Mum_24
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Fragen zur Trennung in einer schwierigen Situation Situation: ich habe mich vor wenigen Tagen von meinem Mann getrennt, ein gemeinsames Kind im KiGa-Alter, aktuell leben wir in zwei getrennten Wohnungen im Haus, er unten in der Einliegerwohnung, ich oben. Es gab häusliche Gewalt sowie exzessiven Konsum von Mariuhana und Alkohl. Fragen: 1. Wie kann ich Beweise für die Gewalt sammeln, wenn es "nur" wenige körperliche Schäden , bisher nur Kratzer und leichte Prellungen, gibt aber massive Bedrohungen u.a. auch sexuelle Nötigung? Video habe ich versucht, da wurde das Handy von ihm beschlagnahmt. Kind war leider schon zwei Mal Zeuge. 2. Kann ich irgendwie den Konsum von Drogen im Haus unterbinden, v.a., da theoretisch das Kind Zugang hat zu den Räumen, in denen das getan wird und uns die Immobilie 50/50 gehört. 3. Wie kann ich verhindern, dass er mit dem Kind im Auto wegfährt (hat er angedroht), halte ihn aus mehreren Gründen für nicht fahrtauglich, u.a. wg Kiffen? Habe überlegt, dann die Polizei zu informieren aber Angst, dass er dann flüchtet und mit Kind einen Unfall verursacht. Aber ich MUSS doch etwas unternehmen, wenn ich ihn für fahruntauglich halte und er Auto fährt? 4. Wenn ich ausziehen würde bzw. im Notfall "fliehen" würde mit Kind, habe ich dann etwas zu befürchten, weil ich ja das gemeinsame Kind mitnehme und wir ja gemeinsames Sorgerecht haben? Darf ich mit dem Kind z.B. zu meinem Bruder fahren, wenn er dagegen ist? Habe noch keine anwaltliche Vertretung, da kümmere ich mich gerade um Termine für Erstberatung, doch die o.a. Fragen sind u.a. wegen der akuten Gewaltbereitschaft und der Frage, ob ich mich eben der Situation räumlich entziehen "darf" dringend. Vielen Dank!!!
Hallo, 1. Polizei einschalten 2. Polizei einschalten 3. Polizei einschalten 4. Jugendamt einschalten Und das alles eilig!! Liebe Grüße NB
annarick
In ein Frauenhaus kannst du sofort gehen. Dann seid ihr beide aus der Situation raus. Wenn du dein Kind "entführst" könnte es nachteilig sein. Oder du meldest dich sofort beim Jugendamt, und holst dir die Erlaubnis, ohne Einverständnis des Vaters mit deinem Kind wegzugehen.
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