Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsanerkennung notwendig für Elterngeldantrag?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vaterschaftsanerkennung notwendig für Elterngeldantrag?

mirko

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Hallo Frau Bader 1. Muss für den Elterngeldantrag eine Vaterschftsanerkennung gemacht werden? 2. Wie verhält es sich wenn ich 12 Monate Elternzeit nehme aber während der Elternzeit kündige also nicht zum Ende der Elternzeit. Ist die Elternzeit damit automatisch beendet? Hintergrund ist das wir planen während der Elternzeit umzuziehen und ich mir eine neue Arbeitsstelle suchen muss. 3. Reicht es beim Elterngeldantrag die Lohnzettel als Kopie mit einzureichen oder brauche ich noch einen anderen Nachweis vom Arbeitgeber? Ich arbeite erst seit Mitte Juli letztens Jahres bei meinem jetzigen Arbeitgeber und war vorher woanders beschäftigt. Bin aber mit dem vorherigen Arbeitgeber im Streit auseinander gegangen also da noch Nachweise her zubekommen oder was ausfüllen zu lassen (Formular) ist nicht möglich.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Wenn der Vater Elterngeld bekommen möchte ja 2. Ja, aber Sie können trotzdem weiter Elterngeld beziehen 3. Das Formular werden Sie brauchen Liebe Grüße NB


desireekk

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Eine Vaterschaftsanerkennung ist nur notwendig wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Gruss D


Mitglied inaktiv

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1) Wenn er Elterngeld will, ist es besser die schon zu haben und er muss im gleichen Haushalt leben. 2) Das ist falsch gedacht... Nimm zwei Jahre, such dir in der Zeit einen neuen Job und kündige, wenn du was neues hast. Mit der Kündigung und dem neuen Jobantritt bist du ja nicht mehr in EZ. Ich würde auf keinen Fall kündigen, ohne was neues zu haben. Der Umzug kann deinem jetzigen AG egal sein. 3) Ja. Du brauchst nur von deinem jetzigen AG die Bestätigung über gemeldete Elternzeit. LG Lilly


mirko

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zu Frage 2. Was für Kündigungsfristen gelten in der Elternzeit?


Mitglied inaktiv

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Die vertraglichen. Es gibt ein spezielles Kündigungsrecht zum Ende der EZ, aber während der laufenden EZ gilt für den AN die Kündigungsfrist lt. Vertrag. LG Lilly


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