Ella85
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen Mein Kind geht obwohl schon 3 noch in eine Kinderkrippe/Kita. Ab 3 stehen uns ja 100 Euro Kindergartenzuschuss in Bayern zu. Ich habe für September oktober und Novemeber den vollen Beitrag gezahlt. Ich dachte auch dass das automatisch die Einrichtung regelt. Im November habe ich sie angesprochen. Seit Dezember zahle ich den reduzierten Beitrag. Ich habe allerdings gelesen dass die 100 Euro ab September des Jahres gezahlt werden in dem das Kind 3 wird. Ist das richtig? Dann würde ich ja noch 300 Euro bekommen oder? Ich hatte diesbezüglich einmal nachgefragt aber keine wirkliche Antwort bekommen...ich bin auch nicht sicher ob ich das richtig sehe. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen und an wen könnte ich mich diesbezüglich wenden? Ich kann es ja nicht beantragen sondern nur die Einrichtung oder? Vielen Dank
Hallo, ich kenne mich so speziell im Bayeri schen Recht nicht aus. Liebe Grüße NB
Cpt_Elli
Der Zuschuss ist gekoppelt an das Alter, nicht die Art der Einrichtung. S. Website StMAS "Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht." Ich würde erneut mit der Einrichtung sprechen, denn nur sie können das Geld beantragen. Ist das denn bei dir nicht vertraglich geregelt? Bei uns sind die Zuschüsse in der Gebührensatzung erfasst, die Teil des Vertrags ist.
Ella85
Ja inzwischen bekommen wir den Zuschuss nachdem ich nachgehakt habe aber die Frage ist eben was mit den je 100 Euro sind die ich im September Oktober und November bereits bezahlt habe?
Cpt_Elli
Ich weiß nicht, ob man die Zuschüsse nachträglich beanspruchen kann - aber wenn dann eben nur die Einrichtung, also mit denen reden.
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