Okwahi
Meine Noch-Ehefrau ist schwanger von ihrem neuen Partner, wir haben noch keine Scheidung eingereicht, müssen ja erst das Trennungsjahr abwarten. Tatsache ist, der Hausarzt ihres neuen Partners hat aus gesundheitlichen Gründen meiner Noch-Ehefrau ein Beschäftigungsverbot erstellt, daraufhin wurde ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sie bekommt kein Arbeitslosengeld und somit kein Mutterschutzgeld,sie ist aber automatisch bei mir wieder familienversichert Jetzt meine Frage: Der Geburtstermin ist für die erste Woche im Oktober 2013 vorgesehen, übernimmt die Familienversicherung, in diesem Fall Siemens Betriebs Krankenkasse, die gesamten Kosten für die Geburt, davor und danach, da das Trennungsjahr erst im May 2014 endet. besten dank schon mal im Voraus
Hallo, ja und es geht noch weiter: ASie sind rechtlich der Vater, das kann man auch erst nach der Scheidung ändern Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Da sie noch Deine Frau ist ja. Und Du wirst vorerst der rechtliche Vater des Kindes sein und Unterhaltspflichtig, wenn der neue nicht genug verdient. Wieso habt ihr keinen Eilantrag eingereicht ?
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