80% in meinem Job, werde aber nächste Woche den Vertrag unterschreiben der festlegt, dass ich ab Januar wieder Vollzeit arbeite. Jetzt ist es aber so, dass ich einen positiven Schwangerschaftstest habe. In meinem Job heißt das, dass ich direkt nach der Bestätigung meiner Gyn ins Beschäftigungsverbot komme ...
Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im Beschäftigungsverbot
- Einkommensberechnung Kitabeiträge bei Unterhaltspflicht
- Kind krank Freund übernahm Pflege weil ich selber verhindert war
- Steuerfreibetrag
- Jugendamt
- Inflationsausgleichsprämie
- Wie verbindlich ist privat getroffene Umgangserklärung?
- Sorgerechtserklärung Co-Mutter
- Dringende und notwendige Beratung
- Umzug ins Ausland (Schweiz) bei individuellem Beschäftigungsverbot