Ulfi
Hallo, unsere Kleine wird am 23. Juli ein Jahr alt und damit endet die Elternzeit meiner Frau. Ab diesem Datum benötigen wir einen KITA Platz. Allerdings haben wir eine Zusage und auch schon unterschriebene Verträge ab 1.9., da dort das neue KITA Jahr beginnt. Meine Frau hat das mit ihrem Arbeitgeber geregelt. Sie bekommt einen unbezahlte Verlängerung. Können wir für diese Zeit den Verdienstausfall ersetzt bekommen? Und wenn ja, wie gehen wir am besten vor? LG Ulfi
Hallo, lt. BGH hat man grds. Anspruch auf Ausfall, wenn man nachweisen kann, dass man alles gemacht hat, was möglich ist u der Gemeinde ein verschulden nachzuweisen ist. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn die KiTa im September anfängt sind da davor doch sicherlich noch Ferien, idR 3 Wochen, die du auch abdecken müsstest und dafür auch noch bezahlen. Und ein Kind bei vollem Satz für ein, zwei Wochen für 1-2h Eingewöhnung täglich mit Mama in die Krippe zu schicken, wenn gleich wieder Ferien sind, ist ja auch nicht gerade sinnvoll. Dann kommt ihr doch so deutlich besser finanziell weg. Ganz ehrlich, du hast zwei Vätermonate mit EG, die du da hättest hinlegen können. Genauso habt ihr die Partnerschaftsmonate, in denen ihr beide 25h arbeiten und die Zeit dann so verteilen könntet, dass das Kind betreut ist, ggf mit hier und da mal Urlaub. Ein bisschen Planung kann man von euch als Eltern für die kurze Überbrückung finde ich auch erwarten. Ansonsten nimm dir halt einen Anwalt und klag... LG Lilly
Ulfi
Natürlich hätte ich die zwei Monate so legen können. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in der Wahl frei, aber wenn man ein harmonisches Arbeiten möchte, dann muss man sich eben arrangieren. Und vom Zeitpunkt her passen die Monate (vor allem da der erste nach der Geburt auch im Rückblick unumgänglich war) einfach nicht. Wir haben auch im Vorfeld bei der Entscheidung gar nicht daran gedacht, sondern haben es hingenommen, dass wir eben einen bisschen sparsamer leben müssen. Darauf hat uns erst ein Bekannter gebracht, da man ja einen Anspruch auf den KITA Platz hat. Und ja es gibt eben viele (wahrscheinlich die meisten :))Kinder, deren Geburtstag nicht mit den KITA Startzeiten übereinstimmen. Ich will auch keinen Anwalt nehmen, ich wollte einfach nur wissen, ob man hier etwas offiziell beantragen kann. Wenn das möglich wäre, muss ich doch nicht freiwillig darauf verzichten.
ALF0709
Du kannst nur deinen Anspruch geltend machen. Wenn dir dann für die 4 Wochen ein KiTa-Platz in Timbuktu zugewiesen wird, musst du ihn nehmen oder eben auch einen Tagesmutterplatz. Bekommst du keinen zugewiesen, musst du der Träger nachweisen, welchen Ausfall deine Frau hat, diesen einfordern. Lehnt der Träger ab, musst du deinen Anspruch einklagen (geht auch ohne Anwalt).
Sternenschnuppe
Um einen Platz ab Juli zu bekommen ? Wie viele Tagesmütter habt ihr versucht, in wie vielen Krippen angemeldet ?
Myfairlady11
Meine Kinder sind im Januar und im April geboren. Also trifft es mich noch mehr als dich mit dem Beginn des Kita Jahres. Natürlich ist das totaler Mist knd ich würde mich auch freuen wenn man einmal Anfang des Jahres knd einmal Mitte des Jahrs Kinder im Kindergarten aufnehmen würde. Aber so ist es neunmal nicht. Also entweder das Kind eher in den Kindergarten geben als man möchte oder eine Tagesmutter suchen. Da ich nach einem Jahr wieder arbeiten musste habe ich mir eine liebe Tagesmutter gesucht. Nicht nur das die Betreuung für die kleinen da individueller ist sondern man kann sich flexibel anfangen. Und meine Kinder gehen dann halt erst mit 3,4 Jahren knd 2,5 Jahren in die Kita. Somit ja ihr habt einen Anspruch aber trotzdem müsst ihr euch über sowas vorher Gedanken machen. Und die kurze Zeit die ihr dank eines tollen Chefs doch überbrücken könnt ist doch super.
Sternenschnuppe
Erst dann gehen die Großen und die Kleinen rücken nach. Und der ist ja nur einmal im Jahr... In dem Alter ist Tagesmutter die beste Lösung, da ist mehr Wechsel.
Mitglied inaktiv
Nichts für Ungut, aber das ist in fast allen Einrichtungen so das die neuen Kinder erst im Aug/Sept - je nachdem wie mögliche Schließzeiten sind, neu aufgenommen werden. Und das ab dann auch erst die Eingewöhnung läuft, da kann man dann auch noch mal 2-6 Wochen rechnen. je nach Kind. Ist ja auch wo logisch, da dann erst die älteren Kinder ihre Plätze frei machen um in die Schule zu gehen. Wenn das nicht geht, muss man die Zeit halt mit Tagesmutter oder sonstwie überbrücken. Man hat zwar einen Anspruch eben auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag, aber eben nicht in der Wunscheinrichtung. Wenn ihr also mit Verdienstausfall und ähnlichem kommt, kann es gut sein das euch die Gemeinde dann einfach für die paar Wochen eine Tagesmutter empfiehlt, sprich euer Kind muss 2mal eingewöhnt werden plus Wechsel innerhalb kürzester Zeit. Wäre aber rechtens. Hier wird allen frischen Eltern geraten das alles schon bei der Meldung der EZ auch zu berücksichtigen und sich wenn das nicht anders geht entsprechend RECHTZEITIG um eine andere Lösung zu kümmern. Bei eurer Planung braucht deine Frau einen Betreuungsplatz spätestens ab dem 1.7 und wir haben fast Juni, also reichlich spät. Und wann die neuen Kinder aufgenommen werden ist in der Regel bei der Anmeldung bereits bekannt. ich weiß, ihr wollt das sicherlich nicht hören, und ich kann die besch.. Situation auch gut verstehen, aber mit der Lösung der Überbrückung fahrt ihr echt jetzt dreimal besser. Trotz Verdienstausfalles. Und evtl kannst Du ja auch noch EZ nehmen innerhalb derer du eben auf TZ reduzierst und dann wechselt ihr euch ab so das Deine Frau evtl TZ arbeiten kann. Oder ihr schaut ob ich für die Zeit Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld bekommt wenn wirklich arg knapp.
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