Litenmus
Hallo, ich kehre nach dem Beschäftigungsverbot in den Schuldienst zurück. Mein Mann bleibt in Elternzeit. Ich arbeite 27 Stunden und mir stehen pro Tag 1 Stillstunde zu = 5 Stillstunden in der Woche. Ich habe gehört, dass diese von meinen 27 Std abgezogen werden und ich nur 22 Std Arbeitszeit hätte. Nun meinte der BLLV in Bayern (Rechtsabteilung), dass ich keine kürzere Arbeitszeit hätte, sondern nur 1 feste Freistunde im Stundenplan zum Stillen/Milchabpumpen. Ist das wirklich so?
Hallo, Laut § 7 Mutterschutzgesetz hat die stillende Frau einen Anspruch auf Freistellung während ihrer Arbeitszeit für die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens jedoch zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Diese zeit muss nicht nachgearbeitet werden. Liebe Grüße NB
bellis123
Ich kenne es auch nur so, dass du trotzdem die 27 h leisten musst. Es geht lediglich darum dass dir die Stillpausen gewährt werden müssen. Wie realistisch ist es, dass die Still-Abstände so planbar sind, dass du nicht aus dem Unterricht geholt werden musst?
Meyla
Stillzeit ist Arbeitszeit und muss nicht nachgearbeitet werden. Gruß von einer Krankenschwester, die während der Arbeitszeit gestillt/ gepumpt hat.
romankowitz
Bezahlt ja, 2 x 1/2 Stunde aber doch nur in den ersten 12 Monaten???
Litenmus
ich sehe, die antworten sind auch unterschiedlich. leider finde ich nirgends etwas dazu. ja, es sind 12 monate, ich kehre ja nach 8 wochen zurück. mein baby ist jetzt 6 wochen alt. momentan will er alle 3 std trinken. ich pumpe aber auch ab. würde in der arbeit pumpen. mein mann gibt dann die abgepumpte milch. er hat ein jahr elternzeit. ich finde es nur richtig stressig. durch die stillstunde verschiebt sich mein stundenplan richtung nachmittagsunterricht ;(. so bin ich ja länger in der schule als kolleginnen, die nicht stillen. deshalb dachte ich, die stillstunden werden mir abgezogen von den 27 std statt drauf gerechnet.
mellomania
du läufst auf 27 h und hast eine stunde dazwischen! zum stillen oder abpumpen. die stipllpause darf nicht an den anfang oder das ende der arbeitszeit gelegt werden. du kannst also nicht eine stunde füher gehen oder eine stunde später kommen. du arbeitest faktisch 26 h plus 1 stillstunde oder zweimal eine halbe. aber eben nicht am rand
MamavonMia123
Es sollte so sein, wie mello gesagt hat... nur das mit den 26h+.. Habe ich nicht verstanden. Die Stillstunde steht dir ja täglich zu. Also hast du nur 22 h zu arbeiten aber die "freie Stunde" liegt mittig in deiner Arbeitszeit. So ist es jedenfalls im Mutterschutzgesetz beschrieben. Ob es bei Beamten da eine Sonderregelung gibt, weiss ich nicht.
mellomania
ne das ist eben genau so. sie kommt um acht, macht 6 h sag ich mal und geht um 14 uhr und hat dazwischen entweder zweimal eine halbe stunde oder eine am stück. aber sie kann nicht ersr um neun kommen um die stunde am anfang zu machen oder darf nicht um 13 uhr gehen um die stunde am ende zu machen. die hängt immer dazwischen. ob ihr das reicht oder nicht bzw. ob das kind mehr braucht oder was auch immer, muss dann über deputatsreduzierung abgeglichen werden. das zahlt sie dann sozusagen selber, was über eine stunde rausgeht.
