Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklassenwechsel in StKl. V zum Beginn des Mutterschutzmonats

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Steuerklassenwechsel in StKl. V zum Beginn des Mutterschutzmonats

bloom

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Hallo Frau Bader, mein Mann und ich haben vor die Steuerklasse zu dem Monat zu wechseln in dem der Mutterschutz beginnt. Oder wäre es besser die Steuerklasse erst später wie zum Beispiel nach der Geburt zu wechseln ? Beispiel: Beginn Mutterschutz 15.02.2023 Wechsel in die schlechtere Steuerklasse (V) zum 01.02.2023 Die Monate November - Januar werden für das Mutterschutzgeld herangezogen. Könnte die Konstellation wie oben beschrieben sich dennoch negativ auf das Mutterschutzgeld und/oder Elterngeld auswirken ? Rechnerisch müsste könnte es sich lohnen, weil ein halber Monat nach Steuerklasse V besteuert und auf der anderen Seite ein ganzer Monat nach Steuerklasse III besteuert wird. Haben wir einen Denkfehler ? Viele Grüße Antje


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld hängt vom Nettoarbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate ab. Ich würde also erst später wechseln. Liebe Grüße NB


WonderWoman

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keine gute idee. dann wird der zuschuss zum mutterschaftsgeld auch nach der schlechteren lstk berechnet. für den halben monat vor dem muschu ist es eh egal, denn ihr müsst ja eh einen lst-ausgleich machen wenn ihr eg bezieht.


bloom

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Ok vielen Dank für die Antwort Fazit: Also am besten erst zum 01.03.2023 den Steuerklassenwechsel durchführen ?


bloom

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Vielen Dank. Dementsprechend macht ein Wechsel zum 01.03.2023 oder 01.04.2023 Sinn. Welche werden für die Berechnung herangezogen ? 01.11.2022-31.01.2023 oder 15.11.2023-15.02.2023 Viele Grüße


MamaausM2

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Es zählt immer der Kalendermonat 1.11 usw


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