Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Tagesmutter während Elternzeit erneut schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Tagesmutter während Elternzeit erneut schwanger

Mona790

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Hallo, Ich finde leider nichts was mir weiter hilft. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Ich bin im März 2018 mit Kind 1 schwanger geworden und sofort ins Beschäftigungsverbot gekommen. (Gruppenleitung Kita U3) ich bis Nov. 2021 in Elternzeit und habe im November 2019 nach dem ersten Geburtstag von Kind 1 als Tagesmutter nebenberuflich angefangen. Jetzt bin ich ungeplant wieder schwanger geworden. Was muss ich jetzt tun? Bekomme ich ein Beschäftigungsverbot? Mein Titer und die Belastung haben sich ja nicht geändert. Bekomme ich dann mein Gehalt wieder oder stehe ich ohne Geld dar? Tagesmutter ist ja sowas wie selbstständig. Was muss ich beachten? Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie sind in Ez u bekommen nichts vom AG-ein Bv in EZ gibt es nicht. Ansonsten sind Sie selbständig u haben dann schlichtweg keinen Verdienst.Ein Bv bei Selbständigen gibt es nicht. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Du schreibst ja selber du bist wie selbständig. Als es liegt in deiner Veranstaltung ob du arbeitest oder nicht, ein BV gibt es nicht


Mitglied inaktiv

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Als selbständige Tagesmutter hast du kein Beschäftigungsverbot und auch keinen Mutterschutz. Du bestimmst selber wie du arbeitest und bist alleine für deine finanziellen Dinge verantwortlich. Jeckyll


Woelfini

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Du bist nicht sowas wie Selbstständig du BIST Selbstständig. Sprich Mutterschutz, BV gibt es für dich nicht. Hast du eine Zusatzversicherung über Krankengeld? (Also das du bei längerem Ausfall Krankengeld bekommst?) da könntest du mal nachfragen wie das Aussieht in so einem Fall. Du kannst arbeiten solange du es willst bzw kannst. Beachte Bitte das für die Berechnung des Elterngeldes bei Selbstständig das letzte Vollständige Steuerjahr maßgeblich ist. Sprich kommt das Kind bis 31.12.2020 ist die Grundlage das Jahr 2019, kommt es nach dem 1.1.21 dann ist die Grundlage das Jahr 2020. Ich würde mich also so schnell wie möglich um die Steuererklärung fürs Jahr 2019 kümmern. Auch würde ich (bin auch Tagesmutter) so schnell wie möglich den Eltern bescheid geben, damit diese sich einen neuen Platz suchen können. Sofern du nicht vorhast bald nach der Geburt wieder zu arbeiten.


cube

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Du schreibst, du hast EZ bis Nov 21! Also bist du aktuell noch in EZ bei deinem Hauptarbeitgeber und arbeitest nur Nebenberuflich als Tagesmutter in Elternzeit?


Mitglied inaktiv

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Vom eigentlichen AG bekommt sie kein BV, sie arbeitet ja gar nicht zur Zeit in der Einrichtung. Einzig zu Beginn des neuen Mutterschutz kann sie die Elternzeit beenden, um volle Mutterschutz Leistungen zu bekommen. Das sie jetzt als Tagesmutter arbeitet, ist ihre Verantwortung. Wer soll ihr ein BV ausstellen und weiter Lohn zahlen?


Felica

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Also für das EG ist es top, bis dahin aber ist es deine Sache. Deine EZ frühzeitig beenden geht nur zum neuen Mutterschutz. Dann hast du Anspruch auf Mutterschaftsgeld, den so wir ich verstanden habe besteht der Vertrag noch und du arbeitest nur innerhalb der EZ als Tagesmutter. Da das eine selbstständige Tätigkeit bist bist du dafür auch selbst verantwortlich. Ein BV greift also nicht. Aber es muss gar nicht sein das du jetzt immer noch nicht immun bist. Oft steckt man sich nämlich unerkannt über die eigenen Kinder an. Also Titer kontrollieren lassen. Grundsätzlich liegt es aber in deiner eigenen Verantwortung ob du nun weiter arbeitest oder nicht. Mit entsprechender Sensibilisierung und Hygiene sollte das aber möglich sein. Ich vermute mal dein erstes Kknd ist November 18 geboren worden, du hast ein Jahr EG bezogen, also bis November 19? Dann gilt für dich als selbstständige das dein kibd da es ja sicherlich vor dem 31.12.2020 geboren wird, das eigentlich 2019 als Berechnungsgrundlage herangezogen werden würde für das erneute EG. Da du aber 2019 EG bezogen hast, kann das auf deinen Antrag hin hinaus ausgeklammert werden das gilt für jedes Jahr in dem du Mutterschaftsgeld oder Elterngeld bis zum 14ten Lebensmonat bezogen hast. Theoretisch könntest du also bis 2017 zurück gehen. Musst du halt rechnen was für dich das beste ist.


Mona790

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Hallo. Danke für die ganzen Rückmeldungen! Ja ich bin noch in Elternzeit und so wie ich es jetzt rausbekommen habe, bekomme ich Mutterschaftsgeld. Den Eltern werde ich es erst mit Ende der 12. Woche erzählen. Vorher ist mir das Risiko zu hoch. Mein Problem war halt, dass egal wo ich gefragt habe ein e andere Antwort bekomme, weil Tagesmütter überall irgendwelche Sonderregelungen haben und mit der Elternzeit ist es nochmal komplizierter, da ich hauptsächlich noch Angestellt bin. Weiß jemand vielleicht wo man sich da genau Informieren kann, wo man sich auch auf die Aussagen verlassen kann?


Mitglied inaktiv

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Ich kann dir nur zu den Infektionsgefährdungen sagen, dass fast alle relevanten Infektionsgefährdungen umso größere Schäden anrichten können, je früher in der Schwangerschaft sie auftreten. Also gerade die Zeit bis zur 12. SSW ist die sensibelste. Bei fehlender Ringelrötelnimmunität und Rötelnimmunität kann man sogar ab der 21. SSW wieder arbeiten, sofern keine Erkrankungen auftreten bei den betreuten Kindern. Was fehlt dir denn im Titer? Was fehlt an Impfungen? Informieren was dir als Tagesmutter zusteht? Nach MuSchG steht dir gar nichts zu, denn du fällst selbstständig nicht unter den Geltungsbereich. Elternzeit beenden kannst du zur neuen Mutterschutzfrist. Das ist unstrittig, so lange dein angestelltes Verhältnis noch besteht.


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