Tara1990
Hallo. Eine Freundin von mir ist derzeit schwanger und verheiratet. Der biologische Vater ist leider nicht der Ehemann, aber der Ehemann nimmt dieses Kind als sein eigenes an. Die beiden sind wieder glücklich und haben schon 2 gemeinsame Kinder. Der biologische Vater droht nun das familienglück zu zerstören. Er kam damit nicht klar dass meine Freundin ihn verlassen hat. Jetzt droht er ihr mit Anwälten und will Umgang zu dem Kind. Er selber tut der Familie nicht gut da er nur Stress und unruhe in die Familie einbringt. Er will trotz allen seine Rechte als Vater haben. Für die Kinder wäre es nicht gut zudem wird die Familie auch durch eine Familienhelferin unterstützt die auch der Meinung ist der leibliche Vater würde nur unruhe die Familie bringen. Worauf muss meine Freundin sich jetzt gefasst machen , wenn der biologische Vater um Anwalt geht. Sie hat große Angst. Grüße und danke für Antworten.
Hallo, sie braucht keine Angst zu haben, der Schutz der Familie steht sogar über dem des leiblichen Vaters. Das steht in § 1600 Abs 2 BGB. Liebe Grüße NB
Belly-Monkey
Solange das Kind noch nicht geboren ist, kann der biologische Vater sowieso nichts machen. Wenn das Kind geboren ist, wird automatisch der Ehemann deiner Freundin als Vater eingetragen. Der biologische Vater kann aber innerhalb von 2 Jahren die Vaterschaft anfechten. Ein Gericht wird dann wahrscheinlich einen Vaterschaftstest anordnen und der biologische Vater wird seine Rechte bekommen. Er hat dann aber auch Pflichten! Und da würde ich an Stelle deiner Freundin den Ex beim Schopf greifen. Beistandschaft fürs Kind beim Jugendamt beantragen und über diesen einen Unterhaltstitel erwirken. Dann wird nämlich ganz schnell gepfändet, wenn der Unterhalt nicht rechtzeitig gezahlt wird. Und dann wird man sehen, ob es ihm ums Kind geht oder nur darum, deiner Freundin das Leben schwer zu machen. Ich würde mich auf jeden Fall auch an einen Anwalt richten, damit möglichst vor Geburt dem biologischen Vater verknickt wird, wie es laufen wird. Nämlich ohne Pflichten auch keine Rechte. Mal schauen, ob er den Weg dann weitergehen will. Unabhängig davon: Hier klingt mal wieder die Geschichte vom bösen biologischen Vater durch, der das neue Glück der Ex zerstören will. Vielleicht ist das auch so. Tatsache ist aber auch, dass er der Vater ist und genauso wie die Mutter ein Recht hat, Elternteil zu sein. Klar empfindet deine Freundin ihn als Störenfried in ihrem neuen, schönen Leben, aber das ändert nichts daran, dass es auch sein(!) Kind ist.
Tara1990
Ea gibt ein Gesetz dass er nur anfechten kann wenn zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind keine soziale familiäre Bindung besteht bgb 1600 2. 2
cube
und es hat nichts mit Familienglück zu zerstören zu tun, Umgang mit seinem eigenen Kind haben zu wollen. Sein Gutes Recht, seine Rechte als Vater des Kindes geltend zu machen. Ich sehe es sogar kritisch, dass eine Familienhelferin (wozu benötigt die glückliche Familie diese denn eigentlich?) sich dafür ausspricht, den Vater eines Kindes nach Möglichkeit außen vor zu lassen. Irgendwann wird der Zeitpunkt kommen, wo dieses Kind erfährt, dass sein bisher als biologisch angenommener Vater nicht sein Vater ist. Und dann? Sagt man dem Kind, dass sein Vater eben eh nicht gut war und so alles besser ist? Dem Kind tut ihr damit langfristig gesehen keinen Gefallen - nur um im jetzt wieder gefundenen Familienglück möglichst keine Störungen zu haben. Ich verstehe einerseits, dass man keine "Unruhe" in die Familie bringen will - aber die "Unruhe" bringt nicht der biologische Vater, sondern die Freundin, die mit diesem Mann ein Kind gezeugt hat und ihn nun "ungeschehen" machen will. Sorry, aber manchmal muss man sich eben auch mit unangenehmen Konsequenzen seines Handelns auseinander setzen. Mal umgekehrt gefragt: wie fände es die Mutter, wenn sie einfach als nicht existent eingestuft werden soll und im Leben ihres Kindes nicht auftauchen soll? Weil der Vater findet, dass sie gerade stört?
