Andrea13
Hallo beziehen zurzeit Krankengeld und bin seit 5 Januar in Elternzeit , habe davor Krankengeld bekommen und habe gelesen das , dass Krankengeld nicht ruht wenn ich vor der Elternzeit schon Au war , jetzt ist die Elternzeit in kraft getreten , bekomme ich jetzt weiterhin Krankengeld ,bekomme alle 2 Wochen eine Au für die Auszahlung oder endet der Krankengeld bezug trotzdem mit der nächsten Au
Hallo, der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange Versicherte Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Ruhenswirkung tritt nicht ein, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn der Elternzeit eingetreten ist. Das Krankengeld wird nach § 3 Nr. 5 BEEG auf das EG angerechnet. Liebe Grüße NB
cube
Wenn die Krankheit vor Abgabe der Elternzeit eingetreten ist. Hast du die Elternzeit VOR Abgabe der AU eingereicht? Dann gibt es weiter Krankengeld. Hast du die AU nach Einreichen der EZ abgegeben, wird kein Krankengeld gezahlt.
Andrea13
Also heißt das ich bekomme weiterhin alle 2 Wochen mein Krankengeld , den meine krankeldung wird ja regelmäßig verlängert bekomme ja alle 2 Wochen eine neue au (Krankmeldung), also bekomme ich sozusagen solang Krankengeld bis die Krankheit vorbei ist
Andrea13
Also bsp die aktuelle Au geht jetzt bis Montag dem 14.1.2019 das geld bekomme ich danach kommt die Verlängerung vom 14.01- 21.01 bekomme ich auch da weiterhin Geld , da es die gleiche Krankheit ist
cube
Ich weiß allerdings nicht, wie lange bzw. ob es da eine Begrenzung gibt bzw. wie es sich mit dem Elterngeld verhält. Hast du das auch beantragt? Ich meine, das wird dann gegeneinander verrechnet - man kann nicht entscheiden ob entweder KG oder EG.
Felica
Irgendwann wirst du aber aus dem Krankengeld raus fallen, was dann?
Andrea13
Vor der Situation hab ich ja selbst Angst , also Krank bin ich seit März 2018. Elternzeit beantragt hab ich im September 2018 habe oben eine Fehler gemacht die Elternzeit ist am 5.12.2018 in kraft getreten , dazu muss ich sagen habe auch auf der Krankengeldkasse nicht bescheid gesagt das ich in Elternzeit bin da mir das nicht bewusst war , bekomme zurzeit weiterhin regelmäßig Geld , habe heute auch angerufen und sie wusste selbst nicht genau wie das Hand gehabt wird ,sie meinte nur Joa sie bekommen ja zurzeit Geld dan wird wohl alles OK sein ... Da mein EG sehr gering ausfallen wird , weis ich auch nicht woher ich danach Geld bekomme , den 300 EG plus 194 Kindergeld meine Freundin bekommt nichts wegen zu viel Krankengeld und sie nicht Arbeiten kann da sie Arbeitsunfähig ist und eine Bestätigung vom Arzt hat das es am besten ist , das ich als Vater in Elternzeit gehen sollte da sie durch ihre Sozialphobie starke Einschränkungen hat , also es geht nichts alleine , Eltern kein Verlass also wir hätten auch niemand der hilft ... Hab Existensangst
Felica
Dann kannst du aber nicht in EZ sein. Oder arbeitest du weniger wie 30 Stunden? Wonach wird den dein Krankengeld berechnet? Wenn deine Freundin arbeitsunfähig ist, soll sie EU-Rente beantragen. Lasst Prüfen wie es mit Schwerbehinderung aussieht und Pflegegeld. So oder so braucht ihr eine Vor-Ort-Beratung mit jemanden der sich anhand der Aktenlage komplett schlau machen kann. Einfach weil mir deucht das ihr absolut keinerlei Ahnung habt was wann wie wo gerechnet wird. das dürfte zu speziell sein um das hier so anzugehen. mein Rat wäre sich mal an einen entsprechenden Sozialverband zu wenden wie Diakonie, pro Familia, VDK usw.
