Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kurz vor Ende der Elternzeit neuen Arbeitsvertrag unterschrieben u. Schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kurz vor Ende der Elternzeit neuen Arbeitsvertrag unterschrieben u. Schwanger

Melli20

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Hallo Frau Bader, Ich hoffe, dass Sie mir etwas helfen können. Meine Situation ist momentan sehr schwierig. Unzwar bin ich bis zum 20.08.2020 noch in elternzeit von meiner 2. Tochter. Mein Arbeitgeber meinte das er mich TZ nicht einstellen könnte. Somit müsste ich mir eine neue Arbeitsstelle suchen. Nun eine gefunden und Arbeitsvertrag etwa vor 3 Wochen für 20 Std. Unterschrieben. Ab 01.09.2020 würde ich teilzeit anfangen. Doch vor ein paar Tagen hatte ich einen positiven schwangerschaftstest. Was muss ich tun. Wie muss ich reagieren. Bei meinem alten Arbeitgeber wurde mir für das 1. Und 2. Kind ein Bv erteilt. Nun weiß ich nicht muss ich bei meinem Arbeitgeber kündigen und beim neuen AG mitteilen das ich schwanger bin oder bei meinem alten AG bleiben. Bitte um Hilfe. Danke im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Alter AG: Besteht der Vertrag noch? Haben Sie Anspruch auf TZ (mehr als 15 An und keine wichtigen betrieblichen Gründe)? 2. Neuer AG: Der Vertrag is unterschrieben. Ob Sie ein BV bekommen, kann ich so nicht sagen. Liebe Grüße NB


Berlin!

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Ich verstehe die Frage ehrlich gesagt nicht. ist der Vertrag mit der alten AG noch nicht gekündigt? Wenn Du zum 01.09. einen neuen AG hast, ist diese für Dich zuständig. Wenn Du dort anfängst, teilst Du mit, dass Du schwanger bist. Ob und wann Du ein BV erhält, zeigt sich ja dann. Als Schwangere bist Du quasi ordentlich unkündbar, egal, ob Du erst dort angefangen hast oder 20 Jahre im Betrieb bist.


Melli20

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Nein noch ist der Vertrag nicht gekündigt. Meine elternzeit würde 20.08.2020 ablaufen. Er meinte für mich wäre keine TZ Beschäftigung da, ich soll mich umschauen für eine neue Stelle. Nun habe ich einen neuen Arbeitsvertrag in einer neuen Praxis für den 01.09.2020 unterschrieben. Ich weiß nicht, ob der neue Vertrag rechtens ist. Oder ob ich bei meinem vorherigen AG bleiben muss, da meine elternzeit ja bist zum 01.09 noch läuft.


Felica

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Bleiben musst du bei dem alten nicht und auch nicht bei dem neuen. Du musst dich halt nur entscheiden was du nun willst. Hast du gar keine EZ mehr übrig, alle 3 Jahre pro Kind verbraucht? Falls nein, würde ich beim alten AG die EZ verlängern, und zwar bis zum neuen Mutterschutz. Bei dem zweiten würde ich dann normal innerhalb der EZ in TZ ab dem 1.09 arbeiten. Sollte es ein BV geben, ist es so. Wenn nicht, arbeitest du dort halt bis zum neuen Mutterschutz und erhöhst somit dein neues EG. Die laufende EZ beendest du dann zum neuen Mutterschutz, dann gibt es das Mutterschaftsgeld in Höhe des dort bestehenden Vertrages. Hast du keine EZ mehr übrig, musst du dich halt entscheiden welchen von beiden Jobs du dann nun weiter machen willst und dann dort bis zum neuen Mutterschutz halt auch arbeiten. Den anderen dann entsprechend kündigen. Das kannst auch nur du, weil keiner der beiden AG dir nun noch kündigen kann. Der eine nicht weil EZ und schwanger, der andere weil schwanger.


Ally79

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Bedenke allerdings, dass falls mit der Schwangerschaft etwas schief geht (was keiner hofft) du den bestehenden Vertrag erfüllen musst. Oder falls es kein BV gibt. Ich hab es so verstanden, dass du beim alten Arbeitgeber dann im Vollzeit arbeiten musst. Kannst du das leisten? Ansonsten ist doch klar, dass du den alten Vertrag nicht behalten kannst?


Ani123

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Wie überbrücken sie die Zeit vom 21.8.-31.8.? Nach dem Geschrieben sind sie da nicht mehr in EZ. Denken sie daran, dass ohne EZ keine Krankenversicherung vorliegt. Sie können sich, insofern möglich, über ihren Mann mit versichern lassen oder freiwillig versichern lassen. Bedenken sie auch, falls das Kind über sie versichert ist, das abzuändern und über den Vater mit versichern zu lassen. Falls möglich ist auch eine Verlängerung der EZ bis zum Tag X möglich. Ihre EZ läuft aus. Das bedeutet, dass sie ab den 21.8. ihre alte Stelle wieder antreten. Einfach nicht kommen ist keine Option, denn ihr AG kann Schadensersatzansprüche erheben. Denn er plant mit ihnen und sie kommen nicht. Woanders sozialversicherungspflichtig arbeiten geht erst insofern der Arbeitsvertrag beim alten AG nicht mehr besteht. Ein Aufhebungsvertrag ist auch möglich. Insofern das alte Arbeitsverhältnis aufgelöst ist können sie am 1.09. zu ihrer neuen Arbeit gehen. Ob sie die Schwangerschaft am 1.Tag bekannt geben ist ihnen frei überlassen. Das Mutterschutzgesetz greift erst, soweit die Schwangerschaft mitgeteilt worden ist. Ihr AG wird eine Gefahrenbeurteilung machen. Ob es zum BV kommt wird danach entschieden. Insofern eine Arbeit möglich ist die keine Gefährdung für Mutter und Ungeborenes dastellt sollte das bevorzugt wahrgenommen werden (bsp. Büroarbeit). Ich würde mich daher nicht darauf verlassen, dass es ein BV gibt. Sie können die Schwangerschaft auch schon eher bekannt geben. Dann greift das Gesetz ab dem 1.09. bei der Arbeit für sie. Evtl. kommen sie sofort ins BV, evtl. auch nicht. Wie es ist, wie es sich mit der neuen Arbeit verhält, der alte Vertrag auch noch läuft und das ohne Bezug auf EZ, das weiß ich nicht. Ist das Kind betreut? Auch wenn ein BV ausgesprochen wird muss das der Fall sein. Denn (hoffentlich nicht) wenn die Schwangerschaft nicht gehalten wird ist man wieder arbeitsfähig.


Melli20

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Ich danke euch allen das war sehr hilfreich. Nun bin ich mir sicherer in der ganzen Sache. Ich denke das ich dem neuen AG mitteilen werde das eine ss vorliegt. Der Vertrag mit 20 Std ist nämlich ok. Eine vollzeitstelle mit 2 kleinen Kinder (bei Kita) schaffe ich leider nicht. Somit könnte ich beide in die Kita bringen und 20 Std. Bis zum mutterschutz arbeiten. Danke


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