Jeheeee
Mein Mann hat bereits kurz nach der Geburt unserer Tochter einen Elternzeitmonat genommen. Den zweiten Monat würde er gerne wegen eines beruflichen Auslandsaufenthalts um einen Monat nach vorne verschieben. Dies wurde von Arbeitgeberseite abgelehnt. Kann das einfach ohne Begründung abgelehnt werden? Kann das überhaupt abgelehnt werden?
Hallo, ja, darf der AG ablehnen. Liebe Grüße NB
Neverland
Ja. Die erste Mitteilung ist verbindlich.
Anni3
Wenn er den zweiten Monat genehmigt bekommen hat, kann er ihn doch auch so nehmen wie zuerst beantragt - er braucht dann nicht ins Ausland. Verschieben kann der AG ablehnen.
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