jbfl22
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Urlaubstage, welche vor der Elternzeit übrig geblieben sind sowie während der Elternzeit und Teilzeitarbeit erworben werden. Ich habe 30 Urlaubstage im Jahr. Aus 2023 sind 11 Tage übrig geblieben. Voraussichtlicher ET ist Mitte März, Mutterschutz geht von Anfang Februar bis Mitte Mai und im Januar war ich im BV. ich werde ab Juni in Teilzeit arbeiten, 20 Std./Woche. Meine Berechnung wäre folgendermaßen: Aus 2023: 11 Tage 2024 aus BV und Mutterschutz: 12,5 Tage in Vollzeit 2024 in Elternzeit mit 20 Std. Teilzeit: 17,5 Tage Theoretisch könnte ich ja während der Teilzeit-Tätigkeit nur die erworbenen Urlaubstage aus der Elternzeit nehmen (also die 17,5 Tage), da nur diese 4 Std. pro Tag wert sind oder? Sonst würde der Tag als Vollzeit-Tag bewertet und bezahlt werden. Bleiben die mitgenommenen Tage aus 2023 sowie die aus dem Mutterschutz weiterhin bis nach Ende der Elternzeit bestehen, auch wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeite? Oder muss ich diese Tage dann innerhalb der Elternzeit aufbrauchen? Bitte entschuldigen Sie die Länge der Frage, ich wollte sichergehen, dass alle wichtigen Eckdaten vorhanden sind. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung hier und wünsche Ihnen schon einmal ein schönes Wochenende!
Hallo, grundsätzlich erwirbt man für jeden Monat 1/12 des Jahresanspruches, indem man nicht komplett in Elternzeit ist. Dabei kann man Urlaub, der in dem Jahr vor der Elternzeit entstanden ist, und dem man nicht mehr nehmen konnte, auch noch im Jahr nach der Elternzeit und dem darauf folgenden Jahr nehmen. Achten Sie darauf, dass sie Urlaub, der in Vollzeit entstanden ist, auch in Vollzeit nehmen und Teilzeit ebenso. Liebe Grüße NB
jbfl22
Eines ist mir noch eingefallen: könnte ich sonst einen Vollzeit Urlaubstag (8 Std.) auf zwei Teilzeit Tage aufteilen (jeweils 4 Std.) um so auch den Resturlaub aufbrauchen zu können?
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