Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerechtsverfügung an Verwandte im Ausland?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Sorgerechtsverfügung an Verwandte im Ausland?

Yasmina01

Beitrag melden

Hallo Fr. Bäder, mein Mann und ich möchten eine Sorgerechtsverfügung für unsere Söhne aufsetzen. Wir möchten entweder meine Schwester die in Deutschland lebt oder seine Mama in Ägypten zum Vormund ernennen. Wir leben aktuell in Österreich. Unsere Frage nun: Kann man auch jemand der nicht im Inland wohnt als Obsorgeberechtigten wählen? Wir haben in Österreich nicht wirklich Verwandte die gleichzeitig Bezugspersonen für unsere Kinder sind. Danke für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, tut mir leid, da gilt österreichisches Recht. Da kenne ich mich nicht aus. Gibt es nicht in Österreich auch so etwas wie ein Jugendamt? Dort wird man Ihnen helfen können. Liebe Grüße NB


peekaboo

Beitrag melden

Ich hatte Bekannte (allerdings USA) deren Tochter/Schwiegersohn bei einem Unfall ums Leben kamen und die wollten die Minderjährigen Kinder nach D. holen. Das ging nicht. Die Kids kamen in ein Heim... LG Peeka


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, du fragst in einem Forum für deutsches Recht, es kann aber in Österreich ganz anders sein. Welche Staatsbürgerschaft habt ihr? Ein deutscher Richter würde vermutlich ein Kind nicht nach Ägypten schicken, andere Kultur, Sprache ect... und versuchen das Kind im gewohnten Umfeld zu lassen. Bg


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, du fragst in einem Forum für deutsches Recht, es kann aber in Österreich ganz anders sein. Welche Staatsbürgerschaft habt ihr? Ein deutscher Richter würde vermutlich ein Kind nicht nach Ägypten schicken, andere Kultur, Sprache ect... und versuchen das Kind im gewohnten Umfeld zu lassen. Bg


crisgon

Beitrag melden

Wir wohnen in Deutschland, meine Familie komplett in Spanien. Wir haben in der Sorgerechtsverfügung meine Schwester in Spanien zum Vormund ernannt. Dann ein sehr detaillierter Brief, warum wir das so möchten und auch weitere Details, wie zB dass die Kinder in Spanien die Deutsche Schule besuchen sollen, um den Bezug zur deutschen Kultur und zur deutschen Sprache zu erhalten. Was im Fall der Fälle passieren würde, weiß ich aber nicht. Die Verfügung haben wir vor ca. 10 Jahren gemacht, die Kinder sind inzwischen 15 und 13- ich hoffe, dass sie niemals benötigt wird. In unserem Fall haben die Kinder beide Staatsangehörigkeiten. Sie haben auch deutsche Verwandte, die allerdings 500 km weit weg wohnen und die sie kaum kennen. Zur spanischen Familie besteht dagegen ein sehr inniger Kontakt. Wir haben auch inzwischen mit den Kindern darüber gesprochen- beide würden in so einem Fall nach Spanien wollen. Der Große, der schon in der Oberstufe ist, könnte sich auch vorstellen bis zum Abitur zu einem Freund zu ziehen um die Schule hier abzuschließen. Aber zwischen Umzug zu Verwandten in Deutschland, Umzug zu Verwandten in Spanien und Heim hier vor Ort steht für beide ein Umzug nach Spanien fest. Meine Schwester als Vormund ist informiert und einverstanden.


peekaboo

Beitrag melden

Das Kind (14) will zu Familienfreunden obwohl wir auch Verwandschaft in ca. 100km Entfernung haben. Bezug ist da, aber er möchte im häuslichen Umfeld bleiben wollen. Der Notar sagte uns, dass das JA ggf. prüft ob die von uns vorgeschlagenen Personen für die Erziehung auch "geeignet" wären. LG Peeka


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Halten wir fest: ;-) Man kann grundsätzlich verfügen was man möchte. Nienand darf und wird zum Sachinhalt Vorschriften machen, es ist ja eine "Verfügung von Todes wegen - Vormundbenennung". Fraglich ist nur, was der Richter letztlich bzgl. Kindeswohl denkt. Ist die Tante von nebenan eingetragen, hat Mann und Kind im gleichen Alter, ist Beamte mit lupenreiner Weste dann wird ein Richter nicht viel finden können, was wegen dem Kindeswohl dagegen spricht - bei einem fremden Land, wo viele momentan nicht einmal Urlaub machen, halte ich die Chance der Wunscherfüllung für sehr gering. Bg


