chichi81
Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meiner Tochter 1, 5 Jahre Elternzeit genommen. Danach wieder in Teilzeit (15h/Wo) begonnen zu arbeiten (vorher Vollzeit). Nun möchte ich, noch bis zum 3. Geburtstag die Elternzeit wieder aufnehmen. AG hat bereits zugestimmt. Nun ist meine Frage, wirkt sich diese Teilzeitbeschäftigung und Unterbrechung der Elternzeit, die ich hatte negativ auf meine Rentenanrechnung aus? Kann ich hier etwas dagegen tun? Ich würde gern den 15h Vertrag behalten, da bereits ein zweites Kind unterwegs ist. Herzlichen Dank
Hallo, Ihnen wird pro Kind immer eine Zeit von drei Jahren angerechnet. Wie es in Ihrem individuellen Einzelfall ist, fragen Sie am besten bei der Hotline der Deutschen Rentenversicherung oder machen noch besser bei ihr war Niederlassung vor Ort einen Termin. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Meld dich doch einfach mal bei der Deutschen Rentenversicherung, die sind eigentlich ganz freundlich... Ich mein, man bekommt so oder so pro Kind 3 Rentenpunkte. Solltest du in den drei Jahren nach der Geburt mit Teilzeit mehr verdienen als der Rentenpunkt wert ist, wird die Teilzeit herangezogen. Daher sollten weder die Teilzeit noch die Unterbrechung die Standard-Rentenpunkte stören. Gruß Sabine
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