Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beeinflusst Unterbrechung Elternzeit das Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beeinflusst Unterbrechung Elternzeit das Elterngeld?

nanab

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, aber stimmt das? Ist eine Unterbrechung der Elternzeit für einen ganz kurzen Zeitraum (ein paar Tage) zum Arbeitgeberwechsel möglich und wird das Elterngeld dann normal weiter gezahlt trotz der Unterbrechung? Vielen Dank und beste Grüße  Nana  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,  ich gehe davon aus, dass Sie im 1. Jahr nicht gearbeitet haben. Dann macht es am meisten Sinn, das Elterngeld Plus in normales Elterngeld umzuwandeln und es sich auszahlen zu lassen. Dann sind Die komplett flexibel. Grundsätzlich müssen Sie die neue Elternzeit beim neue Arbeitgeber neu beantragen.  Liebe Grüße NB 


3wildehühner

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Ich habe einige Verständnisfragen: Wenn du jetzt erst das Referendariat absolvieren möchtest, bist du dann nicht verbeamtet auf Widerruf? Du hast nicht vor Geburt die Referendariatzeit begonnen  und möchtest es an einer anderen Schule weiterführen, sondern planst das Referendariat erst bald zu beginnen ? Dir ist  bewusst, dass du die Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber fristgerecht innerhalb von 7 Wochen vor Beginn beantragen musst? Bist du sicher, dass du für ein Referendat eingestellt werden wirst, wenn klar ist, das du gar nicht vorhast, an der Schule ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu arbeiten? Welchen Vorteil erhoffst du dir durch so eine Aktion? Einfacher und auch fairer (du wirst ja  höchstwahrscheinlich eingestellt, weil die Schule aktiv tätige Lehrkräfte benötig), wäre es doch, wenn du das Referendariat nach der Familienpause absolvieren würdest.


nanab

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Hi, danke für deine Antwort. Ja genau, erst anfangen, jetzt bin ich angestellt. Und klar wäre anders besser, das wäre nur die Notlösung, da ich mich bis September bewerben muss. Da weiß ich aber noch nicht sicher, ob die Betreuung klappt fürs Kind, verstehst du? Ich wollte jetzt nur nicht so mega viel schreiben. Falls die Betreuung nicht klappt, aber ich habe mich schon beworben und bei meinem Arbeitgeber gekündigt, bliebe mir diese Option als Alternative für weitere 6 Monate (oder auch nicht, das ist die Frage..) Natürlich müsste ich das dann vorher anmelden. Aber hast du denn eine Antwort auf meine Frage? Das wäre mega. Liebe Grüße 


Ally79

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Erkundige dich erstmal, ob das vom Schulamt so genehmigt wird. Es gibt feste Einstiege in das Referendariat. Das kann man nicht flexibel beginnen. Die Dauer und der Ausbildungszeitraum sind hier in BW festgelegt. Ich habe noch nie erlebt, dass jemand später angefangen hat, weil er Elternzeit hatte. Meine Referendarin musste nach 8 Wochen Mutterschutz zum 1.2. anfangen, sonst hätte sie ein volles Jahr warten müssen.  Im Lehrerberuf sind viele Dinge anders geregelt, als in anderen Berufen.


nanab

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Ja, danke, das habe ich alles schon gemacht. Der Vorschlag, gleich in Elternzeit zu gehen, stammt von der GEW .. Antwort auf die Frage hast du nicht, oder? 🥲


nanab

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PS. Es geht nicht um einen flexiblen Einstieg, sondern um einen tatsächlichen Einstieg dann zum nächsten Termin 


netteKlarinette

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Das wird dir dann für die Tage als Teilzeit in Elternzeit angerechnet , soweit ich das weiß.   Um das zu vermeiden würde ich das Elterngeld plus rückwirkend  in Basiselterngeld umwandeln (wenn das Kind schon alt genug dafür ist) und es mir komplett auszahlen lassen. Denn dann ist es völlig egal, was wo und wie du noch als Elternzeit dranhängst.  Das ausgezahlte Geld kannst dann selbst beiseite legen, als dein persönlich geplantes "plus" sozusagen. 


nanab

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Ah super, danke! Aber ich hatte es so verstanden, dass ich nur ein paar Tage unterbreche. Das Einkommen von ein paar Tagen ist bestimmt nicht mehr, als was ich mit Plus dazuverdienen darf... Da darf man doch gerade was verdienen, ohne dass es angerechnet wird. Oder übersehe ich da was? 🤔


netteKlarinette

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Ich hatte kein Elterngeldplus, daher kann ich dir nicht 100prozentig weiterhelfen, aber soweit ich weiß, wird es immer angerechnet und es gibt keine Freibeträge (ausser wenn man in de Ausbildung ist, aber ich verstehe das so, dass es sich um die Arbeitszeit als angestellter Lehrer handelt, das betrifft dich also nicht). Dort ist es erklärt ... auch mit Beispielrechnungen. Ich würde das anhand deines Verdienstes mal durchrechnen, evtl kommst du ja dadurch auch besser weg ... https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html#:~:text=Elterngeld%20Plus%20und%20Zuverdienst,Durchschnitt%20mit%2030%20Wochenstunden%20arbeiten. Es könnte ausserdem weitere Fallstricke geben, weil du ja zB nicht nur 32 Stunden sondern mehr in deinem Vertrag stehen hast (evtl wird auch der Durchschnitt für die paar Tage genommen, keine Ahnung) oder es gäbe noch weitere Fallstricke (dass man nicht unterbrechen darf, dass beide Teilzeit arbeiten, dass man das mehrere Monate tun muss oder was auch immer) das weiß ich leider überhaupt nicht.  Daher: Absolut auf der sicheren Seite und unkompliziert ohne geldtechnische Fallstricke ist es mit der vorgeschlagenen Lösung,  Elterngeldplusmonate nachträglich in Basismonate umzuwandeln, geht mit einem formlosen Schreiben.   Das ausgezahlte Geld tatsächlich wegzulegen ist natürlich deine Aufgabe, die du dann auch machen musst, weil du mit Geld umgehen kannst. Ohne Elterngeldbezug kannst du dann danach in der Elternzeit geldtechnisch tun und lassen und verdienen oder unterbrechen was auch immer dein AG genehmigt. Die Broschüre vom Ministerium zum Elterngeld ist auch gut ... https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93614/e3612d5cc348a32310c1f09672ae09af/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf  


netteKlarinette

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Mit fällt also schon ne Menge beim Elterngeldplus ein, wovon ich  nicht 100prozentig Ahnung habe und was daher zum Fallstrick werden könnte, auch dafür, dass man zB uU auch noch zurückzahlen muss oder Anspruch verfällt etc. ... da kann man wirklich ne Menge übersehen, finde ich. Daher hätte ich die Nummer sicher genommen. Aber ich bin natürlich kein Fachmann und das musst du für deine Situation wissen und entscheiden. Oder du liest dich noch 100prozentig ein ...


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