Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umzug - Wohnung zu klein wegen Baby

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umzug - Wohnung zu klein wegen Baby

Mitglied inaktiv

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Guten Abend! Ich vermute mal, daß meine Frage nicht in dieses Forum gehört, aber ich hoffe trotzdem, daß ich Hilfe bekomme. Seit der Geburt meines Babys ist meine jetzige Wohnung viel zu klein und die schlechte Raumaufteilung trägt den Rest dazu (Küche direkt am Schlafzimmer) das die Wohnsitutation immer unerträglicher wird. Habe ich aus diesem Grund ein Sonderkündigungsrecht bzw. gibt es überhaupt so etwas oder muß ich in jedem Fall die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten? Weiterhin habe ich die Wohnung renoviert und mit neuem Teppich angemietet. In Mietvertrag bzw. Wohnungsübergabeprotokoll ist nur vermerkt, daß ich die Wohnung gestrichen und mit neu verlegtem Teppich bezogen habe. Muß ich die Wohnung dann auch renoviert übergeben obwohl dies nirgends vermerkt ist? Ich hoffe auf Hilfe! ravegirl2


Mitglied inaktiv

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Hi, ein Sonderkündigungsrecht hast Du nicht, die 3 Monate KüFr. bleiben (es sei denn, Du besorgst einen Nachmieter, der sofort einzieht) In der Regel wird die Whg renoviert übergeben, d.h. neue Tapete (wird spätestens nach 5 Jahren sowieso fällig) und gereinigtem Teppich. Gruß binchen


Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich muss binchen widersprechen: Einen Nachmieter muss der Vermieter nur akzeptieren, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde. Nur in Ausnahmefällen muss er einen Nachmieter akzeptieren. Das wäre bei euch vielleicht sogar in Betracht gekommen, weil die Wohnung mit Baby zu klein ist. Allerdings war das ja schon vorher absehbar (bereits als ihr wusstet, dass ihr Nachwuchs bekommt). Ihr hättet euch daher rechtzeitig um eine andere Wohnung kümmern können. Meines Erachtens habt ihr daher weder das Recht, außerordentlich zu kündigen noch das Recht, dass der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren muss. Ihr werdet euch an die Kündigungsfristen halten müssen. Zur Renovierung: Renovieren muss der Mieter nur, wenns auch im Mietvertrag so vereinbart wurde. In aller Regel steht das auch im Mietvertrag drin, dass innerhalb von einer bestimmten Zeit, die Wände zu streichen sind, etc. Da würde ich mich noch mal vergewissern. Wenn nichts vereinbart wurde, musst du nichts tun. Viele Grüße Nicole


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