Litenmus
Das dachte ich ja auch! Nur hätte ich so 22 Std Arbeitszeit! Da ich 5 Std Still-Stunde pro Woche hätte. Nur meine der BLLV, dass ich für die Still-Stunde nichts erlassen bekomme. Sie steht halt fest im Stundenplan und zusätzlich stehen die 27 Std drin. Notfalls muss ich nochmal bei der Regierung nachfragen. Ich ging ja davon aus, dass der BLLV sich auskennt, kann mir aber nicht vorstellen, dass es so ist. Ich würde in der Zeit die Milch abpumpen und mitnehmen für das Baby. Für Heimfahrt reicht mir die Zeit nicht ;)))
Litenmus
Sorry für die Tippfehler (Handy)
drosera
Hi, eine Stillpause am Anfang oder Ende der Arbeitszeit kann man mit dem AG vereinbaren, wenn es lange Wegezeiten gibt; so absolut, wie Mellomania das darstellt, ist das nicht. Allerdings ist man dann halt an der Arbeitsstelle. Der eigentliche Punkt ist aber: es ist eine Freistellung von der Arbeitszeit, die analog der Vorsorgeuntersuchungen nicht nachzuarbeiten ist. MuSchG Par. 7, (2) Ausführlich wird es auch hier beschrieben: https://kanzlei-klostermann.de/stillen-am-arbeitsplatz-was-gilt-fuer-stillpausen/
85kathali
Bist du Beamtin? Dann müsste doch folgendes für die gelten: Bayrische Urlaubs- und Mutterschutzverordnung. Und darin wird Bzug auf das Mutterschutzgesetz genommen. Nach Mutterschutzgesetz hast du Anspruch auf bezahlte Freistellung zum Stillen. Einzige Schwierigkeit bei dir konnte es sein, die Stunden entsprechend unzurechnen. Also wie viele Stunden du erlassen bekommst, analog zu einer 40h Woche, da sich eure Arbeitszeit ja aus Unterricht und Vorbereitung zusammensetzt. Aber das dürfte ja leicht raus zu finden sein. Alles Gute!
Litenmus
Genau. Danke!!! Mir reicht auch eine Schulstunde (45MIN) zum Abpumpen. :)
Andrea6
In Bezug auf "... du arbeitest faktisch 26 h plus 1 stillstunde oder zweimal eine halbe. aber eben nicht am rand" - das ist einfach Unsinn. Der stillenden Mutter ist auf Verlangen die zum Stillen (oder eben abpumpen) nötige Zeit zur Verfügung zu stellen, MINDESTEND 2x 1/2 oder 1x eine Stunde. Deine "Rechnung" paßt da hinten und vorn nicht. Von "nicht am Rand" steht nichts im Mutterschutzgesetz. Tatsächlich wird es gar nicht so selten derart umgesetzt, daß die AN später kommt oder früher geht - kommt allen entgegen. Und wenn, wie im vorliegenden Fall, ein noch sehr junges Stillkind versorgt werden muß kann es sein, daß sogar mehr als 2 Stillzeiten/Tag gebraucht werden.
Mitglied inaktiv
Es ist genau so wie im MuSchG beschrieben: die zum Stillen (Abpumpen) erforderliche Zeit wir dir bezahlt und gewährt. Es handelt sich dabei um eine Unterbrechung der Arbeitszeit, nicht um ein früheres Beenden oder späteres Kommen. Also muss die Stillzeit irgendwo in der Arbeitszeit liegen. Du musst mit dem Schulleiter reden, wann du diese Pause brauchst - du wirst sie dann brauchen, wenn die Brust so voll ist, dass du abpumpen musst. Kurz nach der Mutterschutzfrist wird dir da nicht so viel Spielraum bleiben, die Pause beliebig zu schieben. Im 12. Lebensmonat ist das weniger ein Problem.
Litenmus
Hallo, ich habe nun mit der Regierung gesprochen! Ich arbeite 27 Std minus 5 Stillstunden = 22 Stunden :-) Mein Chef trägt mich als Differenzierung ein (ich bin bei einer Kollegin drin) und gehe jeden Tag dann je nach "Milchvolumen" für eine Stunde raus :). Eine Stunde offiziel aber wenn ich mehr brauche, dann ist es halt so. Er hat kein Problem damit. Wir schauen nur, wie wir es im Stundenplan angeben werden.
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