Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unsere Grundschuldirektorin hat unseren Antrag auf Beurlaubung der Kinder abgelehnt, habe ich noch eine Chance rechtlich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unsere Grundschuldirektorin hat unseren Antrag auf Beurlaubung der Kinder abgelehnt, habe ich noch eine Chance rechtlich?

TanjaS85

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Hallo. Wir wollen uns beruflich neuorientieren und dafür 4 Monate verschiedene Auslandsprojektstellen anschauen und kennenlernen. Wir haben einen Antrag auf Beurlaubung der Kinder 1. Klasse und 3. Klasse gestellt ( Lehrer befürworten die Reise), Direktorin lehnt es aber ab. Aber es wäre eine unumgängliche vorübergehende Schließung des Haushalts, muss sie uns da nicht ein Stückweit entgegen kommen? Vorallem sind es mit Ferien nur 12 Schulwochen und wir würden die Kinder natürlich unterwegs beschulen, so dass einem direktem Einstieg hier hinterher nix im wege steht.  Gibt es rechtlich irgendwelche Möglichkeiten, die Beurlaubung doch noch zu bekommen? Mit freundlichen Grüßen  Tanja 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen jetzt Widerspruch einlegen und die Aufsichtsbehörde prüft das. Ich persönlich halte das nicht für genehmigungsfähig. Vier Monate zusätzlich zu den Ferien ist einfach zu viel. Liebe Grüße NB


Dojii

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Laut § 3 BASS sollte eine solche Beurlaubung in NRW bspw. nicht länger als 1 Woche sein.  "Die Dauer der Beurlaubung soll je Schuljahr insgesamt eine Woche nicht überschreiten." 4 Monate halte ich für quasi unmöglich in so einer Situation.  Zudem ist eure Lage nicht die, die in der BASS beschrieben ist: "Vorübergehende, unumgänglich erforderliche Schließung des Haushalts wegen besonderer persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse der Eltern." Eure Situation ist nicht unumgänglich, ihr entscheidet euch freiwillig für diese Situation, da ihr gerne beruflich etwas anderes machen wollt(!), nicht müsst.  Könnte ja auch sein, dass ihr nach den vier Monaten einfach entscheidet, nichts zu ändern. Dann habt ihr eure Kinder völlig umsonst vier Monate aus der Schule genommen.  Das ist wie gesagt nicht unumgänglich erforderlich. 


desireekk

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Wenn ich das richtig verstehe, müsste der Schritt und ein Widerspruch beim Schulamt der nächste Schritt sein. Wenn ich das richtig verstehe, müsste der Schritt und ein Widerspruch beim Schulamt der nächste Schritt sein. Wobei vier Monate natürlich schon heftig sind, als ich den Beginn gelesen habe, ging ich von jeweils 2-3 Tagen aus. VG D


User-1736455377

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Halte ich für ausgeschlossen. Im Prinzip reist ihr 4 Monate lang. "umorientieren und dafür angucken" ist ja keine zB Entsendung ins Ausland, sondern man möchte sich ein bisschen in der Welt umgucken, was beruflich evt möglich wäre oder auch nicht. Das ist für mich 4 Monate Urlaub mit ein bisschen Job-Sightseeing ;-)


Neverland

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Dann teil es doch auf, erst geht Papa schauenm, dann Mama. Der jeweils andere Part sorgt dann davon, das die Kinder weiterhin ein stabiles Umfeld haben. Sollte doch als Eltern in euren Interesse sein, statt die Kinder durch die Weltgeschichte zu schleppen.   


Alleinerziehend.123

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Liebe Tanja, Freunde von uns haben ihre drei Kinder (1. und 3. Grundschule, 7. Klasse Gymnasium) gerade für ein dreiviertel Jahr (Januar bis August) von der Schule befreien lassen, um für diese Zeit im Ausland (Neuseeland) zu leben. Eine andere befreundete Familie für ein Jahr, die Kinder besuchen aber eine Deutsche Schule im Ausland (Australien). Meine Freundin sagte, dass die Kinder, weil sie nicht mehr in Deutschland residierten, auch nicht mehr unter die deutsche Schulpflicht fallen würden. Es war bei beiden absolut unkompliziert. Wobei für die Entscheidung über solche Anträge ja eigentlich objektive Kriterien angelegt werden sollten und das eher nicht im individuellen Ermessen liegen sollte, auch wenn es natürlich Einzelfallentscheidungen sind. Viel Glück und euch eine tolle und ergiebige Zeit. Wie schade, dass es so schwer scheint, es ist doch eine mega Erfahrung für die Kinder.


Dojii

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Zwischen verschiedene Länder bereisen oder in einem anderen Land leben (u.a. dort zur Schule gehen oder Eltern dann sogar ggf. dort arbeiten) ist aber noch ein großer Unterschied. 


luvi

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Hallo,  Ich hab vor längerem ein Buch gelesen über die Weltreise einer Familie mit schulpflichtigen Kindern. Thema war da auch die Befreiung von der Schulpflicht. Ich hab damals dazu auch was im Internet gefunden. Versuch dich mal durchzugoogeln. Ich weiß leider nichts genaues. Gibt es die Möglichkeit euch dauerhaft von Deutschland abzumelden? Also ins Ausland zu ziehen?  LG luvi 


Lillyfee1979

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Hallo, beim meinem Sohn ist ein Mädchen deren Eltern Schausteller sind. Sie ist oft über Wochen hinweg nicht in der Schule und bekommt den Lernstoff über das Tablet. Verstehe nicht, warum es hier in Deutschland immer so schwierig sein muss. Evtl. den Wohnitz ändern für die Dauer? Drück euch die Daumen, dass ihr eine Lösung findet. 


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