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, für unser Kind möchten wir für den Falle unseres Todes eine Sorgerechtsverfügung beim Nachlassgericht hinterlegen. In Frage kommende Familienangehörige wohnen allerdings im Ausland (in New Jersey/ USA). Ist es realistisch, dass das Sorgerecht unseres Kindes in einem solchen Fall an die Familie in den USA übertragen we ...

Guten Abend Frau Bader,  ich habe eine Frage zum deutschen Kindergeld. Da wir im Sommer in die Niederlande ziehen, soll meine Tochter, welche im April auf die Welt kommt, direkt nach der Geburt auf den jetzigen niederländischen Wohnort meines Mannes gemeldet werden. Dieser arbeitet in den Niederlanden und ist dort steuerpflichtig. Ich werde noc ...

Guten Tag Frau Bader, meine Freundin hat ihren Wohnsitz in Bayern und ist in der 32. SSW. Sie möchte natürlich so schnell wie möglich zu mir nach Österreich ziehen, damit wir mit unserem Baby als Familie zusammenleben können. Nun stellt sich unsere Situation als ziemlich kompliziert heraus. Von den zuständigen Ämtern bekommen wir nur spärliche ...

Liebe Frau Bader Ich habe im Ausland für ein deutsches Unternehmen gearbeitet, war aber nicht sozialversicherungspflichtig entsendet. Da ich erst seit ein paar Wochen einen unbefristeten Vertrag habe, hatte ich bei der Geburt unserer Tochter vor zwei Jahren kein Elterngeld beantrag. Ich hatte zwar einmal bei einer Stelle angerufen dort aber die ...

Sehr geehrte Fr. Bader,  Ich bin aktuell in der 12ssw. Mein man möchte das ich das Kind in den Niederlanden abtreibe, seiner Meinung nach geht es aus finanziellen und familiären Gründen nicht. Ich habe oft versucht mit ihm darüber zu sprechen, er sagt es falle ihm auch schwer aber es wäre vernünftig. Ich habe das Kind aber im Ultraschall ...

Sehr geehrte Frau Bader. mittlerweile ist meine Tochter 12 Wochen (10.05.24) alt. Mit ihrem Erzeuger habe ich seit Januar keinen Kontakt mehr gehabt bis vor kurzem.  Ich wollte, dass er die Vaterschaft anerkennt. Er weigerte sich und wollte einen DNA Test. Das ist immer noch in Klärung (anscheinend macht man sich da erst nach Geburt Gedanken d ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich habe ein Anliegen an Sie, wobei ich Ihre Hilfe benötige und hoffe, dass Sie mich dabei unterstützen können.   Der Vater meines Sohnes, lebt im Ausland. Er hat ein Visum beim deutschen Konsulat gestellt und erbittet die Möglichkeit zu bekommen, in Deutschland arbeiten zu dürfen, damit er für unser gemeinsames Kind ...

Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn man während eines individuellen Beschäftigungsverbotes in die Schweiz zieht für vorraussichtlich zwei Jahre. Endet das Beschäftigungsverbot dann automatisch und sogar auch das Arbeitsverhältnis bzw. muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden?  Herzlichen Dank vorab! 

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist schwanger und in DE bei einem Konzern angestellt und auch in DE gemeldet (Ich bin dort auch noch gemeldet). Ich arbeite aber seit November letzten Jahres im nicht EU Ausland (Asien) und habe eine lokalen Arbeitsvertrag (keine Entsendung). Das Kind soll auch hier in Asien, wo ich arbeite, entbunden werd ...

Hallo Fr. Bäder, mein Mann und ich möchten eine Sorgerechtsverfügung für unsere zwei Kinder aufsetzen. Wir möchten entweder seine Schwester die in Deutschland lebt oder meine Mutter in Griechenland zum Vormund ernennen.Unsere Frage nun: Kann man auch jemand der nicht im Inland wohnt als Obsorgeberechtigten wählen? Die Kinder haben die griechisc ...