Mitglied inaktiv
Hallo! Ist ein Stiefvater für seine Stiefkinder unterhaltspflichtig? Der KV ist arbeitslos und zahlt keinen Unterhalt. Unterhaltsvorschußkasse zahlt nicht weil ich wieder geheiratet habe. Sozialamt hat den Antrag abgelehnt, weil auch dort das Gehalt von meinem "neuen"Mann und Kindergeld angerechnet werden... Muss mein jetztiger Mann für meine Kinder aus erster Ehe zahlen? danke für ihre Antwort!
Hallo, meine Vorrednerinnen haben Recht! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
unterhaltspflichtig ist er wohl nicht, aber du bekommst halt keinen unterhaltsvorschuss, also kommt er durch die ehe mit dir für die kinder mit auf. du kannst nur hoffen, daß der kv schnell wieder arbeit findet... viel erfolg vallie
Mitglied inaktiv
Hallo nochmal! Kann sich ein Stiefvater weigern für die Stiefkinder aufzukommen? Muss das Sozialamt zahlen wenn die Mutter selbst keine Einkünfte hat? Danke!
Mitglied inaktiv
Wie soll sich der Stiefvater weigern? Mit der Heirat hat er Unterhaltspflicht für Dich übernommen. Und damit für den Sozialfall auch für die Kinder. Er kann sich nach den gekltenden Gesetzen nicht weigern, für sie aufzukommen. Wenn er das mit fall der Fäller nicht gewollt hätte, hätte er Dich nicht heiraten dürfen. Die kinder waren ja vorher da und das "Risiko" bekannt... Anmerkung: Der arbeitslose Vater kann nicht direkt nach Beginn der Arbeitslosigkeit die Zahlung einstellen! Außerdem muß er jeden Chance wahrnehmen, um den Unterhalt erbringen zu können. I. d. R. sind das so ca. 20 Bewerbungen pro Monat die er nachweisen muß....(das ist Rechtsprechung und keine gesetzlkiche Regelung!). Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
désiree hat recht, habe den fall im freundeskreis, da ist der kv ins ausland verschwunden und da das ja nicht zahlen muß, forschen sie auch nicht nach. sie bereuen zutiefst geheiratet zu haben, denn 250 € weniger im monat ist eine menge geld. du kannst nur mitarbeiten und wie schon gesagt hoffen, daß dein erster mann doch noch zahlt. lg vallie
Mitglied inaktiv
hallo, auch wenn jetzt wieder viele moralapostler lauthals brüllen, die existenz der kinder war deinem neuen mann ja schon vorher bekannt, würde ich trotzdem umgehend gegen den bescheid einen widerspruch einlegen. mal wieder kollidiert das SGBII mit dem BGB.... unterhaltsvorschuß wird nicht mehr gezahlt wegen neuheirat? ist natürlich legitim. dein ehemann ist dir gegenüber unterhaltspflichtig? auch das ist bei euch in der bedarfsgemeinschaft völlig in ordnung. aber das er den stiefkindern gegenüber unterhaltspflichtig sein soll, ist für mich mehr als unverständlich. denn dann wären alle biologische unterhaltsplfichtige fein raus!!!! der unterhaltspflichtige hat einen selbstbehalt von 700-900€ gegenüber seinen kindern. und wo bleibt der selbstbehalt des stiefvaters??? das ist eine absolute schlechterstellung von stiefvätern gegenüber den biologischen unterhalstzahlern!!! das sozialamt/ arbeitsamt geht bei der alg2 berechnung von einer unterhaltsvermutung aus, weil der stiefvater nicht wirklich mit deinen kindern verwandt ist. der unterhaltsvermutung sollte man begründet widersprechen. außerdem laufen nicht nur dutzende widersprüche, sondern schon mehrere klagen gegen dieses "neue" gesetz. also einfach widerspruch einlegen!!!!egal was andere moralapostel meinen. dasüber streiten könnte man sich allenfalls, wenn dein neuer mann wirklich soviel verdient, daß er locker ne großfamilie ernähren könnte grüße, sandra
Mitglied inaktiv
hallo, habe noch vergessen den link reinzusetzen, wo man sich eine einstweilige anordnung durchlesen kann. http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/62/Hartz_IV_Stiefkinderberechnung_einstw_Anordnung.4368974.0.01103.html etwas lang.. grüße, sandra meine güte, ich habe aber viele rechtschreibfehler in dem ersten posting gemacht
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