Sunflower47
Hallo Frau Bader, ich bin in der 11. SSW und hatte vor kurzem eine sehr kurze Affäre mit einem Mann. Ich bin 47 und der Kindsvater 46 Jahre alt. Also beide in einem Alter, wo man doch eigentlich mit diesem Umstand umgehen können müsste. Kurz nachdem er sich von mir getrennt hatte, hat sich herausgestellt, dass ich schwanger bin. Da wir eigentlich uns im Guten getrennt hatten, bin ich, sobald ich das erfahren hatte zu ihm gefahren und habe ihm das mitgeteilt. Natürlich begleitete mich da schon auch die Hoffnung, dass wir es nochmals miteinander versuchen. Da war dann allerdings schon die nächste Dame in seiner Wohnung, was ich nicht wußte. Die nächsten Wochen habe ich mich viel mit dem Thema auseinandergesetzt alleinerziehende Mutter zu sein und gehofft, dass er wenigstens Verantwortung übernimmt. Gewünscht hätte ich mir ein gutes Verhältnis zu ihm, weil es aus meiner Sicht gut ist, wenn Kinder mit beiden Elternteilen aufwachsen. Zunächst glaubte er mir nicht und verlangte einen Schwangerschaftstest. Diesen habe ich dann mit ihm gemeinsam gemacht. Wir sind zusammen in der Drogerie einen besorgen gegangen und ich habe ihn auf einer öffentlichen Toilette gemacht. Er war natürlich positiv. Ich habe versucht, dass nicht zu streng zu bewerten, als er daraufhin anfing, dass er ja evtl. nicht der Vater ist und habe ziemlich gelassen reagiert und ihm gesagt, dass das der Vaterschaftstest schon zeigen wird. Er schlug dann einen prenatalen Test vor. Meine Recherchen haben jedoch ergeben, dass dieser nicht legal und anerkannt in Deutschland ist, weshalb ich dies abgelehnt habe. Als nächstes verlangte er dann ein Dokument, dass meine Schwangerschaft beweisen würde. Leider auf eine Art die ich als sehr fragwürdig empfinde, zumal wir ja auch schon einen Schwangerschaftstest gemeinsam gemacht hatten. Daraufhin habe ich ihm ein Ultraschallbild abfotografiert und in Facebook gesendet. Auf diesem Bild war mein Name erkennbar und natürlich auch die Ärztin (diese habe ich aber geschwärzt). Zu Anfang war ich offen und wollte ihn einbeziehen aber sein Verhalten hat dazu geführt, dass ich ihn inzwischen aktuell keine Dokumente mehr aushändigen will, weil ich nicht weiß, wem er diese zeigt und wozu er sie verwendet. Trotzdem habe ich mir eine Bestätigung meiner Frauenärztin ausstellen lassen und sie ihm gezeigt. Als er jedoch merkte, dass ich das Kind austragen will reagierte er gereizt und übte teilweise richtig Druck auf mich aus. Einen Tag vor dem Termin für die Abtreibung telefonierten wir nochmals miteinander und waren so verblieben, dass ich mich nur melde, wenn die Abtreibung durchgeführt wurde. Ich habe allerdings keine Abtreibung machen lassen und hab demzufolge auch nicht angerufen. Daraufhin rief er an und ich sagte ihm, dass ich immer noch schwanger sei. Er war spürbar ungehalten und das Gespräch endete damit, dass er mir sagte dass er kein Kind will und dass ich ihm entweder die Bestätigung aushändige oder er keinerlei Kontakt bis zum Ergebnis des Vaterschaftstests haben möchte. Ich bat ihn mir das schriftlich zu schicken, was er zunächst ablehnte bzw. meinte, dass ich das von seiner Anwältin bekäme. Kurz darauf schrieb er mir aber in Facebook und verbot mir jegliche Kontaktaufnahme (auch schriftlich) und blockierte mich, so dass ich ihn nunmehr überhaupt nur kontaktieren könnte indem ich zu ihm fahre oder von einer Dritten Person ihn anschreiben lasse. Ich hatte zunächst gehofft, dass er sich wieder meldet und doch eine friedlichere Kommunikationsform wählt. Leider ist das auch nach 2 Wochen nicht der Fall. Ich muss erwähnen, dass ich bereits 3 ältere Kinder aus meiner Ehe habe. Das Verhältnis zum Vater war zunächst gut kippte aber ins Gegenteil um, nachdem er mitbekam, dass ich eine neue Beziehung hatte. Diese Beziehung ging nach 7 Jahren in die Brüche. Jedoch litten die Kinder stets und mein Ex-Mann hat alles über unsere Kinder ausgetragen. Inzwischen sind die Kinder groß und es besteht keinerlei Kontakt meinerseits mehr zu ihm. Jedoch war diese Zeit sehr schlimm für mich. Ich habe extrem unter dem Verhalten meines Ex-Mannes gelitten und darunter, wie er mit unserem gemeinsamen Kindern umging und möchte das nie wieder erleben müssen. Ich denke aus dieser Erfahrung heraus ernsthaft darüber nach den Vater als unbekannt anzugeben, so dass ich rechtlich mit dem Vater meines ungeborenen Kindes keine Verbindung habe. Ich habe Angst, dass ich das Selbe nochmals erleben muss mit ihm! Mit ihm das Sorgerecht