Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt - bereinigtes Nettoeinkommen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt - bereinigtes Nettoeinkommen

Zulema

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Sehr geehrte Frau Bader, Der Vater meiner Tochter zahlt seit ein paar Jahren den von ihm ausgerechneten Unterhalt. Die beistandschaft habe ich damals beendet, weil der Herr vom Jugendamt nichts kontrollieren bzw neu berechnen wollte, obwohl mein ex nicht mehr in unserer Stadt wohnte ( sogar ganz woanders in Deutschland) und somit definitiv eine neue Arbeitsstelle angetreten haben musste. Er wohnt in Deutschland und arbeitet seit ein paar Jahren als Bauingenieur in der Schweiz. Er hat ein Nettoeinkommen von 3800€ ( im Moment, ich weiß nicht, wie es die letzten Jahre war, da er mir nie etwas nachgewiesen hat. Mittlerweile arbeitet er wohl Teilzeit) und zahlt mir 384€ (für unsere 8 jährige Tochter). Er bereinigt sein Nettoeinkommen zb. Mit Aufwendungen für die Arbeit, wobei er sich nicht an die 5% Pauschale hält , sondern 270€ (0,30€ pro km) abzieht ( ich habe allerdings gelesen, dass er dann alles nachweisen muss mit fahrtenbuch und belegen, er war zudem die letzten 2 Jahre sehr oft im Homeoffice). Des Weiteren zieht er steuern die er in DE zahlen muss und private KV ab. Und kommt somit auf ein sehr niedriges Nettogehalt. Ich habe ihn nun angesprochen, da es mir langsam sehr komisch vorkommt, da er mir auch noch nie etwas nachgewiesen hat und ich mich frage ob das alles so rechtens ist. Ich überlege nun doch wieder die Beistandschaft einzuschalten oder aber mich an einen Anwalt zu wenden. Irgendwie habe ich aber Angst, dass noch weniger Unterhalt dabei raus kommt. Haben sie einen Rat für mich? Was darf wirklich abgezogen werden und was hat es mit den Aufwendungen auf sich? Muss er eventuell rückwirkend nachzahlen wenn er nun die letzten 2 Jahre zu wenig gezahlt hat? Was kann ich tun wenn er mir keine Nachweise zukommen lässt? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Was er in km-Kosten abziehen darf, hängt von den Leitlinien des OLGs ab, dass für Sie zuständig ist. 2. Steuern u die priv. KK darf er grds. abziehen. Ich würde mich an einen Kollegen vor Ort wenden. Liebe Grüße NB


ZoeSophia

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Huhu! Ohne zu wissen, was er abziehen darf oder nicht, denke ich schon, dass er dich irgendwie „verarscht“… In der Schweiz werden ja Quellensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (und Unfallversicherung) abgezogen, diese Beträge (in %) sind klar definiert! Versuche mal raus zu finden in welchem Kanton er arbeitet, vielleicht noch welcher Arbeitgeber und dann könntest du ungefähr einschätzen wie viel er abgezogen bekommt (und mutmassen wie viel er verdient) was er noch in DE abziehen darf, kann ich dir nicht beantworten, hast du aber noch Fragen die Schweiz betreffend, darfst du mir gerne eine PN schreiben…


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