Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auslandsbeschäftigung vom Partner, Partnerin schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auslandsbeschäftigung vom Partner, Partnerin schwanger

Glücklich und Zufrieden

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Hallo, es lässt mir keine Ruhe und ich weiß nicht, wer mir helfen kann. Mein Partner wird für 2 Jahre ins Ausland für eine Beschäftigung nach Mexiko geschickt. Ich, schwanger, und Tochter möchten mit. Wie ist die gesetzliche Regelung in Bezug auf Mutterschutz & Elterngeld? Kann ich während des Mutterschutz und der Elternzeit im Ausland leben und die Ansprüche wie in Deutschland lebend stellen? Danke und beste Grüße Glückliches und Zufrieden


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die wesentliche Frage ist, ob es befristet ist, ob eine Entsendung vom Arbeitgeber vorliegt und wo Sozialversicherungsabgaben und Steuern bezahlt werden. Liebe Grüße NB


mellomania

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hat er dann doppelsteuerabkommen? mit der a1 bescheinigung? ist er entsendet oder kündigt er hier und bekommt einen lokalen vertrag? gebt ihr hier den obligatorischen wohnsitz auf? wenn er nicht entsendet wird, also ausgeliehen und ihr die a1 bescheinigung nicht habt, hier alles aufgebt und dort einen lokalen vertrag unterschreibt, habt ihr keine ansprüche. wenn nicht, so wie bei uns, dann habt ihr die ansprüche


Glücklich und Zufrieden

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Liebe mellomania, Danke vielmals für die Infos. Heute abend sprechen mein Partner und ich über alles und würden uns dann gern nochmal mit dir in Verbindung setzen. Soll ich lieber mal eine Mail schreiben? Oder es wäre lieb wenn du wieder bald im Forum wärst... Du kennst dich da ja ziemlich gut aus. Vielen lieben Dank noch einmal und vG Glücklich und zufrieden


mellomania

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kannst mir gerne mail schreiben oder hier. bei uns war es eben so, dass mein mann entsendet war, d.h. von der firma hier an eine firma in ungarn. wir waren drei jahre dort. kind 1 war zwei monate alt als wir gingen, kind 2 kam später dazu. unser wohnsitz war hier bei meinen eltern. und diese a1 bescheinigung ist immens wichtig. wir hatten ein doppelsteuer abkommen, mussten also eine deutsche steuererklärung machen und eine ungarische. bezahlt wurde mein mann mit dem deutschen vertrag. urlaubstechnisch und überstunden etc wurde aber von den ungarn geregelt. wir haben normal kindergeld und elterngeld bekommen. wenn wir die zelte hier abgebrochen hätten, hätten wir keinen anspruch gehabt.


Lina_100

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In Entsendungsfällen kommt es auf den Wohnsitz nicht an (der wird bei Abwesenheiten von über einem Jahr und evtl. auch bei kürzerer Dauer ohne eigene Wohnung, die sofort wieder genutzt werden kann fast immer im Ausland sein). Maßgeblich ist die Entsendung durch den deutschen AG, die Befristung des Aufenthaltes und der Bezug des Entgeltes durch den deutschen Arbeitgeber.


mellomania

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lina, wir waren so wie ich es schrieb drei jahre in ungarn. wir MUSSTEN in D gemeldet sein. wohnsitz war aber logischerweise in ungarn. ich habe es so geschrieben, wie es bei uns war. auch dass der lohn aus D gezahlt wurde und wir auch in D steuern zahlten, aber auch in HU. daher doppelsteuerabkommen. ohne A1 bescheinigung nicht möglich


Lina_100

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Oben steht "Wohnsitz bei meinen Eltern". Das ist wie Sie jetzt selbst schreiben nicht richtig und daher irreführend, sind die Vorraussetzungen der Entsendung (natürlich inkl. entsprechende Steuerzahlung) erfüllt ist das nach BEEG maßgeblich und der Wohnsitz egal.


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