Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung der Elternzeit

Babyborn18

Hallo Frau Bader, für meinen 6 jährigen Sohn (*2018) hatte ich damals ab Geburt 1 Jahr Elternzeit beantragt und dann nochmal verlängert. Ich hatte somit 17 Monate Elternzeit.  Jetzt mache ich nochmal Elternzeit für ihn vom 15. August bis 14. Oktober. Der Antrag ist auch schon bestätigt. Falls finanziell möglich, hatte ich überlegt auch diese Zeit nochmal bis Ende des Jahres zu verlängern.  Allerdings habe ich gelesen, dass ich für eine Verlängerung eine Frist von 13 Wochen einhalten müsste. Das ist ja zeitlich gar nicht mehr möglich.  Sind diese Fristen in jedem Fall bindend oder darf intern mit dem Arbeitgeber was anderes abgesprochen werden? Ich denke schon, dass mein AG einer Verlängerung zustimmen würde, auch, wenn ich die Frist nicht einhalten könnte. Anders auch gefragt: habe ich Möglichkeiten diesen zweiten Elternzeit Abschnitt zu verlängern oder hab ich Pech gehabt?  Herzlichen Dank für Ihre Antwort. 


annarick

Wenn dein AG das mitmacht, kannst du das machen.


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