Vanessa1984
Hallo, ich bin in der 20. SSW und war zu Beginn 14 Tage krank auf Grund von Übelkeit. Diese war dann weg und kommt aber nun wieder, dass ich nun wieder 1 Woche Arbeitsunfähig geschrieben bin (Erstbescheinigung). Ich hoffe wirklich, dass dies nur vorübergehend ist und ich nicht ins Beschäftigungsverbot muss. wie verhält es sich mit den Krankheitstagen und dem Krankengeld. Werden diese addiert und es kommt nach den 6 Wochen (in Summe) zur Zahlung von Krankengeld oder fängt die Rechnung mit der jetzigen AU von vorne an? Vielen Dank Vanessa
Hallo, es kommt an, welcher Diagnoseschlüssel da steht. Wahrscheinlich "Schwangerschaftsbedingt" - und dann werden alle schwangerschaftsbedingten Erkrankungstage addiert. Ein BV kommt nur in Betracht, wenn es ein Problem auf der Arbeit gibt (Chemielabor zB). Wenn man nicht arbeitsfähig weil krank ist, schließt dies ein BV aus. Liebe Grüße NB
annarick
Innerhalb eines halben Jahres werden gleiche Diagnosen addiert, und wenn es Schwangerschaftsbedingt ist, sogar alle Diagnosen. Für dein Elterngeld kannst du aber Monate mit Krankengeld schieben, wenn es auf Grund der Schwangerschaft ist.
Vanessa1984
Danke für die Antwort. Wie meinst du das mit dem Krankengeld schieben. und warum werden die Schwangerschaftsbedingten Diagnose addiert? Verstehe ich es richtig wenn z. B. eine AU wg Blutungen und die andere wg Kreislaufbeschwerden in der SS ist? LG
Ani123
Von AU in BV geht nicht. Für BV müssen sie arbeitsfähig sein was zurzeit der Fall ist. Die Krankenkasse prüft sowas auch genauestens, weil AU vor BV geht. Zeiten mit schwangerschaftsbedingter AU können sie bei der Berechnung des EG ausklammern lassen. Wichtig dafür ist, dass auf der AU vermerkt ist, dass das schwangerschaftsbedingt ist.
annarick
Ja genau, schwangerschaftsbedingte Diagnosen werden addiert. Und damit kommt man dann schnell ins Krankengeld. Warum das so gemacht wied, weiß ich auch nicht.
Vanessa1984
Vielen Dank für Ihre Nachricht. D. h. Wenn ich 2 Wochen krank dann arbeite, dann wieder 2 Wochen krank, dann arbeite u dann 4 Wochen krank bin wg der gleichen Diagnose (diese ist Schwangerschaftsbedingt) falle ich ins Krankengeld? woher weiß der AG dies dann? Ich muss ja eigentlich nicht mitteilen warum ich krank bin. VG
Suomi
Die Krankenkasse wird es wissen, dass Du ins Krankengeld fällst. Die haben schließlich die Diagnosen. Die werden es dann ggf auch dem AG mitteilen, wenn er es nicht merkt. Der AG kann nämlich bei der Krankenkasse eine Vorerkrankungsanfrage machen und die Krankenkasse wird ihm dann zurückmelden, welche Krankheitszeiträume anrechenbar sind bzw zusammengehören.
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