Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übungsleiterpauschale im Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Übungsleiterpauschale im Mutterschutz

LJ

Hallo Frau Bader, ich bin neben meiner Vollzeit-Haupttätigkeit noch als Übungsleiter in einem Verein tätig. Ich werde in dem Verein monatlich bezahlt. Nun befinde ich mich im Mutterschutz und bekomme laut Aussage des Vereins kein Geld für die Mutterschutzzeit. Ist das so rechtens oder muss der Betrag in der Mutterschutzzeit bezahlt werden? Vielen Dank und schöne Grüße


Hallo, ich kenne den geschlossenen Vertrag nicht, normalerweise fallen Übungsleiter aber nicht $ 1 MuschG, da sie nicht nicht nicht selbständig tätig sind. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Wenn du weiter der Tätigkeit nachgehst, bekommst du auch weiter Geld.


LJ

Dass man Geld bekommt, wenn man weiter arbeitet ist mir soweit klar.  Es geht um die Zeit, in der man im Mutterschutz ist und nicht arbeitet. Ich ergänze noch die Information, dass es sich nicht um eine selbstständige Arbeit handelt, sondern aus meiner Sicht um eine Beschäftigung nach §7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch IV. In dem Falle müsste man nach meiner Interpretation unter das Mutterschutzgesetz fallen und damit auch Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld haben, dass der AG zu leisten hat, selbst wenn man unterhalb des Übungsleiterfreibetrags bleibt.


Neverland

Zahlst Du Lohn- und Sozialabgaben? Was steht im Vertrag?


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