Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Rückfrage Urlaub / Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Rückfrage Urlaub / Unterhalt

Banini

Vielen Dank! Das bedeutet also, den Vater selbst z.B. über ein Musterformular zur Zahlung des Unterhalts aufzufordern ist nicht dasselbe wie Unterhalt über JA / Anwalt geltend zu machen? Also so ein selbstverfasstes Schreiben hätte keine Bedeutung?  Unterhaltsvorschuss kann man dann also auch nicht bekommen? Dankeschön!   


Hallo, natürlich kann man den Unterhalt beziehungsweise die Auskunft zu dem Einkommen selber einfordern. Aber die Berechnung eines Fachanwaltes, der regelmässig Weiterbildungen besucht, ist nicht vergleichbar mit dem einfachen Ablesen aus der Düsseldorfer Tabelle. Und mit dem Unterhaltsvorschuss hat das ja gar nichts zu tun. Liebe Grüße NB


Kaiserschmarrn

Ein Laie kann Unterhalt nicht korrekt berechnen. Es gibt so viele verschiedene und fallspezifisch individuelle Faktoren, die zu berücksichtigen sind. Daher macht es wirklich keinen Sinn, da hat Frau Bader Recht. Wenn man Unterhaltsvorschuss bezieht, gehen die Unterhaltsansprüche in Höhe des UV auf die Unterhaltsvorschusskasse über, d.h. diese Höhe kann man selbst auch gar nicht geltend machen. Wenn der Vater aber mehr als UV zahlen kann, dann lohnt sich ein Gang zum RA oder eine Beistandschaft. 


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