Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Finanzielle Folgen Verzicht auf Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Finanzielle Folgen Verzicht auf Mutterschutz

Vannyleinchen

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, zur Einarbeitung meiner Elternzeitvertretung würde ich gerne zumindest stundenweise im Mutterschutz arbeiten. Mein Arbeitgeber möchte dafür eine schriftliche Erklärung und weist mich auf den Wegfall des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld hin. Leider kann ich im Gesetz und im Internet nichts zu den finanziellen Folgen finden. Mit welchen Einbußen muss ich rechnen? Beste Grüße


Belly-Monkey

Beitrag melden

Ich weiß nicht, wie das rechtlich ist, aber: Warum willst du das denn machen? Arbeite deinen Nachfolger doch ein, bevor du in den Mutterschutz gehst. Und wenn der Nachfolger erst zu Beginn deines Mutterschutzes anfängt, ist die Einarbeitung das Problem deines AGs. Dann hätte er das anders planen müssen. Und wenn du so nett bist und einen Teil deines Mutterschutzes für die Einarbeitung opferst, dann geh ganz offiziell einfach später in Mutterschutz. Dann muss dein AG dich weiterhin normal bezahlen und wenn dein Mutterschutz dann richtig beginnt, bekommst du ganz normal den Arbeitgeberzuschuss. Ich würde mich da nicht auf irgendetwas einlassen, das womöglich finanzielle Nachteile für mich hat.


Anni3

Beitrag melden

Das hat keine Nachteile. Und stell dir vor, es gibt Menschen, die ihren Job mögen und ihn gerne in gute Hände übergeben möchten. Zudem zahlt es sich oft aus, wenn man dem Arbeitgeber auch mal entgegen kommt, man will dort ja auch nach der Elternzeit wieder gut einsteigen können.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ich denke er wird den Zuschuss der Krankenkasse meinen. Entweder bist Du im Mutterschutz oder nicht. Stundenweise arbeiten geht da nicht. Die Erklärung wird der Verzicht auf den Mutterschutz sein Gehst Du nicht in den Mutterschutz und arbeitest weniger in den letzten Wochen, dann wirkt sich das negativ auf das Elterngeld aus. Überlege daher gut ob Du das machst.


Belly-Monkey

Beitrag melden

Komisch, dass immer nur der AN dem AG entgegen kommen soll, damit das Verhältnis gut bleibt. Und ja, ich kann mir sehr gut vorstellen, wie es ist, seinen Job zu lieben. Ich habe meine Schwangerschaft sehr lange verheimlicht, um meinen Job noch richtig machen zu können (mit den Mutterschutzrichtlinien wäre das nicht mehr gegangen). Aber es gehören zu einem guten Verhältnis immer zwei Seiten. Und wenn der AG schon schriftlich einfordern will, dass die AN dann auf den Zuschuss verzichtet (was ja so auch nicht stimmt, wie sich mittlerweile hier rausgestellt hat), hat das nichts mehr mit gegenseitigem entgegenkommen zu tun. Ich empfinde es sogar als mehr als frech, eine Gefälligkeit mit finanziellen Nachteilen zu belohnen. Und entsprechend würde ich die Einarbeitung des Nachfolgers dann zum Problem des AGs machen.


Dojii

Beitrag melden

Das ist aber nur im vorgeburtlichen Mutterschutz möglich. Lässt dich dein Arbeitgeber im nachgeburtlichen Mutterschutz arbeiten, macht er sich strafbar. Es ist nicht möglich, auf den nachgeburtlichen Mutterschutz zu verzichten, egal unter welchen Umständen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo! Meine Frau und ich erwarten voraussichtlich Ende April unser erstes Kind. Der Mutterschutz beginnt somit bereits im März, wodurch der Berechnungszeitraum des Elterngeldes von März 2019 bis Februar 2020 erfolgt. Wir haben im September den Steuerklassenwechsel beantragt, mit Wirkung zum Monat Oktober. Dadurch ergeben sich allerdings nur ...

Hallo, meine Frage wurde zwar im Forum in ähnlicher Form schon einmal gestellt, aber auch dort wurde sie nicht final beantwortet, bzw. es gab 2018 wohl eine Neuerung, weshalb ich mit dieser neuen Frage den Status quo klären wollte. Ausgangssituation bleibt der beliebte und legale "Steuertrick" mit dem Steuerklassenwechsel vor der Geburt. Wir ...

Hallo! Ich habe einige Fragen zu der Berechnung des Elterngeldes und zum (rechtzeitigen) Wechsel der Steuerklasse. Hintergrund ist Folgender: Als Geburtstermin unseres Kindes, ist der 31.07.2020 errechnet worden, d.h. Beginn des Mutterschutzes wäre der 19.06.2020. Aktuell befinden wir uns noch in Lohnsteuerklasse 3 (mein Mann) und 5 (ich), mir ...

Hallo, Mich würde interessieren ob ein Verzicht auf 6Tage Mutterschutz im Falle eines Teilbeschäftigungsverbots noch möglich ist (Beschäftigung weiterhin 5 Tage die Woche mit reduzierter täglicher Arbeitszeit). Entscheidet das der Arbeitgeber? Herzlichen Dank für die Antwort.

Hallo Frau Bader, ich hatte grad eine Anfrage bzgl. des Steuerklassenwechsels gestellt. Mein ET ist der 10.07.2020 Mutterschutz beginnt Morgen, also am 29.05.2020 maßgeglicher Zeitraum für Elterngeld dann 05/2019 bis 04/2020. Seit Dezember in Steuerklasse 3 - demnach nur 5 Monate, so dass dann für die Elterngeldstelle die Steuerklas ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage die mit der aktuellen Coid19-Pandemie indirekt zu tun hat. Ich bin schwanger und erwarte im Dezember dieses Jahres mein erstes Kind. Bei Bekanntwerden der Schwangerschaft im April haben ich und mein Mann die Steuerklasse zum Mai dieses Jahrs gewechselt. Ich bin seitdem in Steuerklasse 3. Normalerwe ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe den Verzicht auf 6 Tage des Mutterschutzes ggü.meines Arbeitgebers erklärt,um auf die vollen 6 Monate in der Steuerklasse 3 zur Berechnung des Elterngeldes zu kommen. Eigentlicher Beginn des Mutterschutzes war der 23.11.,neuer Beginn des Mutterschutzes nach Verzichtserklärung ist der 1.12. Wie wirkt sich jetzt ...

Guten Tag Frau Bader, ich würde gerne auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten, da es in der Zeit noch wichtige Aufgaben gibt, die ich gerne abschließen würde. Die Personalabteilung sieht das entspannt, meine Chefin (sehr ängstlich) würde es gerne ablehnen. Meine Kollegen würde sich allerdings sehr über meine Unterstützung freuen, die A ...

Guten Tag, Ich überlege auf die ersten Tage Mutterschutz zu verzichten, da diese am Monatsende liegen (würde mein Elterngeld erhöhen). Dazu habe ich folgende Fragen: 1) Wann muss ich dies meinem Arbeitgeber spätestens mitteilen? 2) Wie kurzfristig kann ich den Verzicht widerrufen, falls es doch zu anstrengend sein sollte? 3) Was passiert, fall ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann und ich erwarten unser erstes Kind am 12.10.2024. Damit beginnt mein Mutterschutz offiziell am 31. August 2024. Wir haben zu März die Steuerklassen von IV/IV auf III (ich) und V (mein Mann) geändert, weshalb mir dann genau 1 Tag für die 6 Monate fehlen würde. Jetzt habe ich gelesen, dass man freiwillig auf ein ...