Iolandafrau
Hallo,bin nun seit 2020geschieden aus der Ehe kommen meine Söhne 8und 14jahren,der Kindesvater hat seine eigene Wohnung dennoch hat er ein Zimmer für die Jungs bei der Freundin eingerichtet,wo Betten und Schrank aufgebaut wurden.meine Jungs möchten den Kontakt zu der Frau absolut nicht haben da sie dauerhaft spitz Bemerkungen auf Kosten der Kinder macht,was meine jungs Tage danach noch belastet,den Kontakt mit dem Vater der alle 2woche auch Mal 3woche stattfinde möchten sie zwar ,dennoch ist die Frage sind die Kinder verpflichtet bei der Freundin mit dort zu übernachten??der Vater weigert sich es in seiner Wohnung stattfinden zu lassen aus Gründen das er dort kein Platz hätte,wo ich sage er möchte nicht ohne Partnerin beziehungsweise auf des wohles seiner Kinder Rücksicht Nehmen. Da es sich immer mehr zu spitz und die Partnerin meinen Kindern einen Druck ausübt mit Äußerungen sie seien schuld daran das sie sich mit den Partner streitet und die Kinder wären respektlos weil sie bevor sie etwas essen genau auf das Essen schauen. Oder sowas wie deine Mutter erzieht euch nicht richtig den auch wenn man zum Spielplatz geht zieht man sich sauber an. Und noch viele diverse Dinge die nur drauf hindeuten das die Kinder ihrer Seite nur Stören,der Kindesvater rät den Kindern dazu nicht hinzuhören und sie reden zu lassen,was meiner Meinung nach absolut nicht richtig ist,da man so eher den Kind Respektlosigkeit bei bringen mag oder auch das Kind es übersich ergehen lassen soll,mein 14jahriger darf nicht seine Meinung sagen,da er ansonsten in Erklärungsnot geraten müsste,weil der Vater entweder zu ihr hält.dies kann nicht gut für die Entwicklung der Kinder sein,selbst der kleinste kommt nicht dazu mit seinem Vater zu sprechen ohne das er von ihr unterbrochen wird.was auch nicht gesund für seine sprachliche Entwicklung ist..auch das Rauchen wird in der Wohnung in bei sein der Kinder getan,was ich nicht so hinnehmen möchte. Habe ich als Mutter das Recht meine Kinder nur für den Tages Aufenthalt mit dem Vater durchzusetzen?? Den Vater habe ich drauf angesprochen und informiert und meine sorge mitgeteilt doch er stellt auf stur.. Mit freundlichen Grüßen Sandra
Hallo, wenden Sie sich an das JA. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Du solltest den Ball flach halten, denn du schreibst in einem anderen Forum hier, dass du rauchst, obwohl du schwanger bist!!!!
https://m.rund-ums-baby.de/ueberlastung/Schwanger-und-ungluecklich_2330.htm
Dafür habe ich NULL Verständnis!
Du beschwerst dich allen Ernstes, dass der Kindsvater vor den Kindern raucht, ballerst aber selber die volle Dröhnung Nikotin in dein Ungeborenes? Und das VOR deinen älteren Kindern?
Du bist ja so was von bigott!
cube
Während seiner Umgangszeit kann der Vater selbst entscheiden, wo dieser stattfindet und mit wem. Ebenso, wie du während deines Umgangs bestimmen kannst, wo du mit den Kindern bist oder wer mal auf sie aufpasst oder sonst was. Ausnahme ist wie immer eine Kindeswohlgefährdung. Die musst du aber nachweisen können und Uneiniglkeiten darüber, was Respektvoll oder die Sauberkeit der Kleidung angeht oder das der Vater sich auf die Seite seiner Partnerin stellt, weil er ihre Meinung eben teilt, stellen keine Kindeswohlgefährdung dar. Zumal ich denke, du weist diese Dinge nur, weil deine Kinder dir das so erzählen. Da kann vieles von wahr sein - kann aber auch vieles eben doch etwas anders gewesen sein. Bzgl. des Rauchens: das finde ich, geht tatsächlich gar nicht. Ob das aber reichen würde, den Umgang nur auf den Vater bzw. nur in seiner Wohnung zu beschränken ... Vielleicht solltest du dich erst mal an das Jugendamt wenden und dort ein gemeinsames und moderiertes Gespräch mit dem Vater anstreben.
3wildehühner
https://m.rund-ums-baby.de/ueberlastung/Schwanger-und-ungluecklich_2330.htm
Iolandafrau
Cube........danke für die Antwort,du hast den Text schon gut verstanden...da man mir zu einem Anwalt privat geraten hat der vor Ort mit mir spricht,habe ich es auch getan .da der Kindesvater auch den Unterhalt eingestellt hat..wird auch dieses gleich mit beigetan,da der 14jährige ein eigenes Recht auf Umgangsbestimmung zu den Eltern hat,wird das ebenfalls berücksichtigt und angehört..die Kinder werden auch nicht gezwungen zu ihm zu gehen ... Wie ich selbst nun merke hilft mir so ein Forum nicht weiter . Besten Dank an Cube die das ganze sehr sachlich angegangen ist.. Lg
Iolandafrau
Cube........danke für die Antwort,du hast den Text schon gut verstanden...da man mir zu einem Anwalt privat geraten hat der vor Ort mit mir spricht,habe ich es auch getan .da der Kindesvater auch den Unterhalt eingestellt hat..wird auch dieses gleich mit beigetan,da der 14jährige ein eigenes Recht auf Umgangsbestimmung zu den Eltern hat,wird das ebenfalls berücksichtigt und angehört..die Kinder werden auch nicht gezwungen zu ihm zu gehen ... Wie ich selbst nun merke hilft mir so ein Forum nicht weiter . Besten Dank an Cube die das ganze sehr sachlich angegangen ist.. Lg
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