Rain
Hallo Frau Bader,
ist es möglich während der Elternzeit (3 Jahre) ein duales Studium zu beginnen, ohne dass ich meinen jetzigen Arbeitgeber informieren muss? Laut Internetrecherche wäre dies möglich, jedoch handelt es sich bei diesem Studium um ein duales Studium bei einer Behörde, wo man auch ein Studienentgelt erhält.
Wie verhält sich das bei einer Beamtenanwartschaft (für den gehobenen Dienst), wo man als Beamter auf Probe eingestellt wird?
LG und schöne Weihnachtstage.
Hallo, das kann ich pauschal nicht sagen, hängt davon ab, ob und wo Sie Landes- oder Bundesbeamtin sind. Liebe Grüße NB
Rain
Als Landesbeamtin in Hessen.
Mamamaike
Hallo, Du musst eine neue Frage mit dieser Information stellen, Frau Bader liest beantwortete Fragen nicht mehr. Viele Grüße
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