Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kinderkrankentage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kinderkrankentage

Baghira222

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Liebe Frau Bader, Meine Krankenkasse hat mir gerade mitgeteilt, dass es wohl folgenden Vorteil gibt, wenn sowohl Mutter als auch Vater bei der gleichen Kasse sind: die Kinderkrankentage könnten vollkommen flexibel unter den Partnern aufgeteilt werden, ich könnte z.B. alle 20 Tage nehmen, mein Mann dann eben keinen. Wenn die Partner bei zwei verschiedenen Kassen wären, hätte jeder 10 Tage, ohne jegliche Flexibilität. Klingt gut, aber ich frage mich, ob ich auch gegenüber meinem Arbeitgeber tatsächlich den Anspruch auf 20 Tage hätte. In unserem Urlaubbuchungssystem stehen nur 10 Tage zur Verfügung. Gibt es da allgemeingültige Gesetze, oder regelt das jeder AG individuell im Arbeitsvertrag? Vielen Dank und VG


KielSprotte

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Da muss auch der AG mitspielen. Das Übertragen ist auch bei verschiedenen KK möglich.


Baghira222

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@Kielsprotte Danke, hab fast schon vermutet, dass es hauptsächlich um die Anwerbung neuer Kassenmitglieder ging….


Tigerblume

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Da hast Du eine falsche Auskunft bekommen!


Baghira222

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Diese falsche Auskunft kam ganz offiziell von der Krankenkasse, und zwar nicht auf Nachfrage, ich wurde dafür extra kontaktiert…


Berlin!

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Wenn ein Elternteil seinen Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeschöpft hat und dem anderen Elternteil noch Kinderkrankentage zustehen, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Übertragung noch "übriger" Kinderkrankentage von einem auf den anderen Elternteil. Jedoch können Kinderkrankentage im Einverständnis mit dem Arbeitgeber des Elternteils, das die Kinderkrankentage bereits ausgeschöpft hat, übertragen werden. Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul-und-kitaschliessungen/faq-kinderkrankentage-kinderkrankengeld/fragen-und-antworten-zu-kinderkrankentagen-und-zum-kinderkrankengeld-164976


Baghira222

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Also nochmal zusammengefasst: alles steht und fällt mit dem Arbeitgeber des Elternteils, der mehr als 10 Tage nehmen möchte. Ob die Eltern bei der gleichen oder 2 verschiedenen Krankenkassen versichert sind, spielt überhaupt keine Rolle. Danke euch!


Berlin!

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Genau, es müssen eben nur gesetzliche KV sein.


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