plumps007
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Kinderkrankentagen. Mein Mann und ich haben einen 19 Monate alten Sohn. Bisher war er noch nicht viel krank. Ich mache mir jedoch Sorgen, falls sich dies mal ändern sollte... Grund meiner Sorge ist, dass ich als Polizeibeamte im Land Mecklenburg-Vorpommern lediglich 7,5 Tage "Kind krank" machen darf, da meine Besoldung weiter gezahlt wird. Mein Mann fährt als Ingenieur für Schiffsbetriebstechnik zur See, ist gesetzlich versichert. Es ist jedoch nahezu unmöglich, dass er "Kind krank" Tage nimmt. Seine Krankenkasse würde mir die Krankentage übertragen. Jedoch wurde mir seitens einer Personalsachbearbeiterin meiner Dienststelle auf die Frage nach einem Antrag bereits gesagt, dass ich wohl keine Chance auf Bewilligung hätte. Was geschieht in dem Falle, wenn der Kleine doch einmal länger als 7,5 (;-)) Tage krank ist? Habe ich da irgendeine Handhabe? Auf meiner Dienststelle gab es angeblich noch nie eine solche Anfrage, was ich gar nicht glauben kann. Vielen Dank für Ihre Hilfe, liebe Grüße, Antje
Hallo, da seh ich schwarz, da sie beim Staat angestellt sind und er nicht. Für den Fall, dass der Zwerg tatsächlich häufiger krank ist, wenn Sie das mit Überstunden und Urlaub überbrücken müssen. Liebe Grüße NB
desireekk
Hm.... Da Du ja Besoldungsfortzahlung/Beihilfe hast kann das quasi gar nicht übertragen werden. Die Berechnungsmodelle und -grundlagen sind völlig andere. Ich sehe also schwarz, dass das geht, oder willst Du für z. B. 5 Tage Beurlaubungsantrag stellen und in der Zeit Lohnersatzleistung Deines Mannes kassieren??? Wie andere das machen? Relativ einfach: Überstunden, Urlaub, Fremdbetreuung. Und mit 7,5 Tagen scheinst Du als Beamte ja noch gut dran zu sein, ich kenne bei Beamten immer die "4-Tage-Regel". Gruss Désirée
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