Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger in der Eltern zeit und arbeitsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schwanger in der Eltern zeit und arbeitsverbot

Michik

Hallo Ich bin 2022 das erste Mal Mama geworden . Ich bin sofort ins Berufsverbot gekommen da ich an der Fleisch Theke arbeite. Ich bin bis September 2024 in Elternteil habe einen unbefristet Arbeitsvertrag jedoch ändern sich ab September meine Stunden also eine vertragsänderungs haben wir gemacht. Aber immer noch unbefristet. Jetzt haben ich einen Schwangerschafttest gemacht der positiv ausgefallen ist. Wie läuft das denn jetzt für mich weiter wenn ich wieder ins arbeitsverbot gehen. Wer bezahlt mich dann? Bekomme ich überhaupt Geld? Oder müsse ich erst eine paar Monate gearbeitet haben?  Vielleicht können Sie mir ja bei den Fragen helfen 


Hallo, ab dem ersten TAg nach der Ez können Sie direkt bei vollem LOhn, den Sie ohne ein BV erhalten würden, in ein BV gehen. Liebe Grüße NB


Neverland

Bist du Toxoplasmone negativ? Sonst gibt es kein BV. Das mag evtl bei der letzten Schwangerschaft wegen Corona und Kundenkontakt anders gewesen sein, aber das dürfte vorbei sein. Insofern würde ich nicht damit rechnen. Solange du in EZ daheim bist, gibt es so oder so kein BV. Ab dem Moment wo du arbeiten gehst oder evtl dann wegen BV nicht, gibt es das Geld, über dem du einen Vertrag hast. Sei es innerhalb der EZ befristet auf diese oder nach der EZ über die dann bestehenden Stunden. Da du scheinbar einer Vertragsänderung zugestimmt hast, statt innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten, hat das allerdings schwerwiegende Folgen für dein Mutterschaftsgeld. Inbsofern, wäre die TZ auf die EZ befristet, könntest du die EZ zum neuen Mutterschutz beenden und würdest dann wieder Mutterschaftsgeld in Höhe VZ bekommen. Egal ob und wie vorher gearbeitet. Nun bekommst du nur Mutterschaftsgeld in Höhe TZ - weil unbefristet und damit dauerhaft. Blöde gelaufen. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 08.04.04 meine Kündigung zum 31.08.04 erhalten. Am 05.05. habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin. Da ich im September 03 eine Fehlgeburt in der 19. SSW hatte, wird mir meine Ärztin bestimmt ein Arbeitsverbot für die restliche Zeit der Schwangerschaft ausstellen. Nun meine Fragen: Was wird ab 01.09.04? ...

LG Brita

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort, aber ich bin erst nach der Kündigung schwanger geworden. Hatte am 03.04. meine letzte Periode und am 08.04. meine Kündigung erhalten. Wenn ich jetzt ein Beschäftigungsverbot von meiner Ärztin bekomme bis zum Ende der Schwangerschaft, erhalte ich weiterhin das übliche Krankengeld von meinem Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Babysitterin ist angehende Erzieherin. Sie absolviert ihr letztes Praktikum in einer Einrichtung "Betreutes Wohnen für Jugendliche". Am 16.6. schreibt sie ihre letzte Prüfung, am 15.6. sollte sie ihren Dienst als Erzieherin in dieser Einrichtung antreten. Eine schriftliche Uebernahmeerklärung hatte sie bereits im M ...

sehr geehrte frau bader, heute hat sich ein hauchfeiner rosa streifen abgezeichnet-welcher mit grosser wahrscheinlichkeit auf eine schwangerschaft hinausgehen wird. freue mich sehr und lasse es in der kommenden woche abklaeren. mein problem, ich bin bis zum 12.12 krankgeschrieben (wegen burn out) . dann sind 6 wochen voll und alles weitere wird dan ...

sehr geehrte frau bader, ich war wg burnout krankgeschrieben und bin in der zwischenzeit nun schwanger geworden. burnout ist nahe dem behandlungsende. mein frauenarzt moechte arbeitsverbot ausstellen, um mich vor rueckfall zu schuetzen ( mobbing im buero etc). wenn krankschreibung aufgehoben ist - dann koennte man doch direkt ins arbeitsverbit ge ...

Sehr geehrte Frau Bader,    Ich möchte Ihnen kurz meinen Fall erläutern. Ich komme aus dem Ausland, habe in einem Altenheim gearbeitet, als Pflegehelferin und im Vorfeld Unterlagen zur Anerkennung eines Diploms als Sozialarbeiterin verschickt. Da ich schwanger bin, erhielt ich ein Arbeitsverbot und erhielt gleichzeitig die Antwort, dass ich ...

Guten Tag,  Ich befinde mich noch bis zum 12.12.2024 in Elternzeit von Kind 1, nun bin ich schwanger mit Kind 2. Voraussichtlicher Entbindungstermin ist der 13.04.2025.  Seit Februar befinde ich mich in einer geringfügigen Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber, ich habe hierzu einen Nachtrag zu meinem Arbeitsvertrag über 6.5h/Woche unterschri ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich habe eine Frage bezüglich meines befristeten Arbeitsvertrages und einer erneuten Schwangerschaft.  Ich habe am 01.12.2023 bei meinem aktuellen Arbeitgeber angefangen und habe einen befristeten Vertrag (bis zum 01.06.2026). Nun bin ich das zweite mal Schwanger. Mein Kind wird voraussichtlich im Januar 2025 geboren ...

Hallo Frau Bader,  ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...