teilen zu müssen unter diesen Umständen wäre unvorstellbar für mich. und selbst wenn dies nicht der Fall wäre, so wäre er doch offiziell der Vater und hätte Rechte genau wie das Kind Rechte hätte. Es würde mir sicher schwer fallen die Rechte meines Kindes nicht zu achten. Sein Verhalten führt leider dazu, dass ich zwar leide, dass mein Kind aufwachsen wird ohne beide Elternteile jemals zu erleben, aber ich eher das Gefühl habe, das Kind vor ihm schützen zu müssen. Auch über eine Adoption habe ich nachgedacht. Es verletzt mich zutiefst, dass er mich bereits in der Schwangerschaft mit allen Nöten und Fragen alleine lässt und nicht fragt wie es uns geht. Auch finde ich die Art wie er die Dinge regelt furchteinflößend ... dieses wenn du nicht ... dann ... geht nicht. Liebe Frau Bader, könnten Sie mir bitte sagen, welche Möglichkeiten ich nach der Geburt des Kindes habe? Ich will auf keinen Fall mich auf dieser Basis mit dem Kindsvater auseinandersetzen müssen, habe aber auch keine Möglichkeit einen gütlichen Weg mit ihm zu finden. Aber fest steht, so wie es jetzt ist, wünsche ich es mir eigentlich nicht, aber es ist mir auch unmöglich so mit ihm ein Kind großzuziehen. Dazu gehört in aller erster Linie Vertrauen, gegenseitiger Respekt und Verlässlichkeit und das zerstört bzw. zeigt er gerade überhaupt nicht. Vielen Dank und viele Grüße Sunflower47
Hallo, bitte die Hinweise lesen und kürzer fragen. Liebe Grüße NB
Felica
Warum unbekannt? ich würde sagen, jetzt erst recht. Zumal es deinem Kind zusteht. Willst du dem Kind dieses Rechte nehmen? Erster Rat wäre, schreib den Typen ab, das ist kein Verlust. Der zweite, gehe zum Jugendamt. Nach der Geburt werden die fragen wer denn als Vater in Frage kommt, dann gibst du den Typen an. Die schreiben den dann schon an. dann hat er die Option die Vaterschaft anzunehmen oder er zweifelt sie an, dann wird ein Richter den Vaterschaftstest in Auftrag geben und wenn dann klar ist, er ist der Vater, darf er Unterhalt zahlen. Für das Kind und je nach Einkommen dann auch für dich. Umgangsrecht hat er dann, alles andere nur dann wenn er es selbst beantragt. Ansonsten liegt das erst einmal alles bei dir. Bis das geklärt ist kannst du das wichtigste für die nächsten Jahren klären, sprich Kontoeröffnung und gegebenenfalls auch noch umziehen. Dinge wie KiGa, Reisepass usw kannst du unabhängig vom Sorgerecht regeln. Kontakt würde ich einstellen, was bringt es dir? Und bevor er nicht als Vater eingetragen ist hat er so oder so weder Rechte noch Pflichten. Als letzter Maßnahme würde ich dem noch mitteilen das du dir notieren wirst in wie weit er sich an den Anschaffungskosten für die Ausstattungen beteiligen musst und du davon ausgehst das er das dann nach der Geburt und positivem Vaterschaftsnachweis entsprechend begleicht. Dann hast du ihn schon mal Bescheid gegeben und kannst ihn leichter in Verzug setzen. Rat, setze dich wegen der Kosten für die Ausstattungen mit der Diakonie oder Caritas zusammen, es gibt da Fördermittel. Alles Gute.
Port
Das ist viel zu lang. Ich glaube kaum, dass Frau Bader das alles liest. Fasse Dich kürzer und beschränke Dich auf das Wesentliche. Es interessiert keinen, warum und wieso und wann Ihr GV hattet und wann und warum wer wen blockiert hat.
Sternenschnuppe
So einen hatte ich auch. Wozu willst Du jetzt Kontakt haben? Lass da Ruhe einkehren. Noch ist kein Kind da und gestehe ihm auch Zweifel zu ob er der Vater ist. Ihr hattet ein Verhältnis, nicht mehr und nicht weniger. Mein Ex wollte auch Abtreibung, nicht als Vater angegeben werden etc. Ich habe ihn nach der Geburt beim Jugendamt als Vater angegeben, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss beantragt. Sie haben sich um alles gekümmert. Anerkennung, Vaterschaftstest, Unterhalt etc. Von meinem Ex habe ich nie wieder gehört oder gesehen, mein Sohn wird bald 14. Solange das Kind nicht da ist müsst ihr keinerlei Kontakt haben. Er will eine Abtreibung! er wird nicht fragen wie es Euch geht. Das klingt hart, aber die Wahrscheinlichkeit dass er sich irgendwie kümmern oder nerven wird sehe ich als sehr gering.
mellomania
unbekannt angeben geht nicht, das wäre betrug. du würdest dann unterhaltsvorschuss erhalten was nicht gerechtfertigt ist er wird angegeben, er zahlt, er hat auch rechte am besuch und umgang mit dem kind. auch das kind hat rechte an ihm. seinem kontakt, seinem erbe was auch immer. du darfst auch nicht auf unterhalt verzichten da dieser nicht für dich ist, sondern fürs kind.
