Fini Bini
Sehr geehrte Frau Bader, was passiert wenn die Kita meiner Tochter aufgrund eines bestätigten Coronafalls vorerst schließen müsste. Mein Mann geht Vollzeit und ich für 30 Wochenstunden arbeiten. Da wir keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, müsste ich zuhause bei meiner Tochter bleiben. Wie müsste ich das bei meinem AG regeln? Schriftliche Mitteilung oder telefonisch? Da bei meinem AG generell kein Home Office erwünscht ist, könnte ich nicht arbeiten und würde somit auch kein Gehalt bekommen. Wie läuft das dann mit der Zahlung des Verdienstausfalls? Wo müsste eine Erstattung beantragt werden? Müsste ich zuerst meinen Urlaub noch aufbrauchen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Liebe Grüße
Hallo, alle wesentlichen Infos hierzu beim Ministerium: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Entschaedigung-Eltern/entschaedigung-eltern.html Liebe Grüße NB
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Hallo. unsere Kita Vertrag besagt, dass die Kita schließen oder die Anzahl der Kinder reduzieren darf, wenn sie Personalnotstand haben - logisch. Geht ja nicht anders. Darf die Kita auch (ohne dass es vertraglich geregelt ist) entscheiden, dass immer dasselbe Kind nachhause muss, nur, weil die Mutter in Elternzeit ist? Und wie oft darf das dann ...
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