Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger von neuem Partner aber noch verheiratet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schwanger von neuem Partner aber noch verheiratet

Juli-Mami

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein Ehemann und ich haben uns getrennt. Ich habe bereits einen neuen Partner und wir bekommen ein Kind zusammen. Das Kind würde dann quasi noch vor einer möglichen Scheidung geboren werden und somit ist dann Kindsvater, laut Gesetz, mein noch Ehemann! Dies ist eigentlich unzumutbar für alle. Wie ist hier der Vorgang? Kann eine Ehe aus diesem Grund vorzeitig geschieden werden? Können wir einen gleichen Anwalt nehmen? Welche Kosten kommen ungefähr auf einen zu wenn man sich in allem komplett einig ist? Kann auch ohne vorherige Scheidung die Vaterschaft von Kindsvater anerkannt werden? An wen wendet man sich am besten vorab, Jugendamt? Lieben Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Bei einer erneuten Schwangerschaft liegt auch kein Härtefall vor, der dazu führt, dass vorzeitig geschieden werden kann. Man kann den Richter von der Schwangerschaft unterrichten und der kann dann, soweit es in seiner Macht liegt, das Verfahren beschleunigen. In den meisten Fällen aber liegt es nicht in seiner Macht, da er die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung bezüglich der Versorgungsausgleichsansprüche abwarten muss. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Liebe Grüsse, NB


Yaramin84

Beitrag melden

Kann durch die Schwangerschaft das Trennungsjahr verkürzt werden? Es die Frage, ob die Schwangerschaft der Noch-Ehefrau für den Ehemann einen Grund ("ehebrecherisches Verhältnis") darstellt, die Ehe noch vor Ablauf des Trennungsjahres zu beenden. Tendenziell ist dies durchaus möglich, wenn der Ehemann bereits vor Ablauf des Trennungsjahres den Scheidungsantrag stellt. Der Gesetzgeber verknüpft die Anhängigkeit eines Scheidungsantrags zwingend in zeitlicher Hinsicht mit der Geburt eines Kindes und somit erlangt die Einleitung des Scheidungsverfahrens die Bedeutung einer tatbestandlichen Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Regelung der Härtefallscheidung.


cube

Beitrag melden

Ja, dein Noch-Mann kann die Scheidung beschleunigen, in dem er einen Härtefall ("unzumutbare Situation") geltend macht. Der wäre durch deine Schwangerschaft gegeben. Aber das muss er tun - denn er ist in dieser unzumutbaren Situation. Du hast diese sozusagen willentlich/wissentlich für ihn geschaffen und kannst sie daher nicht als Härtefall für dich (oder dein Kind) geltend machen.


cube

Beitrag melden

Der Grund "ehebrecherisches Verhältnis" ist kein Härtefall - die Scheidung nach Schuldprinzip bzw. wer Schuld hat, ist in Deutschland abgeschafft. Der Härtefall bzw. "unzumutbare Situation", um weiter an den Ehepartner gebunden zu sein, entsteht durch"das eherbrecherische Verhältnis in der ehelichen Wohnung". Das Verhältnis an sich ist kein Härtefall, der zu einer schnellen Scheidung führt.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Zusammen, ich wühle mich schon seit einiger Zeit durch dieses Forum, habe aber noch keine 100%igen Antworten auf meine Fragen gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen. Ich bin seit 2007 von meinem Ehemann getrennt lebend. Seit meinem Auszug habe ich einen neuen Partner und erwarte Ende Juni ein Kind. Zum Zeitpunkt der Gebur ...

Hallo Frau Bader, ich bin seit Anfang 2011 von meinem Noch-Ehemann getrennt, die Scheidung wurde im Februar des Jahres eingereicht und die Ehezeit daraufhin vom Amtsgericht bis zum 30.04.2012 festgelegt. Im Mai bin ich von meinem neuen Partner schwanger geworden (geplant, keiner konnte ahnen, dass es so schnell gehen wird). Nun haben wir ei ...

Hallo, es haben ja damals bei meiner Frage sich so viele eingebracht, dass ich kurz erzählen wollte, wie es weiterging: Frage war ja: Schwanger von neuem Partner, Scheidung wegen Versorgungsausgleich (Exmann tätig in der Schweiz) noch nicht absehbar. Da von den Schweizer Behörden die Auskunft kam, dass der Versorgungsausgleich erst im nächst ...

Meine Noch-Ehefrau ist schwanger von ihrem neuen Partner, wir haben noch keine Scheidung eingereicht, müssen ja erst das Trennungsjahr abwarten. Tatsache ist, der Hausarzt ihres neuen Partners hat aus gesundheitlichen Gründen meiner Noch-Ehefrau ein Beschäftigungsverbot erstellt, daraufhin wurde ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sie ...

Sehr geehrte Fr. Bader, ich bin vom Kindsvater meiner Tochter getrennt (ca. 5 Monate)... bin aber nun im 4. Monat vom neuen Partner wieder schwanger und nun weiß ich nicht, kann mir der Kindsvater irgendwie nun quer kommen, bekomme ich irgendwelche Nachteile deswegen !! Mittlerweile freue ich mich auch schon das meine Tochter ein Brüderchen ...

Hallo, Aus den anderen Beiträgen könnte ich nicht so recht entnehmen, ob mein neuer Partner (Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt abgegeben) nun nach der Geburt direkt in Elternzeit gehen darf. Meine Scheidung wird bis zur Geburt noch nicht vollzogen sein.

Hallo, es lässt mir keine Ruhe und ich weiß nicht, wer mir helfen kann. Mein Partner wird für 2 Jahre ins Ausland für eine Beschäftigung nach Mexiko geschickt. Ich, schwanger, und Tochter möchten mit. Wie ist die gesetzliche Regelung in Bezug auf Mutterschutz & Elterngeld? Kann ich während des Mutterschutz und der Elternzeit im Ausland l ...

Hallo, ich und mein Mann haben uns vor 8 Monaten getrennt und haben ein 6 Jährigen Sohn zusammen. Die Scheidung ist eingereicht. Jetzt habe ich aber einen neuen Partner von dem ich nun auch schwanger bin. Das Problem ist das mein neuer Partner 600km von meinem jetzigen Wohnort entfernt wohnt. Er hat selbst ein Kind aus einer geschiedenen Ehe, ei ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Ich muss beruflich deutschlandweit reisen und Schulungen halten. Diese Reisen dauern meist 3-4 Tage. Leider gefällt mir mein Job gar nicht und war auch auf Jobsuche, da ich auf Dienstreise immer extreme Migräne bekomme (muss täglich dann meist 4 Schmerztabletten nehmen oder auch Triptane) und die ganze Nacht alleine im Hotel nicht schlafen kann. D ...