Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vor- und Nachteile bei Verlängerung der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vor- und Nachteile bei Verlängerung der Elternzeit

Pappipo

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Hallo Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber genommen. Bald steht mir das Gespräch bevor, wie es nach meiner Elternzeit weitergehen soll. Ich würde gerne in Teilzeit mit 20 Stunden anfangen. Eine Freundin von mir ist auch zwei Jahre in Elternzeit und auch sie möchte danach in Teilzeit arbeiten. Ihr Arbeitgeber hat ihr vorgeschlagen, dann doch die Elternzeit auf drei Jahre zu verlängern und Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Dadurch hätte sie Kündigungsschutz und sie würde auch mehr für die Rente „sammeln“ als nur mit einem Teilzeitgehalt, da die Rentenansprüche weiterhin auf dem Durchschnittsgehalt von ca. 3.300 € berechnet werden würden wie in den ersten beiden Elternzeitjahren auch. Stimmt das? Leider würde mir mein Arbeitgeber so etwas nie vorschlagen, gerade da bei uns in der Firma auch eine große Kündigungswelle herrscht. Hätte eine Verlängerung der Elternzeit mit gleichzeitiger Teilzeit in Elternzeit auch Nachteile?


Birte0504

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Der Nachteil ist halt, dass du das dritte Jahr nicht später mehr nehmen kannt. Manche wollen z.B. zur Einschulung noch mal ein Jahr zuhause bleiben.


Felica

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Gibt nur einen Nachteil, nämlich den das es dann weg ist. Das war es aber auch.


mellomania

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sollte ein weiterer mutterschutz im letzten jahr der ez beginnen, könntest du sie auf einen tag davor beenden und würest im mutterschutz so bezahlt, wie vor der ersten ez. weiterer vorteil. und ehrlich, ich habe zwei kinder in der schule. ich hätte meine ez gar nicht gebraucht. für was? die kinder sind doch in der schule :-)


desireekk

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Hallo, Der erste Teil der Aussage stimmt soweit so (wenn man es als Vorteils ehen will, was die meisten tun); das mit der Rente allerdings stimmt so nicht. Egal ob Elternzeit oder nicht, die Rentenpunkte für das Kind bekommt man genauso ob man EZ hat oder nicht. LG D


Pappipo

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Vielen Dank für die Antworten! Wegen des Kündigungsschutzes macht es dann ja wirklich Sinn! Gerade da ich davon ausgehe, dass in unserer Abteilung als nächstes Mitarbeiter gehen müssen. Mit den Rentenpunkten habe ich es eigentlich auch so verstanden. Es kam nach der Geburt ein Brief von der Rentenversicherung und da stand ja auch drin, dass das Durchschnittseinkommen für drei Jahre berücksichtigt wird. Und danke für den Tipp mit dem Mutterschutz. Da habe ich wirklich gar nicht dran gedacht... :-) Aber wie erkläre ich meinem Arbeitgeber denn, dass ich die Elternzeit um ein Jahr verlängern und trotzdem in Teilzeit arbeiten möchte? Über die Angst vor einer Kündigung möchte ich mit ihm nicht sprechen


Rotkehlchen

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Wenn dein Arbeitgeber nachfragt, sagst du ihm einfach, du möchtest dir die Option offenhalten, nach dem einen Jahr in Teilzeit ggf. wieder auf deine Arbeitszeit von vor dem Mutterschutz (ich nehme mal an, das war Vollzeit bzw. jedenfalls mehr als die 20 Stunden, die du jetzt arbeiten willst?) hochzugehen. Diese Möglichkeit hättest du ja nicht, wenn die Elternzeit jetzt endet und du einen unbefristeten Teilzeit-Vertrag unterschreibst. Bei einem auf die Elternzeit befristeten Teilzeitvertrag hältst du dir für ein Jahr noch die Wahl offen, ob du danach dauerhaft in Teilzeit gehen willst (oder ggf. Brückenteilzeit, sofern die Voraussetzungen vorliegen) oder doch wieder zu deinem ursprünglichen Vertrag zurückkehrst.


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