henrik
Hallo Frau Bader, ich habe gerade mit der Elterngeldstelle telefoniert... Unsere Tochter ist im November 2015 geboren worden. Da wir beide (mit unterschiedlichen Gewerben) selbstständig sind, wäre unser Bemessungszeitraum das Jahr 2014. Meine Frau hatte im August 2014 eine Fehlgeburt in der 11. SSW. Daraufhin hat sie weniger gearbeitet und weniger verdient. Wir haben beantragt, dies als Verschiebetatbestand zu werten und als Bemessungszeitraum 2013 zu nehmen. Dies wurde (mündlich) mit der Begründung abgelehnt, eine Fehlgeburt und die Belastung danach sei eben keine schwangerschaftsbedingte Erkrankung und daher kein Verschiebetatbestand. Sehen sie dies genau so? Danke für ihre Einschätzung!
Hallo, das tut mir Leid. ich sehe aber keine Möglichkeitd er Verschiebung. Trotzdem würde ich Widerspruch einlegen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Der Verlust tut mir leid, aber es ist ja nicht einmal etwas mit der Schwangerschaft des Kindes zu tun für das nun Elterngeld bezogen wird. Und da muss ein konkreter Zusammenhang sein. Wäre sie 8 Wochen ausgefallen wegen Übelkeit durch die Sdheangersxhaft zum Beispiel. Bei Geburt im November war sie ja aber nicht einmal schwanger 2014 mit diesem Kind. Da kann man nix verschieben. Es besteh gar kein Zusammenhang zu Eurer Tochter.
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