Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schweigepflichtsentbindung darf Schule das Verlangen für Kinderarzt bzw Ergo

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schweigepflichtsentbindung darf Schule das Verlangen für Kinderarzt bzw Ergo

Benny28

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Hallo Frau Bader, meine Frage ist,darf die Schule eine Schweigepflichtsentbindung von mir als Vater Verlangen? Mein Sohn ist laut ihrer Aussage auffällig. Lange Vorgeschichte.... Nun hat die Schule mich aufgefordert eine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben,für Kinderarzt, Ergo und Jugendamt. Wir haben mit dem Jugendamt nichts zu tun. Und mache alles was die Schule fordert zb Ergo,Psychologe wird aufgesucht nach, der Ergo weil Ärztin meinte alles nacheinander und nicht alles auf einmal.Meine Bekannten meinten, das wäre weil ich,mich öfter über die Schule beschwert habe beim Schulamt.Und das die Gegenantwort wäre.Man sagte mir auch das dürfe nur das Jugendamt bzw das Schulamt so etwas zu verlangen.Jetzt weiss ich nicht weiter,denn das J.Amt hat mit uns keine Probleme. Auf eine Antwort von ihnen warte ich gespannt... Danke Ihnen Lg Benny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, keiner kann Sie zwingen, die Schweigepflichtentbindung zu unterzeichnen. Frage ist halt auch, für das sein soll. Das würde ich vorab klären. Liebe Grüße NB


Pamo

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Verlangen darf die Schule das, aber du musst es nicht tun. Ich täte es nicht, sondern würde ggfs eine einmalige Bescheinigung oder einen Brief mit einer Ausschlussdiagnose vom Arzt vorlegen. Niemals würde ich mein Kind "nackig" machen, wenn ich es vermeiden kann; das kann schlimme Konsequenzen für das Kind haben.


mellomania

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soll eine überprüfung des sonderpädagogischen förderbedarfs gestartet werden?


Benny28

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Nein,Sonderpädagogischen Förderbedarf steht nicht im Raum.Die Direktorin sagte sie sieht ihn auch nicht auf einer Förderschule usw.Legte mir dann die Schweigepflichtsentbindung vor,für Kinderarzt Jugendamt und Ergo Geht denen alles nicht schnell genug.


desireekk

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Verlangen kann die Schule viel. Ich kann auch 100.000 EUR verlangen von Dir :-) Verstehst Du? Gäbe es bei mir nicht. Was genau soll das denn bringen? Das Kind ist in Therapie ihr kümmert Euch. "Nicht schnell genug".... mei, Kinder haben halt keine Schalter zum Umlegen... das sollte die Direktorin wissen. LG D


Mitglied inaktiv

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Selbst beim sonderpädagogischen Förderbedarf muss keine Schweigepflichtsentbindung fürs JA zwingend unterschrieben werden. Also beim Grossen damals habe ich sowas nicht vorgelegt bekommen,überhaupt regelt sowas bei uns das Amt für Soziales und nicht das Jugendamt. Ich würde der Schule sowas auch nicht unterschreiben. Die können viel verlangen,machen würde ich es nicht .


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