Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklassenwechsel überhaupt wirksam?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steuerklassenwechsel überhaupt wirksam?

Meliii007

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Liebe Frau Bader, Ich bin aktuell in der 9. SSW mit voraussichtlichem ET Ende Februar- eher früher eingeleitet aufgrund einer Vorerkrankungen bei mir. Mein Mann und ich haben dieses Jahr im Mai geheiratet und waren erst in Steuerklasse IV. Nun waren wir beim Finanzamt und haben den Wechsel III/V beantragt- rückwirkend zur Heirat. Auf dem Lohnzettel wird dies jedoch erst im August ersichtlich. Wird sich der finanzielle Vorteil beim Elterngeld für uns überhaupt einstellen? Viele Grüße und danke vorab! Melike Siebler


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen in dem Bemessungszeitraum (12 Mo vor der Geburt) den grössten Teil die neue StKl haben, also 7 MO. Sie können, wenn es eng wird, auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Liebe Grüße NB


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