Sunflower47
Ja ich weiß, dass aber ich will keinen Kontakt zwischen dem Kind und ihm. Was wohl an meinen Erfahrungen liegt! Am liebsten wäre mir gewesen, dass wir ein gutes Verhältnis hinbekommen. Ich will und brauche nicht sein Geld! Bei dem Gedanken sträubt sich alles in mir! Sein Verhalten kränkt mich total, weil es unbegründet ist! Der Vaterschaftstest ist nicht mein Problem. Das ist schon i.O., aber dass er sich um das Kind und mich einen Dreck schert interessiert mich sehr! Warum ich das frage ist, weil ich denke, dass wenn die „Aktuelle“ dann entsorgt wird ihm das Kind wieder einfällt, denn sie scheint ein Problem damit zu haben und hat mit 45 noch keine eigenen Kinder! Das ist meine Sorge! Mein Ex-Mann hat z.B. unsere Kinder ständig genutzt um mich seinen Hass spüren zu lassen und mit psychospielchen mein Leben zur Hölle gemacht! Und als eines der Kinder ernsthaft erkrankte sich nur quergestellt! Horror pur! Das wollte ich durch ein gutes Verhältnis zum Kindsvater vermeiden! Sein Verhalten ist einfach unangebracht, zumal er alles gesehen hat, das einzige was ich nicht gemacht habe, war, dass ich ihm die Unterlagen nicht aushändige! Zum einen weiß ich nicht was er damit will und zum anderen weiß ich nicht wer alles meine medizinischen Unterlagen dann von ihm erhält! Dazu hat mir ein Freund geraten! LG
Felica
Noch einmal, es geht nicht um deine Wünsche, sondern um die Rechte des Kindes. Du bist nicht mehr die jüngste um es knallhart zu sagen. Ja wir haben inzwischen eine hohe Lebenserwartung. Trotzdem kann niemand gewährleisten das du wirklich solange arbeiten kannst bis das Kind 26 Jahre alt ist. was wenn du doch irgendwann auf staatliche Unterstützung angewiesen bist? Was wenn der Vater stirbt und das Kind Anspruch auf Halbwaisenrente hat? Und was die Next will tut nichts zur Sache. Schiebe deinen Stolz zur Seite und lasse es nicht am Kind aus. Denn das machst du wenn du meinst den Vater zu verheimlichen. In erster Linie schadest du da dem Kind und dessen Ansprüche. Wenn der Vater keinen Kontakt haben will, dann ist doch alles bestens. Und noch einmal, aktuell hat er eh keine Rechte. Du musst ihm nichts sagen, du musst ihm nichts geben. Also lasse die Kontaktaufnahme deinerseits ein und sei froh sowas los zu sein. Nach der Geburt gibst du dann alles in die Hände des Jugendamtes, fertig.
mellomania
das KIND hat ANSPRUCH auf Kontakt und erbe und unterhalt. deine Belange interessieren nicht. das klingt hart, ist aber leider so. und nur weil es schlimm war, heißt es nicht, dass automatisch kein kontakt da sein sollte. der wird am anfang dann begleitet gemacht. du stellst dir das leider zu einfach vor. DAS KIND steht im Vordergrund und DESSEN RECHTE. nicht das was du möchtest.
Cindy25
Ich kann Dich gut verstehen. Aber hier im Rechtforum wird Dir keiner raten, den Vater nicht anzugeben.
Meyla
Ohne Witz, du bist 47.... rechne 26 Jahre drauf, dann bist du 73! Solange muss dsd Kind von dir unterstützt werden. Also bis in ein Alter wo wahrscheinlich ist, dass du es nicht mehr kannst. Und trotzdem willst du dem Kind seine Rechte auf hilfe durch den Vater vorenthalten, auf Basis deiner letzten Ehe? Da ist der hauptgedanke klar bei dir, nicht bei dem kind. Und für dein Alter mehr als unreif....
Mitglied inaktiv
du wirst ausser von der ehrenwerten forengemeinde nicht geteert und gefedert, wenn du den vater nicht angibst und es muss auch keiner aus seinem persönlichen geldbeutelchen für dein kind bezahlen. du darfst den vater als unbekannt angeben. konsquenzen musst aber auch du komplett alleine tragen. mein gefühl sagt mir aber, dass du dem mann eins auswischen willst und DAS ist der falsche grund.
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