Belly-Monkey
Ah ja, warum die Frage, wenn du so gut informiert bist? Aber recherchier mal weiter. Dann wirst du finden, dass bei einer Klage von Seiten des Ex trotzdem eine Abstammungsuntersuchung stattfinden wird und wenn der Ex als biologischer Vater festgestellt wird, dann hat er die Möglichkeit, seinen Umgang mit dem Kind einzuklagen. Wenn es dann ganz dumm läuft, bekommt der Ex genau das, was er will: Rechte ohne Pflichten. Weil unterhaltspflichtig bleibt der rechtliche Vater, der dann ja noch der Ehemann ist. Davon ab Stimme ich Cube hier in allem zu. Bei dieser Konstellation gibt es kein Friede, Freude, Eierkuchen für jeden. Die Frage ist, ob die Erwachsenen erwachsen sind und es ausbaden oder dieses Los auf das noch ungeborene Kind abschieben.
cube
1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind: ... 2. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben, ... BGB 1600d ... (2) 1Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. 2Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen. (3) 1Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem 300. bis zu dem 181. Tage vor der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages. 2Steht fest, dass das Kind außerhalb des Zeitraums des Satzes 1 empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit. Während der Empfängniszeit hat die Mutter ja wohl offensichtlich dem Ex-Freund "beigewohnt".
Anni3
Das Familienglück hat die Freundin schon selbst zerstört mit der außerehelichen Affäre - das jetzt auf den Kindsvater zu schieben ist doch Quatsch. Er ist der Vater - welche Mutter würde denn komplett auf ihr Kind verzichten?
Tara1990
Ich glaube so etwas hier reinzu schreiben bringt nichts. .Man wird nur angegriffen. Jeder Fall wird anders behandelt und es wird nach dem kindeswohl geschaut. Niemand kennt die ganze Geschichte.
Suomi
Wenn es viele wichtige Hintergrundinformationen gibt, die Du hier nicht erwähnt hast, kann auch Frau Bader wohl nicht weiterhelfen. Deine Freundin sollte sich ggf. einen Anwalt vor Ort suchen .
cube
Er ist & bleibt dennoch der leibliche Vater u hat erst mal damit - sofern er diese gerichtlich feststellen lässt - Umgangsrecht. Ob ihm dieses dann auf Grund irgendwelcher Geschichten verwehrt wird, hat damit erst mal nichts zu tun. Und solange er nicht nachweislich! das Kindeswohl gefährden würde, wird ihm das so schnell nicht verwehrt werden. Und den Fakt, dass man manchmal eben mit unangenehmen Konsequenzen leben muss, würde ich nicht als Angriff sehen.
Belly-Monkey
Ich denke, das ist hier jetzt ein Fall von "Ich bin sauer, weil ich nicht die Antworten bekommen habe, die ich gerne gehabt hätte". Weißt du, Tara, manchmal läuft das Leben nicht so, wie man es gerne hätte. Deine Freundin wäre bestimmt glücklicher, wenn das Kind von ihrem Mann wäre. Und der Ex wäre wohl glücklicher, wenn die Beziehung zu deiner Freundin gehalten und er jetzt in freudiger Erwartung auf eine kleine Familie wäre. Doch all dies ändert nichts an der rechtlichen Frage. Und auch nicht an der moralischen. Es hat immer so eine erschreckende Selbstverständlichkeit, wenn davon geschrieben wird, dass der biologische Vater doch bitte ausgeschlossen wird. Als wäre er weniger wert als die Mutter. Aber Wehe, der Herr zahlt dann keinen oder nur einen Teil des Unterhalts. Es ist da auch erst einmal egal, was für Geschichten da vorliegen. Es geht ums Kind, nicht um Geschichten zwischen den Eltern. Und wenn einem das Kind wichtig ist, sollte man versuchen, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen und Frieden zu waren. Dafür muss man sich nicht gut verstehen. Man muss lediglich die Fähigkeit besitzen, die Elternebene von der Beziehungsebene zu lösen. Das können aber nur Erwachsene, die auch kognitiv, mental und emotional die Reife eines Erwachsenen haben. Weißt du, der Ex kann das