tinta
Hallo Frau Bader, ich gehe im März in Mutterschutz und habe für dieses Jahr 13 Tage Urlaubsanspruch. Ich möchte allerdings nicht alle Tage vor dem Mutterschutz nehmen, sondern mir einige für nach der Elternzeit aufheben. Kann mein AG verlangen, dass ich den Urlaub komplett vor dem Mutterschutz verbrauchen muss? Danke und Gruß Tinta
Hallo, der Ag entscheidet grds,. wann der Urlaub genommen wird - soll aber auf die Belange der AN Rücksicht nehmen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nach dem BUrlG hat ein Arbeitnehmer den Erholungsurlaub in dem Jahr zu nehmen, in welchem er anfällt. Es gibt Ausnahmen, dass man den Urlaub aufgrund von Krankheit und Beschäftigungsverboten nicht nehmen KANN, dann darf man ihn selbstverständlich nach der Elternzeit nehmen.
Dojii
Nach dem § 17 Abs. 2 BEEG als spezielle Regelung darf man noch nicht angetretenen Urlaub entweder im laufenden Jahr nach dem Ende der Elternzeit oder sogar erst im nächsten Jahr nach der Elternzeit nehmen. Man muss ihn nicht zwangsläufig vor dem Mutterschutz verbraucht haben bzw. der Arbeitgeber darf es nicht von dir verlangen.
Mitglied inaktiv
Man kann Dich nicht zwingen den Urlaubsanspruch für 2018 vor dem Mutterschutz zu nehmen. Theoretisch kann Frau ja auch 8 Wochen nach der Geburt wieder auf Arbeit erscheinen. EZ meldet man ja erst nach der Geburt... Die betreffenden Gesetze wurden bereits zitiert. §17 MuSchG und §17 BEEG. Alles Gute :-)
Mitglied inaktiv
Meines Wissens nach kann der AG auf den vorgeburtlichen Urlaub bestehen das du den nimmst. Den der in den mindestens 8 Wochen nach Geburt anfällt aber nicht.
Mitglied inaktiv
§7 Abs. 1 BUrlG besagt letztlich das der Erholungsurlaub im Einvernehmen zu Regeln ist. Gegenseitige Rücksichtnahme. Ein Verlangen des AG den kompletten Urlaub vorher zu nehmen entbehrt meiner Meinung nach jeder Grundlage und ist unverhältnismäßig. Würde ich auch keinesfalls tun, man stelle sich vor es geht alles schief, kein Kind, kein Urlaub mehr oder Frühgeburt und zu viel Urlaub genommen. Nö :-)
Mitglied inaktiv
@Danyshope Was wäre denn bei Deiner Betrachtungsweise mit dem Urlaubsanspruch den man in den 6 Wochen vorgeburtlichen Mutterschutz erwirbt? Vorher nehmen, wäre unlogisch.
Mitglied inaktiv
Das ist halt das was man mir damals so erklärt hat - nicht mein AG sondern bei einem Crash-Vortrag. Auf den vorgeburtlichen Mutterschutz kann Frau ja eh freiwillig verzichten - deshalb wird der in vielen Dingen anders gehandhabt. Und wenn man weniger wie 6 Wochen hat, ändert das nichts dran, er wird ja dran gehängt. da aber niemand sagen kann, ob das Kind nicht zB bei der Geburt verstirbt - was man ja nicht wünscht aber eben passieren kann, kann Frau nichts nutzen was sie noch nicht "sicher" hat. Und bei einer Frühgeburt ist nix mit Mutterschutz in dem Sinne - bis jetzt jedenfalls so gewesen. Klar, wenn das Kind als Totgeburt gilt, gilt anderes. Späte Frühgeburt in dem späten Schwangerschaftsstadium ist zwar eher nicht anzunehmen, aber eben nicht unmöglich - so damals unter anderen die Erklärung.
Mitglied inaktiv
Kenne es aus meinem Studium anders, allerdings ist öffentliches Dienstrecht ne Weile her und somit Rechtsstand letztes Jahr. In der Praxis sind zum Glück alle werdenden Mütter so vernünftig und planen die Kürzung bereits mit ein. Es nimmt also bei ET Juni keiner seine 30 Tage vom ganzen Jahr und es wird auch keiner gezwungen den anteiligen Urlaub komplett vorher zu nehmen. Lg und schönen Abend.
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