Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Diebstahl Schule Übernachtung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Diebstahl Schule Übernachtung

Sternenstaub80

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Liebe Fr. Bader, meiner Tochter (2. Klasse) wurde während einer Übernachtung in der Schule ein Kuscheltier geklaut. Sie machte gleich nach dem sie den Verlust bemerkte ihre Lehrerin darauf aufmerksam welche ihr versprach, sich am nächsten Morgen darum zu kümmern was leider vergessen wurde (da hatte das Kuscheltier die Schule definitiv noch nicht verlassen und man hätte noch reagieren können). Die Schule weigert sich nun für den Verlust aufzukommen da sie laut eigener Aussage nicht für private Gegenstände haftet. Auf der Packliste für die Übernachtung stand ausdrücklich, dass ein Kuscheltier mitgebracht werden soll... Der Schlafraum war die ganze Zeit geöffnet und wurde auch während des Abendessens nicht abgeschlossen. Es befanden sich während der Veranstaltung nur 2 Klassen im Schulgebäude. Meine Frage: wer hat Recht? Habe ich die Chance, über die Versicherung der Schule Schadensersatz zu bekommen? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage! Herzliche Grüße Sternenstaub80


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. In der Schulordnung lesen, ob die Haftung ausgeschlossen ist. 2. Im Sekretariat fragen, ob es eine Haftpflichtversicherung gibt 3. Bei Diebstahl haftet die Schulbehörde, wenn sie ihre allgemeine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat. Sie ist nämlich verpflichtet, in ihrem Organisationsbereich alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, damit die von den Schülern und Dienstkräften berechtigterweise in die Schulen mitgebrachten Gegenstände vor Diebstahl geschützt werden. Vor Ort ist hierfür die Schulleitung zuständig. Wird die Aufsichtsführung schuldhaft verletzt, das heißt mindestens fahrlässig die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, und entsteht dadurch einem Schüler ein Schaden, so greift grundsätzlich die Amtshaftung. Entscheidend ist, ob die Verantwortlichen die üblichen und zumutbaren Schutz- und Sicherungsmaßnahmen getroffen haben. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Klebeband

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Ist der finanzielle Verlust denn so hoch, dass sich deswegen der "Kampf" lohnt? Oder geht es dir nur ums Prinzip? Lohnt es sich dafür, sich bei Lehrerin und Schule unbeliebt zu machen?


Neverland

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Ich zweifle stark daran, das das Kuscheltier geklaut wurde. da wird sich ein Mitschüler einen Streich erlaubt haben und es versteckt haben. ist ja durchaus ungewöhnlich in der 2ten Klasse mit Kuscheltier aufzutauchen.


misses-cat

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Meine Tochter hatte jetzt in der 3 Klasse die Übernachtung und jedes Kind sollte laut Klassenlehrerin ein kuscheltier mitbringen und jedes Kind HAT eins mitgebracht Daran ist nix ungewöhnlich


Sternenstaub80

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@misses- cat: ja, ich finde daran auch nichts ungewöhnliches. Es war ein sog. "Bubble Tea" Kissen (der neueste Trend in dem Alter), welches sich meine Tochter kurz vorher von ihrem Ersparten gekauft hat. Also nur im weitesten Sinne ein Kuscheltier. Von daher geht es viel mehr um den ideellen Wert. Ich denke schon, dass es geklaut wurde und nicht versteckt. Meine große Tochter hat mit ihren Freundinnen die ganze Schule auf den Kopf gestellt (ist eine kleine, überschaubare Einrichtung). Zumal ich im Nachhinein erfahren habe, dass in der Parallelklasse, die mit im gleichen Raum übernachtet hat, schon öfters Gegenstände abhanden gekommen sind und das in der Klasse ein großes Problem ist. Und ja, ich mache ein Fass auf und es geht mir ums Prinzip. Über den nicht auffindbaren Spitzer, Stifte, Scheren und zuletzt ein selbst gekauftes Wörterbuch, was spurlos verschwunden ist habe ich hinweg geschaut. Mir ist auch klar, dass wir auch in Zukunft Dinge in der Schule verlieren werden. Aber gerade in solch einem geschützten Rahmen wie bei der Übernachtung dachte ich, dass wir "auf der sicheren Seite" sind. Offenbar wussten die Lehrer ja Bescheid. Gerade dann hätte man die Eltern und Kinder noch einmal sensibilisieren können. Auch die Art und Weise, wie mit dem Problem umgegangen wurde, ärgert mich (fehlende Kommunikation, meine Tochter wurde nicht ernst genommen etc.) Das hat mit unbeliebt machen nichts zu tun. Dafür ist eine Versicherung meines Wissens auch da (auch für Bagatellen). Die Frage ist, ob der Raum hätte abgeschlossen sein müssen als keine Aufsicht gewährleistet werden konnte.


Tini_79

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Kuscheltiertag und alle freuen sich darauf. Selbstverständlich hätte meine Tochter auch zur Übernachtung eins dabei. Du könntest einen Aushang machen, sodass eventuell andere Eltern das Teil erkennen. Aber ob sie dann ihr eigenes Kind darauf ansprechen, steht aber auf einem anderen Blatt....Hier hat eine Mutter sogar die Tochter geschützt. Nach einer Woche hat diese es dann aber doch zugeben.


Sternenstaub80

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Danke für den Tipp. Das war auch meine erste Maßnahme. Der Elternbeirat beider Klassen hat gleich eine Rundmail verschickt mit einem Bild des Kissens und dem Hinweis, dass es mit einem Namensaufkleber versehen ist. Ich denke auch, dass die Eltern des jeweiligen Kindes ihr Kind decken oder noch nicht bemerkt haben, dass ein solches Kissen Einzug ins Kinderzimmer gehalten hat. Oder aber das Kind ist raffiniert genug es weiter zu verheimlichen/ hat es weiter gegeben etc. So wie es aussieht haben wir ja vielleicht doch noch eine Chance auf Schadensersatz da das Klassenzimmer definitiv nicht abgeschlossen war. Ja, und natürlich bringen die Kinder zu solchen Events gerne etwas persönliches von zu Hause mit- vor allem, wenn sie dazu aufgefordert werden. Im regulären Schulbetrieb dürfen sie so etwas sonst nicht dabei haben, also war das die Gelegenheit schlechthin.


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