Nabdelna
Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden. Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni. Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate die mit 0€ einfließen (Dezember-April) Weil ich sonst große finanzielle Einbußen hätte, müsste ich und will ich mir nun dringend für diese 4 Monate einen Teilzeitjob suchen. Mein Chef hat leider keine Stelle für mich frei, deswegen muss ich wo anders einen Job finden. Man darf ja bis zu 32 Stunden arbeiten richtig? Meine Frage: Wenn ich nun eine Teilzeitstelle finde und anfange, weiß der neue Chef erstmal nichts von der Schwangerschaft. Bin ich dann automatisch ab April im neuen Mutterschutz und erhalte dann den Arbeitgeberzuschuss von meinem "alten" Chef? Ist der Teilzeitvertrag der vllt unbefristet geht dann automatisch gekündigt bzw aufgehoben? Danke im Voraus!
Hallo, 1. Zuerst müssen Sie mal rechnen, ob und was das neue Arbeitsverhältnis beim EG was ausmacht. Das hängt vom Geburtstermin u der Geburt des ersten KIndes zusammen. Die Bemessungsgrundlage geht so: Es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG und EG des vorherigen Kindes bis zu dessen 14. Lebensmonat können ausgeklammert werden. Grob gerechnet können also bei Ihnen April + Mai 2025 ausgeklammert werden, EG haben Sie bis Nov 2024 bekommen. Es bleiben somit Dez 24 bis März 25. Was das ausmacht können Sie rechnen bei www.bmfsfj.de 2. Sie können nden neuen Job auf die EZ befristen, dann endet er automatisch mit Beginn des Mutterschutzes (wo Sie beim alten AG die EZ beenden) Liebe Grüße NB
annarick
Und in den Monaten ohne Elterngeld kannst du so viel arbeiten, wie du willst.
Andrea6
Du hast doch bereits einen Nebenjob ab November: https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/schwanger-in-ez__2824505
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