Andrea13
Ne Arbeite keine 30 Stunden die Woche , die Elternzeit habe ich vom AG bestätigt bekommen geht 1 Jahr lang. Es wird errechnet vom Januar 2018 bis dez 2018 Januar und Februar bekam ich noch Gehalt ab dan leider Krankengeld . oder hätte mich mein AG nicht die Elternzeit bestätigen müssen , am Donnerstag hab ich einen Termin bei der ProFamilia , allerdings meinte meine Schwester das auch wenn ich wie ih bekomme meine Freundin mehr ALG 2 dan bekommt damit der bedarf gedeckt wäre
Felica
Da der AG kein mitspracherecht hat bei der EZ, muss er auch nichts bestätigen. Aber du kannst nicht in Ez sein in der du nicht mehr wie 30 Std arbeiten darfst und gleichzeitg krankengeld über VZ bekommen. Klärt das schnellstens.
Andrea13
Muss man in der Elternzeit 30 std die Woche arbeiten,oder ist jetzt dadurch die Elternzeit nichtig geworden ,ich befinde mich doch in Elternzeit laut Brief dem ich vom AG bekommen habe vom 05.12.2018 bis 04.12.2019 könnten sie mir das nochmals genauer erklären und wo ich mich als nächstes wenden soll ich verstehe manche Dinge nicht so schnell
Felica
Das Problem ist, bist du in EZ ruht dein Vertrag. Dann steht dir kein Krankengeld zu. Oder wenn höchstens anteilig für höchstens 30 Std wenn eben geplant war das du in der EZ in TZ arbeitest. War geplant das du in EZ daheim bleibst ohne zu arbeiten, kannst du kein Krankengeld bekommen. Elterngeld soll dafür den finanziellen Verlust mindern wenn man in EZ ist. Krankengeld über VZ ist also nur zulässig wenn du nicht in EZ bist.
Andrea13
Okay danke ,ich muss aufjedenfall mal nachfragen möchte keine Schulden bekommen, dachte wenn man vor der Elternzeit schon Au war ist das kein Problem während der Elternzeit weiterhin Geld zu bekommen . da mein Elterngeld natürlich nur 300 betragen wird und wir nur 204 Kindergeld bekommen (Freundin ist Alg2 gemeldet) wären das nur 500 euro , bekommen wir dan irgendwo irgendwelche hilfe auch wenn ich in Elternzeit bin.Also Alg 2 ,Sozialhilfe und was es noch so gibt. Das was ich gehört habe ist das mir keine leistungen zustehen weil Alg2 und Elterngeld(Elternzeit) nichts zusteht , aber meine Freundin müsste doch eigentlich dan wieder viel mehr bekommen weil der Betrag den ich vorher war 1330 euro war und jeztzt dan nur noch 504
cube
Das stimmt so nicht. Wenn die AU schon vor Eintritt der Elternzeit bestand, wird weiterhin in der EZ KG gezahlt. "Der Anspruch auf Krankengeld ruht, solange Versicherte Elternzeit in Anspruch nehmen. Die Ruhenswirkung tritt nicht ein, wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem Beginn der Elternzeit eingetreten ist oder das Krankengeld aus dem Arbeitsentgelt zu berechnen ist, das in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung während der Elternzeit erzielt worden ist" (haufe). Allerdings kann man sich nicht aussuchen, ob KG oder EG je nach dem, was höher ausfallen würde. Es wird dann im Zweifelsfall gegeneinander gerechnet. Deswegen sollte man eben dennoch EG beantragen und die entsprechenden Stellen rechnen dann aus. Aber: du schreibst, du hättest dann doch noch mal Gehalt bekommen im Januar? Ich dachte, du wärest schon ab September? krank mit KG-Bezug? So langsam blicke ich es auch nicht mehr. Jetzt lese ich noch etwas von Arbeiten in EZ? Blicke nicht mehr durch... Ich würde euch auch raten, euch vor Ort dringend beraten zu lassen! Der Fall scheint ja doch einige Fallstricke aufzuweisen. Es ist schwierig, korrekte Antworten zu geben, wenn im Nachgang dann noch "Kleinigkeiten" dazu kommen. Nehmt alles an Unterlagen und Nachweisen mit, die ihr habt
mellomania
endet diese sofort, da es eben nicht geht. und wenn ihr krankengeld über vz bekommt ist in dem fall keine elternzeit möglich. da stimmt so einiges nicht...
Andrea13
Da hab ich mich vertan ,meinte nicht das ich Gehalt im Januar 2019 bekommen habe sondern Krankengeld. Andre Frage bin ich jetzt Offiziell in Elternzeit oder nicht , arbeite keine 30 std bin zurzeit komplett freigestellt
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