Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verzicht Mutterschutz für 3 Tage - um Bemesszungszeitraum zu ändern, möglich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verzicht Mutterschutz für 3 Tage - um Bemesszungszeitraum zu ändern, möglich?

juliane-marie

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Hallo Frau Bader, ich hatte grad eine Anfrage bzgl. des Steuerklassenwechsels gestellt. Mein ET ist der 10.07.2020 Mutterschutz beginnt Morgen, also am 29.05.2020 maßgeglicher Zeitraum für Elterngeld dann 05/2019 bis 04/2020. Seit Dezember in Steuerklasse 3 - demnach nur 5 Monate, so dass dann für die Elterngeldstelle die Steuerklasse 3 nicht herangezogen wird. Stimmt das alles bis hier hin?? Kann ich denn nun vom 29.05. - 31.05. auf meinen Mutterschutz verzichten? Falls ja, wie geht das? Gibt es Fristen, die ich einhalten muss? Der 29.5. ist ja schon Morgen (meine Abrechnung für Mai hab ich auch schon bekommen usw., es wäre also alles sehr spontan und kurzfristig). Was hat es für Konsequenzen, wenn ich 3 Tage auf Mutterschutz verzichte? Kann ich überhaupt nur für 3 Tage auf Mutterschutz verzichten? Ganz lieben Dank!!


Dojii

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Traust du mir etwa nicht?! Nein, Spaß beiseite, ja das passt alles so. Du musst den Verzicht auf die drei Tage vor Beginn des Mutterschutzes deinem Arbeitgeber schriftlich erklären. Ob das jetzt noch für morgen möglich ist.. gute Frage. Rechtlich hat dein Mutterschutz ja noch nicht begonnen. Liegt dann eher beim Arbeitgeber, ob er das alles rechtzeitig mit der Krankenkasse klären kann und wie schnell die das umsetzen können. Die Konsequenzen sind, dass du drei Tage mehr arbeiten oder Urlaub nehmen musst.


juliane-marie

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In dem Fall wären das ja nur 1 Tag (da FR, SA, SO). Ich hab aber jetzt irgendwo gelesen, dass die Elterngeldstellen das wohl nicht mitmachen. Nun wolte ich bei meiner Elterngeldstelle mal nachfragen... oder ist das irgendwo festgelegt, dass das gehen muss. Ob mein AG das macht weiß ich auch nicht... bevor ich frage, will ich aber rausfinden, ob es mir wirklich was bringt


Dojii

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Ja nur einen Tag Urlaub oder Arbeiten, das stimmt. Wichtig ist aber, dass du den Verzicht für alle drei Tage erklärst, egal ob es ein Wochenende ist oder nicht. Manche Elterngeldstellen argumentieren für mich unverständlich mit einem Urteil des BSG. Das besagt aber nur, dass man auf die Ausklammerung des Mutterschutzes nicht verzichten darf, wenn man ihn in Anspruch nimmt - aber ein genereller Verzicht auf den Mutterschutz als solches wird in dem Urteil nicht erwähnt. Sollte sich deine Elterngeldstelle also quer stellen würde ich definitiv Widerspruch einreichen und dagegen vorgehen.


mellomania

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ja geht. außer du befindest dich in einem bv. dann geht es nicht


juliane-marie

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Vielen Dank für die Hilfe. Nein ich befinde mich nicht in BV. Habe daher heute alles veranlasst und bin nun gespannt. Letzte Frage: Muss ich meine Krankenkasse informieren oder läuft das automatisch über den Arbeitgeber?


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