T.Meyer
Hallo, ich habe eine Frage zum Mutterschutz: Ich habe aktuell einen befristeten Teilzeitvertrag bis Ende des Jahres, ab Januar 2022 bin ich automatisch wieder vollzeit beschäftigt. Wie verhält es sich mit dem Mutterschutzgeld, wenn ich nun ab Mitte Dezember in Mutterschutz gehe. Erhalte ich dann für die ersten zwei Wochen Mutterschutz (Ende Dezember) mein Teilzeitgehlat und ab Januar für die restlichen Mutterschutzwochen mein Vollzeitgehalt? Lieben Dank und beste Grüße T. Meyer
Hallo, es wird tatsächlich für den gesamten Mutterschutz das höhere Gehalt genommen. Eine ganz tolle Berechnung habe ich für Sie raus gesucht, die finden Sie hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-mutterschaftsgeld-3-zuschuss-nach-dem-mutterschutzgesetz-entgelterhoehung-im-referenzzeitraum_idesk_PI42323_HI2621161.html Liebe Grüße NB
Felica
Ist der Vertrag aufgrund einer Teilzeitvereinbarung innerhalb der Elternzeit befristet oder außerhalb einer Elternzeit?
T.Meyer
Der Teilzeitvertrag besteht seit Beendigung meiner Elternzeit, also außerhalb der elternzeit. Lieben Dank schon mal! VG T. Meyer
Felica
Schau auch mal hier: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/121856/cc7fb75a1c9fb964117dce8f797f953b/mutterschutz-arbeitgeberleitfaden-data.pdf Wäre TZ auf EZ befristet, hättest du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden lassen können. Dann wäre es Mutterschaftsgeld nach VZ. So müsste es jetzt eine Mischung werden. Also solange TZ läuft Mutterschaftsgeld nach TZ, ab ersten Tag VZ dann in VZ. Sind ja Vertragsänderungen von dauerhafter Natur.
T.Meyer
Vielen lieben Dank für deine Antwort Felica. Und auch für den Link! Die Aufsplitung ist für mich völlig in Ordnung. Ist ja ein Stück weit fair (auch wenn ich allen Mamis das Vollzeitgehalt während dem gesamten Mutterschutz von Herzen gönne. ) Mir war/ist vor allem wichtig, dass der Übergang in die Vollzeit damit nicht gefährdet ist.
Lieben Dank und einen schönen Abend!
T. Meyer
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