Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

TZ-Beschäftigung in Elternzeit und BV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: TZ-Beschäftigung in Elternzeit und BV

Sternsspange

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Hallo,  ich plane während meiner Elternzeit noch einmal schwanger zu werden. Da ich in einem medizinischen Beruf arbeite, wird bei jeder Schwangerschaft vom AG ein BV ausgesprochen. Wenn ich nun in EZ 50% in TZ arbeite (begrenz auf EZ) und dann ein BV wegen erneuter Schwangerschaft bekomme, bekomme ich dann mein Vollzeitgehalt von vor der EZ oder das TZ Gehalt, das ich zuletzt bezogen habe?


Suomi

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Du bekommst das im BV, was Du auch ohne BV bekommen hättest.  Arbeitest Du TZ und bekommst dafür ein BV, dann bekommst Du natürlich auch nur dafür den TZ-Lohn. Die Elternzeit endet nicht automatisch durch ein BV und die EZ zu beenden um in ein BV ist Sozialbetrug und nicht erlaubt.


misses-cat

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Du bekommst das was du bekommen würdest wenn du nicht schwanger wärst und das wäre dein Teilzeit Gehalt


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