Crawnie
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin schwanger und mir unsicher, was ich zukünftig noch im Labor machen darf. Ich bin in einem S2-Biolabor beschäftigt und arbeite täglich mit Mikroorganismen der Risikogruppe 2. In meinem alten Labor erhielten alle Schwangere nach Mitteilung ein sofortiges Betretungsverbot für das Labor und durften nur noch Büroarbeit erledigen. Hier im neuen Labor machen eigentlich alle Schwangeren weiter wie bisher (zumindest was die biologischen Stoffe angeht, bei den Chemikalien gibt es durchaus Einschränkungen). Das Mutterschutzgesetz §11 (2) habe ich nicht vollständig verstanden. Einen Betriebsrat/Personalrat haben wir nicht und der Betriebsarzt ist im Moment auch nicht besetzt (wahrscheinlich erst ab Juli wieder, da neue Ausschreibung). Für die (arbeitsplatzbezogene) Gefährdungsbeurteilung ist hier jede Schwangere selbst zuständig. Meine Chefin möchte sicher, dass ich alle Tätigkeiten wie bisher durchführe, aber bevor ich ihr die SS mitteile, würde ich gern selbst aus sicherer Quelle wissen, was rechtlich geboten ist. Vielen Dank für Ihre Antwort! Crawnie
Hallo, was sagt denn der AG? Hat er eine Gefährdungsprüfung durchgeführt? Helfen kann Ihnen hier das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB
Suomi
Wende Dich doch mal an das Gewerbeaufsichtsamt.
Crawnie
Hallo zusammen, ich habe jetzt einige Updates erhalten: als Schwangere darf man mit Organismen der Risikogruppen 1, 2 und 3 arbeiten, wenn keine unverantwortenbare Gefährdung vorliegt (RG 4 ist ausgeschlossen). In meinem Fall kann ich mit meinen Organismen weiterarbeiten, da nur eine geringe Gefahr der Übertragung besteht und im Fall der Fälle sehr viele, auch in der Schwangerschaft zugelassene Antibiotika vorhanden sind. Vielleicht hilft diese Information auch anderen! Viele Grüße Crawnie
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