Familienglück deiner Freundin nur so weit zerstören, wie sie es zulässt. Und der Weg, den eigenen Willen mit Biegen und Brechen durchzusetzen, ist der absolut falsche, um das Familienglück zu stabilisieren - denn rechtlich ist der Ex klar im Vorteil. Er ist nun einmal der biologische Vater und hat Rechte. Das lässt sich nicht wegdiskutieren. Es ist also angesagt, nicht bockig, sondern klug zu agieren. Deine Freundin und ihr Ehemann sollten sich zusammen mit dem Ex an einen Tisch setzen und klären, wie es nach der Geburt sein wird. Am besten direkt mit jemandem vom JA, der die Absprachen bezeugen kann. Sie soll für das Kind eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. So ist es auch möglich, dass Umgang stattfindet, ohne dass deine Freundin bei diesen dabei sein muss. Deine Freundin sollte klug sein und dem Ex jeden Wind aus den Segeln nehmen, ohne dessen Rechte zu beschneiden. Wenn es ihm nämlich nur darum geht, deine Freundin zu drangsalieren, wird er ganz schnell aufgeben, wenn deine Freundin für ihn nicht mehr greifbar ist und er zudem keine Angriffsfläche mehr hat. Dann hat sie wahrscheinlich komplett Ruhe vor ihm. Und wenn es ihm wirklich ums Kind geht, wird dieses Kind nicht nur einen, sondern zwei Väter haben, die sich toll um es kümmern.
Berlin!
Es geht hier, wie schon gesagt, nicht un Moral. du hat eine juristische Frage gestellt und die Antwort ist weder schwer, noch kompliziert. Aber alleine durch das Lesen eines Gesetzes findet man die Antwort fast nie. Jura ist ja nicht umsonst ein Studienfach. Und man findet auch nicht immer die Antwort, die man gerne hätte. Der leibliche Vater eines Kindes ist nicht automatisch auch der rechtliche Vater. Ist die Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratet, dann gilt ihr Ehemann gemäß § 1592 Nr. 1 BGB als der Vater des Kindes, selbst wenn das Kind von einem anderen Mann gezeugt wurde Will der leibliche Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten, so ist dies nur möglich, wenn keine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater besteht. Das Interesse eines intakten Familienbundes überwiegt insoweit dem Interesse des leiblichen Vaters. Ein leiblicher Vater kann Anspruch auf Umgang mit seinem Kind und Auskünfte über sein Leben haben, selbst wenn die Mutter es gemeinsam mit dem rechtlichen Vater großzieht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn er ernsthaftes Interesse an dem Kind zeigt und der Umgang dem Kindeswohl dient, § 1686a Nr. 1 BGB. Bei der im Rahmen des § 1686a BGB anzustellenden Kindeswohlprüfung muss unter Berücksichtigung der konkreten familiären Begebenheiten geklärt werden, - ob und gegebenenfalls inwieweit Umgangskontakte mit einem gewissermaßen zweiten, ausschließlich auf der biologischen Abstammung beruhenden Vater für das Kind eine seelische Belastung darstellen, - ob das Kind dadurch in einer dem Kindswohl abträglichen Weise verunsichert wird, inwieweit die Kindesmutter und der biologische Vater gegebenenfalls ihre Konflikte nach der Trennung begrenzen können - und wie der Umgang im Interesse einer gesunden Persönlichkeitsentwicklung und der Identitätsfindung des Kindes zu bewerten ist. Die Frage der Kindeswohldienlichkeit ist je nach familiärer Situation, Stabilität und Belastbarkeit des Familienverbands, Beziehungskonstellation bzw. Konfliktniveau zwischen den betroffenen Erwachsenen, Alter und Resilienz des Kindes, Grad der Bindung des Kindes an seine rechtlich-sozialen Eltern, Dauer der Kenntnis von der Existenz eines biologischen Vaters etc. unterschiedlich zu beurteilen Deine Freundin sollte dringend fachliche Hilfe vor Ort in Anspruch nehmen, Die sollte nicht nur juristischer Natur sein. Ich verweise auf den Beitrag von Billy-Monkey, die das hervorragend geschrieben hat.
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