miki
Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme Ende Mai einen geplanten Kaiserschnitt. Wie viel Anspruch auf Mutterschutz habe ich nach dem Kaiserschnitt? Ich habe eine 3 jährige Tochter und hätte gerne einen Notbetreuungsplatz in Kita über die Sommerferien ( NRW ) Kann mir die Kita dies verweigern? Viele Grüße Angelina Breuking
Hallo, Notbetreuungsplätze werden nach Bedarf (Eltern arbeiten) verteilt, zumal in Schließ-Zeiten. Nicht böse gemeint, aber ich kann nicht erkennen, warum Sie das Kind nicht betreuen können. Einen Bedarf kann ich nicht erkennen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Ja kann sie Kommen auch aus NRW, Vorrang haben arbeitende alleinerziehende und arbeitende Paare Eure Kita hat doch maximal drei Wochen zu? Achso ich hatte zwei Kaiserschnitte der Mutterschutz nach der Geburt verlängert sich nur um die Tage bzw Wochen die er vor et stattfindet Ich bekomme im Juni /Juli auch meinen 3 Kaiserschnitt , haben hier noch 6 weitere Kinder raumflitzen , da wir keine familiäre Hilfe haben werden die vier älteren auf Ferienfreizeiten sein die vierjährige wird bei ihrer Freundin tagsüber sein und die einjährige hat mein Mann der nimmt vier Wochen Urlaub und zwei Wochen am Anfang macht er die Haushaltshilfe über die Krankenkasse, bekommen Zwillinge
Ani123
Ich denke es kommt mit darauf an wieviele Plätze die Kita in der Notbetreuung zur Verfügung hat und ob sich genug anmelden. Wenn z. B. 25 Plätze zur Verfügung stehen und nur 25 Kinder angemeldet werden wird das kein Problem sein. Melden sich mehr an muss die Kitaleitung entscheiden welches Kind Vorrang hat. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. U. a. 1) das Prinzip, die ersten 25 Anmeldungen bekommen einen Platz. Danach wird eine Warteliste geführt. 2) es wird geschaut wer den höchsten Bedarf hat, wie z. B. berufstätig. Die anderen Kinder kommen auf die Warteliste. Vorrabg kann auch haben, wer frisch Mutter geworden ist und im Mutterschutz ist oder sich aus gesundheitlichen Gründen nicht ganztags um sein Kind kümmern kann. Als Erzieherin habe ich bereits die Sommerbetreuung gemacht und da waren auch Kinder bei, wo die Mütter kurze Zeit vorher entbunden hatten. Für die Leitung und auch uns Erziehern war selbstverständlich, dass wir unterstützen und deswegen das Kind betreuen. Für die Sommerbetreuung wird pro Woche ein Betrag X fällig. X fällt je Kita verschieden aus, wobei es in der Regel zwischen 55-80 € sind. Nur wenige Kitas bieten eine kostenlose Sommerbetreuung an. Das sollten sie bedenken. Ich finde es gut, dass sie sich jetzt schon Gedanken darum machen wie sie ihr Kind nach der Geburt trotz Schließzeit der Kita betreut bekommen. Ich finde die Möglichkeit mit der Kita sehr gut. Sprechen sie am besten mit der Kitaleitung und schildern ihr Anliegen. Auch wenn der Kaiserschnitt im Mai ist kann es sein, dass sie bis zu den Schließzeiten noch beeinträchtigt sind. Erzählen sie ihr, dass sie daher frühzeitig die Betreuung des Kindes sicherstellen möchten. Da sie dem Kind die Routine belassen wollen spricht das wieder für die Kita. Egal was andere sagen. Machen sie das was für sie am besten ist. Sollte es mit der Kita nicht klappen kann der Vater vielleicht in EZ gehen? Das wäre für das 1. Kind möglich insofern er nicht bereits 3 Jahre dafür in EZ war. EG bekommt er keines. Er könnte für das Baby in EZ gehen und EG beziehen. Den 2. Monat nimmt er wenn sie kein EG beziehen. In EZ für das Baby können sie gemeinsam sein. EG dürfen sie nur 1 Monat gemeinsam beziehen. Z. B. können sie auch für 1 Monat den Bezug von EG unterbrechen und er bezieht in dem Monat EG. Oder er bezieht den 2. Monat EG wenn sie regulär kein EG mehr beziehen. Vielleicht haben sie sogar Anspruch auf eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse aus nach der Geburt. Gerade wenn sie sich nicht alleine um das Baby kümmern können steht ihnen die Hilfe zu. Und auch wenn welche schreiben werden, das gibt es nicht. Ich habe es nach Kaiserschnitt schon öfters mitbekommen, dass es bewilligt wurde. Unabhängig davon ob es ein Kind oder Mehrlinge waren.
Andrea6
Die Länge des Mutterschutzes ist unabhängig von der Art der Entbindung und beträgt 14 Wochen ab Beginn der Schutzfrist, bei Früh oder Mehrlingsgeburten 18 Wochen. Die Sommerferien in NRW beginnen Mitte Juli - da ist das Baby bereits 6 Wochen alt, du bist zu Hause: wie willst du dem Kindergarten gegenüber argumentieren, daß ein Notfall besteht? Unabhängig davon brauchen auch Kindergartenkinder, mal Urlaub vom Kindergarten...
mamavonbaby
Der Mutterschutz ändert sich nicht durch den Kaiserschnitt. Hattest du schonmal einen KS? Ich werde Ende März meinen 4. Kaiserschnitt haben und wenn ich aus dem KH entlasen werde hat die Kita 2 Tage geschlossen. Aber das wird schon, der Vater ist hier auch noch da. Und wenn deine Kita erst in den Sommerferien zu hat, da bist du ganz bestimmt wieder fit und wirst 3 wundervolle Wochen mit deinen Kindern verbringen können.
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