Mitglied inaktiv
Hallo und guten Tag Frau Bader, ich bin zweifache Mama und meine 6jährige Elternzeit endet jetzt zum 09.11.11. Leider kann ich meine Stelle wg Sicherung der Kinderbetreuung nicht wieder antreten, und das obwohl ich gewillt war wieder zu arbeiten und mein Chef mir auch eine Teilzeitstelle angeboten hat- allerdings in nicht passenden Zeiten. Jetzt die Frage ob ich jetzt wirklich in der Kündigungsposition bin, und hat das Nachteile auf das folgende Arbeitslosengeld? Sprich einer Sperre? Man sagte mir zwar das die Sicherung der Betreuung im Vordergrund steht, aber die Ämter sagen ja heute so und morgen so. DAnn die Frage vertraglich muss ich nur 4 Wochen vorher kündigen , also jetzt diese Woche noch. JEtzt habe ich immer mal wieder gelesen das ich hätte 3 Monate vorherkündigen müssen, ist das wirklich so? Mein Chef hatte auch nichts erwähnt. Wäre das jetzt auch von NAchteil beim Amt für mich? Arbeitssuchend habe ich mich wohl in der Zeit schon gemeldet. Danke und LG Manonk
Hallo, wenn Sie selber kündigen, obwohl der AG TZ anbietet, werden Sie wahrscheinlich keine Leistunegen erhalten, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen Frist ist 3 Mo zum Ende der EZ Liebe Grüsse,NB
CKEL0410
Der Arbeitnehmer kanndas Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Zum Ende der Elternzeit steht dem Arbeitnehmer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten ein Sonderkündigungsrecht zu.Die Frist hast du leider verpasst! Und ich glaube wenn dein AG dies weiß musst du die Arbeit wieder antreten und dann kannst du fristgerecht kündigen. Hab das noch gefunden: http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/541.98.html Also könnte es sein das es eine Sperre gibt.
Mitglied inaktiv
Hallo und Danke, eine Frage bleibt trotzdem- muss ich denn vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen? Da vertraglich ja nur die 4 Wochen geregelt sind. Und ich bin jetzt seit Mitte März mit meinem AG im ständigen Kontakt gewesen, da ich selber ja auch keine Ahnung hatte- hätte er mich nicht mal aufklären können? Muss ich jetzt eigentlich zum Amt am ersten Tag meiner Nichtbeschäftigung oder am Tag an dem meine Kündigung raus ist, oder wenn ich schriftlich den Erhalt vom AG in der Hand habe? Hatte noch nie etwas damit zu tun, seit meinem 16.Lebensjahr durchweg Arbeit gehabt... und dann bekommt man Kinder... LG Manonk
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit berufstätig. Ich arbeite in einer großen Firma mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Es gibt verschiedene Abteilungen. Ich habe 50 Prozent zuhause gearbeitet und 50 Prozent vor Ort. So ist es auch in der Betriebsvereinbarubg geregelt. Es gibt jedoch auch Abteilungen , die können nur v ...
Hallo, meine Elternzeit endet Dez.24, jedoch mußte ich bei meinem AG kündigen, da wir 200km weg gezogen sind ( beruflich meines Mannes). Nun hatte ich am 13.9. Einen häuslichen Unfall und werde am 21.11.24 am Knie operiert und die AU läuft bis voraussichtlich Februar 2025. Die Agentur für Arbeit meint ich bekomme kein Arbeitslosengeld. Was kann i ...
Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...
Guten Tag, Ich befinde mich in meiner 2. Schwangerschaft während meiner Elternzeit. Meine Elternzeit endet am 31.01.2025 d.h. Ich müsste am 03.02.2025 arbeiten. Mein Mutterschutz beginnt schon Anfang Mai. Mein Arzt wird mir vermutlich ein bv ausstellen so wie es aussieht. Da ich am 31.01 meinen Termin habe ist die Frage, müsste man das Beschä ...
Hallo Frau Bäder, ich ging 2021 ins Beschäftigungsverbot, ich arbeitete im öffentlichen Dienst in Vollzeit 38.5 Std. Jetzt zum 01.01 wollte ich wieder zum Arbeiten anfangen mit 16 Std. Die 25 Tage Resturlaub aus dem Berufsverbot habe ich jetzt komplett genommen. Ist es rechtens, dass ich den Januar als "16 Std. -Kraft" ausgezahlt bekomme, weil ...
Bin seit 2017 im Unternehmen. Ich habe 2 Kinder bekommen und war insgesamt 4 Jahre weg. Davor war ich Teamassistenz mit einer jährlichen Bonuszahlung (nach erreichen von jährlich neu definierten Zielen) und einem eigenen festen Parkplatz. Jetzt habe ich eine andere Stelle im Unternehmen bekommen in der Arbeitssicherheit. Obwohl gerade meine al ...
Hallo, Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Die letzten 10 Beiträge
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit
- Schwanger Dienstreise ablehnen