maja190186
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Wochen vor Geburtstermin meines zweiten Sohnes hier erfahren, dass man die erste Elternzeit unterbrechen kann um für das zweite Kind die Mutterschutzfristen voll Inanspruch nehmen zu können. Ich habe also erst zwei Wochen vor der Geburt den Antrag beim Arbeitgeber eingereicht.. Ist ist sehr spät. Bekomme ich laut Gesetz das Geld trotzdem au für die 6 Wochen vor dem Geburtstermin oder erst ab dem Zeitpunkt wo ich es dem Arbeitgeber gemeldet habe. Also ca. 2 Wochen vor der Geburt? Danke im Voraus für die Antwort
Hallo, das Gesetz nennt keine FRisten, ich würde es also positiv sehen Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, nun muss ich sie leider erneut beanspruchen. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt, 1 Jahr in Vollzeit, 2 Jahre Teilzeit in der Elternzeit. Aus meiner Vollzeittätigkeit besteht noch ein Resturlaub von 18 Tagen. Diesen möchte ich nun gerne im Anschluss an das 1. Jahr Elternzeit nehmen. Obwohl die aktuelle Rechtsprechung e ...
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